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Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 8. Jun 2020
von manne
Omsk hat geschrieben: 8. Jun 2020
und was ist dann RICHTIG? In den Papieren meiner XS 400 steht da auch kein N dahinter.
wenn in den Original-Papieren ein solches drin war.... dann hat das bei neuen Papieren genauso zu sein... wenn nicht dann nicht - was ist daran unklar?
Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 8. Jun 2020
von igel
Bei mir stand das N auch im alten Schein und bei den neuen Papieren wurde es nicht eingetragen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das was mit der Eintragung der Sito-Anlage zu tun hatte. Die hat ja andere Geräuschwerte als Original.
Auf jeden Fall ist mir das erst nach etwa einem Jahr aufgefallen. Ich bin dann nochmal auf die Zulassungsstelle und die haben mir das problemlos nachgetragen.
Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 8. Jun 2020
von cafetogo
Andy241 hat geschrieben: 8. Jun 2020
cafetogo hat geschrieben: 8. Jun 2020
Alrik @
Ich weiß schon auf was du hinaus willst, aber zum größten teil ja und in den fall existieren auch Papiere. Ansonsten gibt es eine Spezialbehandlung nach § Tralala die man sich königlich bezahlen lässt.
Grüße
Roland
Schau nochmal ab wann das CoC eingeführt wurde...
https://de.m.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
@Maver, such deinen ersten Brief.
Ich vermute fast, den hat Mal jemand "vergessen" mit zu geben.
Zur Not hilft dir dann noch das offizielle Datenblatt von Yamaha. Das wird doch aber n paar Steine kosten.
Oder du findest nen netten Prüfer, der dir das umschreibt.
Gruß Andy
Früher gab es klar noch keine coc aber der brief ist schon immer anhand solcher Papiere erstellt worden oder es war was spezielles dann wurde es anhand der Daten die vom Tüv erstellt worden sind eingetragen. was soll es da schwer zu begreifen geben ?
In den fall ist es ja sogar simpel. Die Lautstärke wurde ja schon immer vom Gesetzgeber vorgegeben von daher trägt man im Zweifelsfall einfach die Phon oder die Dezibel ein die zu den Baujahr passen, da kann man doch nichts verkehrt machen.
Grüße
Roland
Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 8. Jun 2020
von manne
cafetogo hat geschrieben: 8. Jun 2020
Andy241 hat geschrieben: 8. Jun 2020
cafetogo hat geschrieben: 8. Jun 2020
Alrik @
Ich weiß schon auf was du hinaus willst, aber zum größten teil ja und in den fall existieren auch Papiere. Ansonsten gibt es eine Spezialbehandlung nach § Tralala die man sich königlich bezahlen lässt.
Grüße
Roland
In den fall ist es ja sogar simpel. Die Lautstärke wurde ja schon immer vom Gesetzgeber vorgegeben von daher trägt man im Zweifelsfall einfach die Phon oder die Dezibel ein die zu den Baujahr passen, da kann man doch nichts verkehrt machen.
Grüße
Roland
wenn du so einen Prüfer hat der das so - also Baujahr xy ist Geräuschwert 0815 einträgt - pflege den bloss gut... weil der hat es dann auch nicht begriffen....
Die zum Baujahr vorgeschriebenen Werte sind die Grenzwerte also MAX Werte welche eine Neuzulassung Nicht überschreiten darf... in den Papieren steht aber im Regelfall der Wert der bei der Typprüfung gemessen wurde... der kann also niedriger sein. Und DAS - Also ein Wert höher als der vom Hersteller original eingetragen - das wünschen sich wohl viele.. wird aber wohl schwer erreichbar sein..
Manne
Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 8. Jun 2020
von cafetogo
Man kann sich aber auch dümmer stellen wie man selber ist, in der regel hat das doch schon immer mehr oder weniger mit einer normalen Briefkopie auch geklappt.
Grüße
Roland
Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 9. Jun 2020
von Alrik
Man sollte vielleicht einfach nicht bei jedem Thema mit halbgaren Stammtischweisheiten dazwischenquaken, dann wären generell weniger Scheißhausparolen im www unterwegs, die man im echten Leben ständig geradebiegen muss.
Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 9. Jun 2020
von cafetogo
Ich hatte noch nie ein problem etwas mit einer Briefkopie nachbessern zu lassen, das letzte mal war als ich mein Frau die zx6r zugelassen habe, da standen im brief 98ps und anhand der Briefkopie wurde die volle Leistung eingetragen. Umgekehrt sicher ein problem aber doch nicht original.
Oder willst du mir jetzt erzählen das beim TÜV keine Daten hinterlegt sind ? Es soll noch lange nichts bedeuten wenn du nie etwas in der Datenbank findest. Mir hat der Prüfer in keine 3min erzählt wie viel Traglast eine gixxer felge hat. Das hat er sich sicher nicht ausgedacht. Wenn das nicht so ist darfst du mich gerne belehren.
Grüße
Roland
Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 9. Jun 2020
von samsdad
Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 9. Jun 2020
von Maver
obelix hat geschrieben: 8. Jun 2020
Maver hat geschrieben: 8. Jun 2020
obelix hat geschrieben: 8. Jun 2020
DAS... ist komisch. Wurde der Brief mal ersetzt? Wenn das noch der Originalbrief wäre, müsste da das N drinstehen
Ja wurde ja ersetzt bei Halterwechsel vor x Jahren. Wurde dann von Brief/Schein auf Zul.-besch. Teil1+2 umgestellt und dabei wohl das N vergessen.
Ich glaube, wir reden grad aneinander vorbei. Mit Originalbrief meine ich den ganz alten "Fahrzeugbrief", der mit dem Mopped 1979 ausgeliefert wurde, nicht die ZB.
Gruss
Obelix
..also den Originalen Brief von 1979 habe ich leider nicht mehr. Entweder die Zulassungsstelle hat ihn bei Umstellung auf Zulbesch. Teil1+2 unerlaubter Weise einbehalten oder er ist dem Vorbesitzer verloren gegangen bzw. der wusste nicht, dass er den behalten sollte.
Ich habe aber eine Zertifikatsbescheinigung mit Unterschriften bei Suzuki mit technischen Daten zu genau meiner Fahrgestellnr angefragt und gegen 50 Euronen ausgehändigt bekommen. Ich denke/hoffe/glaube, dass mich diese Bescheinigung rettet und ich das N zurückbekomme.
Gruß
Re: XS400 Fahrzeugschein / Eintragung Lautstärke?
Verfasst: 9. Jun 2020
von Andy241
Maver hat geschrieben: 9. Jun 2020
..also den Originalen Brief von 1979 habe ich leider nicht mehr. Entweder die Zulassungsstelle hat ihn bei Umstellung auf Zulbesch. Teil1+2 unerlaubter Weise einbehalten oder er ist dem Vorbesitzer verloren gegangen bzw. der wusste nicht, dass er den behalten sollte.
Ich habe aber eine Zertifikatsbescheinigung mit Unterschriften bei Suzuki mit technischen Daten zu genau meiner Fahrgestellnr angefragt und gegen 50 Euronen ausgehändigt bekommen. Ich denke/hoffe/glaube, dass mich diese Bescheinigung rettet und ich das N zurückbekomme.
Gruß
Mit dem wird es klappen.
Ich hätte vorher aber Mal bei dem TÜV nachgefragt, ob er dir anhand dem Datenblatt von KBA (da hat er Zugriff drauf) die korrekte Lautstärke umtragen kann.
So hättest du dir evtl. die 50€ gespart.
Da sieht man Mal wieder wie wichtig die alten Unterlagen der Vorbesitzer sind. (Die hat er bestimmt verschlampt oder eingesackt)
@cafetogo, das ist alles gefährliches Halbwissen und muss bei einem Prüfer noch lange nicht klappen, obwohl es bei dir erfolgreich war.
95% der Prüfer geben mittlerweile einen scheiß auf mitgebrachte kopierte Fahrzeugscheine
Das war vielleicht vor 10 Jahren Mal.
Bei allen Prüfern im Umkreis (auch den AaS für Motorrad Umbauten) gelten nur noch offizielle Bescheinigungen
Das schlimme an solchen Fehlinformation ist, dass es im www Leute glauben und dann später mit der Unwissenheit anderer bestraft werden.
Gruß Andy