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Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 24. Nov 2019
von obelix
TortugaINC hat geschrieben: 24. Nov 2019 Lt. der Aussage von Obelix hätte der Auspuff für die DR650 neu geprüft werden müssen. Bei einem Auspuff ohne Nummer wäre es eklig geworden, keine Frage.
Zu1: JA, muss. Aber nicht, weil ich es sage:-) Die E-Nummer ist ja quasi nix anderes wie eine ABE früher. Und die hat bei spezifischen Teilen wie Auspuffen, Luftfiltern oder anderen Teilen eben einen definierten Verwendungsbereich. Und im Gegensatz zur landläufigen Meinung lässt sich diese Prüfnummer auch nachvollziehen. Vielleicht nicht direkt vor Ort, asu dem Bürostuhl aber auf jeden Fall.

Ich rede nicht von universellen Teilen wie Leuchten, Spiegel oder so. Die kannst montieren wo Du lustig bist, die E-Nummer gilt - solange die Anbauvorschriften eingehalten werden.

Bei Teilen, die auf bestimmte Modelle, Motoren oder Marken geprüft wurden, verlieren aber die Prüfzeichen ihre Gültigkeit, wenn sie ausserhalb des geprüften Umfanges verwendet werden. Das gilt z.B. auch, wenn Du einen für Dein MÖP geprüften Auspuff anbaust, den aber mit nem nicht serienmässigen Luffi kombinierst. Oder einen Auspuff anbaust, der von einem anderen Motorrad stammt. Der ist ja prinzipiell auch geprüft, nur eben nicht für ne Yamaha sondern für ne Suzi.

Auspuffe ohne E-Zeichen sind prinzipiell auch eintragbar, der Prüfer muss nur irgend ne Nummer haben, die er reinschreiben kann. Inwieweit sich der aaS aus dem Fenster lehnen kann/will und auf ein Abgasgutachten verzichtet, liegt in seinem Ermessen. Ne Geräuschmessung wird aber ganz sicher fällig, ausser der Prüfer ist Dein Schwager:-)))

Gruss

Obelix

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 24. Nov 2019
von TortugaINC
obelix hat geschrieben: 24. Nov 2019 Ne Geräuschmessung wird aber ganz sicher fällig...
Liegt ebenfalls im Ermessen des Prüfers.
Er hatte damals(!) eine Standgeräuschmessung durchgeführt, die mehr als unauffällig war. Das er eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt hätte, wäre die Standgeräuschmessung weniger unauffällig ausgefallen, ist aber gut vorstellbar.

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 24. Nov 2019
von obelix
TortugaINC hat geschrieben: 24. Nov 2019
obelix hat geschrieben: 24. Nov 2019 Ne Geräuschmessung wird aber ganz sicher fällig...
Liegt ebenfalls im Ermessen des Prüfers.
Er hatte damals(!) eine Standgeräuschmessung durchgeführt, die mehr als unauffällig war. Das er eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt hätte, wäre die Standgeräuschmessung weniger unauffällig ausgefallen, ist aber gut vorstellbar.
Dann hat er ja ne Geräuschmessung gemacht:-)

Gruss

Obelix

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 24. Nov 2019
von TortugaINC
Jo, aber der Aufwand für eine Standgeräuschmessung ist ja nicht der Rede wert :prost:

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 3. Dez 2019
von senex
Hi zusammen,

wie versprochen wollte ich mich ja zurückmelden sobald es Neuigkeiten gibt. Leider hat der TÜV-Prüfer, welcher auf eine Abgasuntersuchung verzichtet hätte, keine Möglichkeit die Lautstärke zu messen und hat daher sein Angebot zurück gezogen. :(

Kennt jemand einen guten Prüfer, welcher nicht gleich eine (teure) Abgasuntersuchung verlangt?

Gerne auch per PN. Danke!

Beste Grüße

Marcel

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 3. Dez 2019
von dirk139
senex hat geschrieben: 3. Dez 2019 Kennt jemand einen guten Prüfer, welcher nicht gleich eine (teure) Abgasuntersuchung verlangt?

Gerne auch per PN. Danke!
Bitte nur per PN. Danke :wink:

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 4. Dez 2019
von senex
Keiner? Bin langsam mit meinem Latein am Ende :cry:

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 4. Dez 2019
von 7Fifty
senex hat geschrieben: 4. Dez 2019 Keiner? Bin langsam mit meinem Latein am Ende :cry:
Kleines Latinum reicht doch hierzulande: Entweder dicke Brieftasche oder original Tüten.
Ich selbst re-installiere sogar wieder den original Lufi-Kasten - nicht schön, aber günstig. :mrgreen:

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 11. Dez 2019
von senex
Hi Leute,

es gibt News: Ich habe einen Prüfer gefunden, welcher eine Einzelabnahme durchführen würde (mit "nur" Fahrgeräuschmessung und Leistungsprüfung).

Nun sagte er, dass aber dann wiederum die Zulassungsbehörde sich beim Eintragen weigern wird, da das Motorrad nach 1994 (nach diesem Jahr muss wohl zwingend eine E-Nummer vorhanden sein) zugelassen worden ist. Wie ist da eure Erfahrung mit den Zulassungsbehörden? Achten die da strikt drauf? Gibt es "freundlichere" Bundesländer etc.?

Beste Grüße

Marcel

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 11. Dez 2019
von Mopedschrauber
Hi Marcel,
du kannst Glück haben, Hessen ist da ganz übel wegen den Bündelungsbehörden, aber Frankfurt macht nicht mit, sondern da machen es noch die Zulassungsstellen selbst. Kommt halt darauf an welche Zulassungsstelle für dich zuständig ist.
Kannst du hier sehen, ob du betroffen bist:
https://www.marburg-biedenkopf.de/vv/pr ... 961831.php

Andere Bundesländer helfen da übrigens nicht, die tragen für Hessen nichts ein, wegen den Problemen mit den Bündelungsbehörden, außer du verlegst deinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland.