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Re: Blinkerabstand

Verfasst: 26. Sep 2014
von obelix
OpieWinston hat geschrieben:Hatte ich letztens schon mal irgendwo gepostet, auf speziellen Wunsch sogar mit Bildern, Shin Yo hat Kennzeichnung 11/12

:-)
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic ... 5&start=20

Wäre evtl. ne idee, die Infos in einen eigenen Thread zu packen, das Thema kommt ja immer mal wieder hoch.
Könnte sich auch bei anderen Sachen lohnen, im Lauf der Zeit entsteht dann sowas wie ne Wissensdatenbank.

Gruss

Obelix

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 26. Sep 2014
von Jupp100
Hi Revace!

Wenn es schnell und (relativ) günstig sein soll, hilft
vielleicht Tante Louis: https://www.louis.de/artikel/blinkerarm ... g/10033199

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 26. Sep 2014
von schraubnix
Hallo
Stimmt so nicht, Ochsenaugen als alleinige Blinker gehen bis EZ 01.01.1987 und es gibt auch E-Ochsenaugen die für vorne und hinten geprüft sind. Steht dann auf dem vorderen Glas E11 und auf dem hinteren E12.
Gibt also nicht nur Hella mit der Welle sondern auch noch andere, um Längen billigere Ochsenaugen die zulässig sind ;)
Ich kann ja nur das hier wiedergeben was mir der Onkel vom TÜV gesagt hat .

Ich hatte vorher so Dinger mit E-Zeichen , damit war er nicht so glücklich .

Abgesehen davon liessen die sich nicht gut am Lenker befestigen , die von Hella hingegen schon .

und soooooo teuer waren die auch nicht , 80 € incl. Versand bei Polo .


Gruss

Uli

Re: AW: Blinkerabstand

Verfasst: 26. Sep 2014
von Alrik
E-Zeichen alleine sagt erstmal nix. Zusatzkennung ist wichtig, die wird wahrscheinlich nicht gestimmt haben.

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 26. Sep 2014
von Revace
Danke für die ganzen Ratschläge, Jungs. Ich hab heute meinen Tüv bekommen. Gelöst habe ich das Problem mit ein paar LKW-Blinkern aus den 80ern und zwei selbstgedengelten Alu-Abstandhaltern. Anbei ein Foto. Die Abstände erfüllen die Tüv-Kriterien(nach StVO) wohlgemerkt GERADE SO !

Die Dinger haben den Vorteil, dass sie jetzt wo es kühler wird gleich als Handschützer fungieren köennen :mrgreen: Ob sie dranbleiben sei mal dahingestellt..

Re: AW: Blinkerabstand

Verfasst: 26. Sep 2014
von Alrik
:D

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 3. Okt 2014
von GreenMonster
Hier mal die ein rechtlicher Hinweis: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 3. Okt 2014
von Alrik
Da ist die Ochsenaugenproblematik aber nicht erfasst.

Wir sollten echt mal so ne FAQ-Ecke aufmachen, da schreib ich gern mal ne Anleitung zum Thema Beleuchtung mit allen Abständen, Schaltvorschriften, relevanten Erstzulassungen, usw.

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 3. Okt 2014
von obelix
Alrik hat geschrieben:Da ist die Ochsenaugenproblematik aber nicht erfasst.

Wir sollten echt mal so ne FAQ-Ecke aufmachen, da schreib ich gern mal ne Anleitung zum Thema Beleuchtung mit allen Abständen, Schaltvorschriften, relevanten Erstzulassungen, usw.
Sowas ähnliches hab ich ja weiter oben schon angeregt.
Ne FAQ (oder neudeutsch: WIKI) will aber gepflegt sein, daran scheitert es in den meisten Foren, weil das eben auch mit Arbeit verbunden ist und dem Pflegepersonal dazu auch Rechte eingeräumt werden müssen, weshalb das meist irgendwann wieder einschläft. Ist aber zweifelsohne ne extrem praktische Geschichte.

Wir haben das in unserem Autoforum mal überlegt, es über eine separate Schublade zu machen, in der nur die Leute Schreibrecht haben, die mit der Aufzucht und Pflege beschäftigt sind. Das wäre der einfachste Weg. Änderungen, die von anderen Usern dann angeregt werden, z.B. weil sich eine Vorschrift geändert hat, neue Unterlagen aufgenommen werden sollen/müssen oder ähnliches, müssen dann eben dem Schreibberrechtigten per Mail oder PN mitgeteilt werden, dass er das einbauen kann.

Gruss

Obelix

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 3. Okt 2014
von f104wart
Alrik hat geschrieben: ...Wir sollten echt mal so ne FAQ-Ecke aufmachen,
Wozu? Man kann alle Vorschriften und Verordnungen in der StVZO und im Internet nachlesen.

Alles andere, wer wann mal wo ne Plakette bekommen hat, weil der Prüfer dies, das oder jenes nicht gesehen hat, nicht wußte, oder nicht sehen wollte, ist nicht von Bedeutung, weil nicht übertragbar.

Sich darüber aufzuregen, weil ein Prüfer die Vorschriften kennt und sich daran gehalten hat, bringt nichts.
...Im Übrigen habe ich dafür immer mehr Verständnis, wenn ich sehen und lese, wie irgendwelche Ausnahmen dann breit getreten und "vermarktet" werden.


So gesehen wäre dieser Thread bereits nach der ersten Antwort und der Ergänzung, dass nationales Recht und EU-Zulassung bei der Beleuchtungseinrichtung nicht gemischt werden darf, erledigt gewesen.

Darüber zu philosophieren, welchen Sinn es macht, dass ein Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne ausleuchtet, denselben Richtlinien entsprechen muss wie die Blinker oder das Rücklicht hinten, kann zwar unterhaltsam sein, ändert aber nichts an den Tatsachen.