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Re: Vorstellung
Verfasst: 5. Feb 2019
von kazette
HM,
der Sitz , die Schalldämpfer und der Kennzeichenbügel sind irgendwie zu dominant, wie Fremdkörper, die sich nicht so einfügen wollen.
Den Rest am Umbau finde ich stimmig und gut gemacht.
Grüße
Re: Vorstellung
Verfasst: 5. Feb 2019
von derfla
. . . die ungelöste Frage: wohin mit dem Kennzeichen - seitlich ist für mich ein no go und weglassen funktioniert auch nicht
trotzdem wird die Optik noch ein bisschen entschärft - Papiere sollten immer am Mann sein
Satteltasche a.jpg
ein erste Ausfertigung in Leder ist leider zu groß
Puff: der war übrig und bringt einen überzeugenden Sound ohne aufdringlich zu sein. Alternativ war ein einflutiger aus Titan montiert. Das wären noch einmal knapp 4kg weniger gewesen - das war aber auch optisch nicht so überzeugend wegen der Länge.
Sattel: statt dessen eine Bank auf einer Draisine?
Auch der Sattel soll provozieren - ich habe 4 angemeldete Motorräder im Stall - auf keinem sitzt man so gut, das liegt am Knie-und Hüftwinkel.
Zum Thema Wackelsattel: man sehe sich einmal die Sattelführung genauer an!
In Längstrichtung ist eine sehr stabile, weil breite Führung gegeben und die Federn werden durch zwei stufenlos einstellbare Scheibendämpfer unterstützt - das muss man allerdings erkennen - wenn man will (und kann)

Re: Vorstellung
Verfasst: 5. Feb 2019
von swol
Ich hab das Mopped ja schon mal gesehen ,vor der Aufhübschung, war da schon begeistert von der Umsetzung und der handwerklichen Arbeit.
Natürlich polarisiert das Gerät aber live erkennt man schnell das da viel Hirnschmalz drin steckt und mir gefällt der "Style"
Re: Vorstellung
Verfasst: 6. Feb 2019
von derfla
Flitzer75 hat geschrieben: 5. Feb 2019
Außergewöhnliches Design trifft außergewöhnlichen TÜV Prüfer, oder wie hast du das mit dem hinteren Schutzblech beim Amt durchgebetet?
da ist Nichts außergewöhnliches dran!
eine Radabdeckung gibt es nur in der STVZO - die entsprechenden EU Richtlinien (und die overrulen) kennen das nicht mehr!
Man muss also bei der Begutachtung (unbedingt vorher klären) auf welcher Rechtsgrundlage die Prüfung erfolgt. Zu beachten ist dabei, das eine "Rosinenpickerei" unzulässig ist.
Eine Radabdeckung hat nur den Zweck, den nachfolgenden Verkehr vor Steinschlag o.Ä. zu schützen. Das heißt aber nicht, dass man bei vorschriftmäßiger Ausführung nach STVZO (mindestens 15 cm oberhalb Radachse) im Ereignisfall aus dem "Schneider" ist.
Das Verursacherprinzip gilt nach wie vor, ob mit oder ohne Radabdeckung.