XJ600Flunder hat geschrieben: 3. Feb 2020@TortugaINC Die Eintragung wäre denke ich Problemlos, wäre zumindest einen Versuch wert.
Nö, wenn der Grau- oder Blaukittel seinen Job korrekt ausführt, wird er Dich damit vom Hof jagen. Es ist in diesem Fall völlig schnurz, wie die Luft angesaugt und/oder gefiltert wird. Du weichst vom Serienstand ab, der über die Fahrzeug-ABE gedeckelt ist. Jede Änderung bedeutet schlicht und ergreifend, dass Deine Fahrzeug-ABE erlischt. Dies kann entweder durch eine Teile-ABE, die für das eingebaute Teil ausgestellt wurde, durch ein E-Prüfzeichen, das ebenfalls explizit für dieses Vehikel erteilt wurde oder eben durch die Erstellung eines eigenen Gutachtens wieder "geradegerückt" werden. Eine andere (legale) Möglichkeit gibt es halt einfach ned. Da hilft halt alles nix, egal welchen vermeintlichen "Ausweg" oder welches "Hintertürchen" man meint gefunden zu haben.
Unterliegt Deine Burg der AU-Pflicht, bleiben nur die eben aufgezählten Possis.
Es dreht sich dabei einzig um den Nachweis, dass Du die Abgasgrenzwerte und Geräuschwerte, die für Dein Mopped gelten, einhältst. Nicht mehr und nicht weniger. Über Sinn und Zweck mag man sich streiten können, über andere als die aufgezählten Möglichkeiten nicht.
Und um nochwas ausdrücklich festzustellen: Wenn Du eine Abgasanlage verwendest, die eine ABE für Dein Möp besitzt, erlischt diese mit dem Einbau eines anderen Luffis genauso. Ganz einfach, weil die Anlage mit dem serienmässigen Luffi geprüft und vergutachtet wurde.
Du kannst natürlich drauf pfeifen und das Zeuch einbauen und damit fahren. Kein Ding. Allerdings musst dann evtl. mit bösen Konsequenzen leben. Ne erloschene ABE im Bereich Abgas und Geräuschemission kann zur Stilllegung/Beschlagnahme führen. Dann kommen relativ unangenehme Kosten und Punkte auf Dich zu. Ob sich das für Dich rechnet musst selbst entscheiden:-)
Gruss
Obelix