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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Verfasst: 21. Apr 2019
von Maggus2303
Danke! is jetz doof. Wollte eigentlich schon ausgiebig testen. nachher wirds ja wie gesagt unter Umständen schwierig noch was zu verändern...
Ich werd da mal vorstellig bei der Behörde! Danke!

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Verfasst: 21. Apr 2019
von cafetogo
Ausgiebig wird es zwar nicht, aber einfach TÜV Termin am nachmittag ausmachen und dann die strecke davor paarmal rauf und runder fahren.

Grüße
Roland

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Verfasst: 21. Apr 2019
von troodon
Bei uns kein Kurzkennzeichen ohne Tüv ( Kreis Ahrweiler)

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Verfasst: 22. Apr 2019
von grumbern
Um eine kleine Testrunde zu fahren, empfehle ich ein Fabrikgelände, großen Parkplatz, oder ähnliches. Gut geht auch ein Flugplatz, ein stillgelegter Straßenabschnitt, oder Übungsplatz. Je nach dem, was einfacher ist. Da kann man zumindest solche Kleinigkeiten testen wie:

-Lenkt es sich ordentlich?
-Passt die Sitzposition?
-Funktionieren die Bremsen?
-Läuft der Motor halbwegs willig?

Eine tatsächliche Probefahrt ersetzt so etwas wohl nicht, kann aber zumindest ienen Eindruck verschaffen.
Gruß,
Andreas

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Verfasst: 22. Apr 2019
von sven1
...wohl dem, der auf dem Land wohnt.
Da ist dann auch mal eine Probefahrt vor der Haustür möglich.

Re: Kawasaki» Z 650 B2

Verfasst: 22. Apr 2019
von f104wart
grumbern hat geschrieben: 20. Apr 2019
sven1 hat geschrieben: 20. Apr 2019 Fragt zu dem Thema doch mal bei Zulassungsstelle und Polizei an, die geben gerne Auskunft. :mrgreen:
Das zweifle ich zumindest teilweise an ;)

Bei mir hat´s funktioniert.

Ich habe dort die Auskunft bekommen, dass ich ohne Zulassung zur Zulassungsstelle fahren darf, weil ich eine EVB (früher Deckungskarte) besitze, die an diesem Tag von 0:00 bis 24:00 Uhr gültig ist.

Vorussetzung ist, dass ich auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle fahre.

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Verfasst: 22. Apr 2019
von f104wart
troodon hat geschrieben: 21. Apr 2019 Bei uns kein Kurzkennzeichen ohne Tüv ( Kreis Ahrweiler)
Das ist reine Behördenwillkür und so nicht im Sinne des Erfinders.

Es gibt allerdings ein paar Einschränkungen, die zu beachten sind:

Einmal das KZK ohne TÜV: Damit darf man ohne gültige HU auf dem direkten Weg zum TÜV und notfalls danach zur Werkstatt fahren. Einkäufe, für die man vom direkten Weg abweicht, stellen mindestens eine Ordnungwidrigkeit dar. Passiert auf solchen "Abwegen" ein Unfall, begeht man eine Straftat (Kennzeichenmißbrauch) Ebenso sind ohne gültige HU keine Überführungsfahrten vom Verkäufer nach Hause erlaubt.

Mit gültiger HU darf das Fahrzeug während der Gültigkeitsdauer der KZK uneingeschränkt bewegt werden.

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Verfasst: 22. Apr 2019
von obelix
grumbern hat geschrieben: 22. Apr 2019Um eine kleine Testrunde zu fahren, empfehle ich ein Fabrikgelände, großen Parkplatz, oder ähnliches. Gut geht auch ein Flugplatz, ein stillgelegter Straßenabschnitt, oder Übungsplatz. Je nach dem, was einfacher ist.
Das ist so leider nicht richtig. Jedes Gelände, das nicht "abgeschlossen" ist, auf das man also einfach so drauffahren kann (Supermarktparkplätze, Fabrikgelände ohne Tore u.ä. gilt als öffentlicher Verkehrsraum. Somit darf man da auch ned Testfahrten ohne Kennzeichen durchführen. Anders schauts aus, wenn das Gelände abgeriegelt ist und Du z.B. den Schlüssel zum Tor hast. Dann kann Dir keiner was. eine Schranke, die man umfahren kann gilt übrigens nicht als "umfriedet". Gilt auch z.B. für Lehrfahrten, wenn Papa sonntags mit dem Sohnemann zum Üben hinfährt um das Einparken zu üben vor der Führerscheinprüfung.

Übungsplätze wie z.B. vom ADAC darf man mit abgemeldeten Fahrzeugen nicht benutzen.

Gruss

Obelix

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Verfasst: 22. Apr 2019
von grumbern
Es soll auch Privatgelände in entsprechender Ausführung geben, dass diese mit einem KFZ weitläufig befahrbar sind. Kleinere Flugplätze sind oft nicht sehr bürokratisch, Stillgelegte Kasernengelände könnten etwas schwerer zugänglich sein, manch ein Verwertungsbetrieb hat auch große asphaltierte Plätze. Werften, Hütten etc. kommen auch in Frage.

Und letztendlich: Alles ist legaler, als die öffentliche Straße!

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Verfasst: 22. Apr 2019
von mrairbrush
Die Aussagen was man darf und was nicht sind oft widersprüchlich. Da ist es ratsam einmal nachzufragen in welcher Vorschrift es nachzulesen ist. Zu allem gibt es Verwaltungsvorschriften die meist alles genau regeln was in einem Gesetz verfaßt ist. Ich hatte einmal 4 Jahre verpennt ein Fahrzeug in einen anderen Kreis umzumelden. Die Behörde redet von unverzüglich. Da dies aber kein festgelegter zeitlicher Rahmen ist passierte natürlich nichts.