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Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von LucaGregory
xdennisx hat geschrieben:
Sollte ich irgendwas zufügen oder weglassen?
Ja, lass den kompletten Text so weg!!!

Viel zu persönlich, die Anrede
Zu viele Mutmaßungen, Vorbesitzer meint, Rahmennummer sollte ....
"Beim Kauf die Nummer kontrolliert!?"

Klar hat er die Nummer kontrolliert, hat er doch unterschrieben!!!!

Gruß Oliver

Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von sunny
Hallo - ist der Rahmen mal lackiert worden - vielleicht ist die Nummer nur noch schemenhaft erkennbar - hatte ich mal bein nem BMW Rahmen.
Prüf mal wo die Nr. normalerweise stehn sollte und lass Dir mal Bilder von der Stelle schicken oder frag mal den ursprünglichen Verkäufer wegen überlackieren. Wenn die Plakette fehlt ist oft lackiert worden - und die hat nix zu sagen.

Grüsse
Sunny

Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von ed881
Ich würde es auch eher förmlich formulieren und auch nicht zu viele Details preisgeben die auch nicht wirklich relevant sind (z.B. dass das Bike nur durchgereicht wurde). Ein Vorschlag zur Formulierung:
Sehr geehrter Herr XYZ,

bei dem Kauf des Motorrades wurde von beiden Seiten kein Mangel festgestellt. Die Fahrgestellnummer ist am Lenkkopf eingeschlagen. Die Nummer ist auch im Kaufvertrag aufgeführt und wurde von mir und von Ihnen mit der Unterschrift bestätigt. Die Nummer wurde also beim Kauf geprüft, allein aus diesem Grund ist Ihre Mängelanzeige unberechtigt.

Bei Abschluss des Kaufvertrages war das Fahrzeug also Mangelfrei, der Vertrag ist ebenfalls einwandfrei. In dieser Zeit kann alles Mögliche mit dem Motorrad gemacht worden sein. Erst recht nicht nach einem halben Jahr. Es kann sich theoretisch um ein ganz anderes mangelhaftes Moped handeln, da aufgrund der scheinbar fehlenden Nummer keine Zuordnung möglich ist.

Die Mängelanzeige ist unberechtigt und aus diesem Grund ist eine Rückgabe des Motorrades nicht möglich.

Im Anbetracht der Tatsachen wird es für Sie auch schwierig bis unmöglich dem Gericht zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand, eben aus den oben genannten Gründen. Ein Gang zum Anwalt wird sicherlich zu keinem Erfolg für Sie führen und wird nur Zeit, Geld und Nerven kosten.

Falls Sie dennoch der Meinung sind, dass die Nummer fehlt und daher kein TÜV möglich ist, senden Sie mir bitte den TÜV Bericht, aus welchem hervorgeht, dass die Prüfplakette aufgrund der fehlenden Nummer nicht erteilt werden konnte, und Fotos von dem Lenkkopf von beiden Seiten zu.

Freundliche Grüße

Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von LucaGregory
Sehr geehrter Herr XY,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ……. teile ich Ihnen hiermit folgendes mit.

Am 11.03.2017 erwarben Sie von mir das Fahrzeug (Krad) der Marke Yamaha, Typ XS1100, EZ 29.06.1978 mit der Fahrgestellnummer ………, KFZ-Zulassungsbescheinigungsnummer ……

Das Fahrzeug wurde von Ihnen beim Kauf besichtigt, geprüft und der Kauf, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, per Unterschrift rechtskräftig bestätigt.

Die Rahmennummer finden Sie, wie auch beim Kauf geprüft, immer noch eingeschlagen am Lenkkopf. Sollte die Rahmennummer nicht mehr am Lenkkopf eingeschlagen bzw. sichtbar sein, gehe ich davon aus, dass Sie innerhalb der 6 Monate seit dem sich das Fahrzeug in Ihrem Besitz befindet, Sie die Rahmennummer eventuell aus Versehen entfernt oder überlackiert haben.

Eine Rückabwicklung des Kaufes lehne ich hiermit ab, da es sich um einen reinen Privatverkauf gehandelt hat und der Kaufgegenstand keinen versteckten Mangel hatte.

Ihr Schreiben vom …. betrachte ich daher als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von jhnnsphlpp
Plungerism hat geschrieben:Imo würde ich den Typen nicht duzen sondern in feinstem Beamten/Juristendeutsch kurz und knapp sagen das mit dem Moped alles in Ordnung war, der Vertrag einwandfrei und du nichts zurück nimmst.
Sehe ich genauso, ebenso wie ich ed881 zustimme. Hier geht es ja scheinbar um eine ernste Angelegenheit.

Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von Holger1
Alles Humbuck, geh damit zum Rechtsanwalt der wird alle Schritte für dich übernehmen. Und die Gegenpartei weiß jetzt woher der Wind weht.

Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von Jakop
LucaGregory hat geschrieben:
(...) gehe ich davon aus, dass Sie innerhalb der 6 Monate seit dem sich das Fahrzeug in Ihrem Besitz befindet, Sie die Rahmennummer eventuell aus Versehen entfernt oder überlackiert haben. (...)
Würde den Vorwurf vielleicht weglassen, das schöpft nur böses Blut, aber ansonsten so schreiben. Das Motorrad kannst du nicht zurück nehmen. Was der da Verlangt ist schon etwas frech.

Ich persönlich würde damit auch nicht zu RA gehen, das kostet nur Geld. Ist ja jetzt noch nichts ernstes. Kann ja sogar sein, das sein RA-Schreiben gefälscht ist. Google den doch mal spaßeshalber! ^^

Gruß,

Jakop

Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von didi69
vielleicht liest der Käufer hier schön mit und sieht mittlerweile ein das es so nicht geht... :wink:

Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von MostrodiBrema
Nach 6 Monaten!?
Gar nichts würde der von mir bekommen, außer die Frage ob er bescheuert ist.

Du hast doch einen Beweis. Du hast das Fahrzeug mit TÜV verkauft, welchen es ja ohne Nummer nicht bekommen hätte, und selbst hast du die Nummer nicht entfernt. Du hast es also in bestem Gewissen verkauft.

Re: Käufer will verkauftes Moped zurück geben

Verfasst: 30. Aug 2017
von wimmerma
Sehr geehrter Herr XY,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ……. teile ich Ihnen hiermit folgendes mit.

Am 11.03.2017 erwarben Sie von mir das Fahrzeug (Krad) der Marke Yamaha, Typ XS1100, EZ 29.06.1978 mit der Fahrgestellnummer ………, KFZ-Zulassungsbescheinigungsnummer ……

Das Fahrzeug wurde von Ihnen beim Kauf besichtigt, geprüft und der Kauf, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, per Unterschrift rechtskräftig bestätigt.

Die Rahmennummer finden Sie, wie auch beim Kauf geprüft, immer noch eingeschlagen am Lenkkopf. Sollte die Rahmennummer nicht mehr am Lenkkopf eingeschlagen bzw. sichtbar sein, gehe ich davon aus, dass Sie innerhalb der 6 Monate seit dem sich das Fahrzeug in Ihrem Besitz befindet, Sie die Rahmennummer eventuell aus Versehen entfernt oder überlackiert haben.

Eine Rückabwicklung des Kaufes lehne ich hiermit ab, da es sich um einen reinen Privatverkauf gehandelt hat und der Kaufgegenstand keinen versteckten Mangel hatte.

Ihr Schreiben vom …. betrachte ich daher als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

...nur so und nicht anders solltest Du es machen. :salute: