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Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von sven
Ja, da geht's irgendwie nicht direkt um Bremsen ... zumindest nicht für mich als Laien ersichtlich :dontknow:

Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von f104wart
Da steht, dass die Plakette erteilt werden darf, wenn die Sicherheitsprüfungen keine Mängel ergeben.

Und für jede Prüfung gibt es eine gesonderte Arbeits- bzw Prüfanweisung. Und in der für die Bremsen steht drin, das eine Mindestverzögerung von z=0,37 erreicht werden muss.

Hinnerk hat geschrieben: 1. Sep 2020 und bei dem PDF wird auch auf den Wert von 5,8m/s2 verwiesen, der aus einer EU Richtlinie stammt.
...und weiter unten steht, dass nach §29 StVZO für Motorräder eine Mindestverzögerung von z=0,37 gefordert wird.

Warum soll die in den 50er, 60er oder 70er Jahren geringer gewesen sein?

Ich frage mich, warum man immer alles komplizierter machen muss, als es ist. :dontknow:

Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von Hinnerk
sven hat geschrieben: 1. Sep 2020 Wenn die gerade noch zulässig schwere Maschine also mit mindestens
3,7 m/s² verzögert, war die Bremskraft im Mittel ein bißchen größer als
verlangt.

Hilft dir das?
moin Sven,

ja, gerade nochmal angesehen, genaugenommen 3,63m/s2, (a=z/g) nach §29, was sich auf die HU bezieht, was interessant ist da obendrüber ja mindestens 5,8m/s2 gefordert werden.
Aber wie gesagt, soweit ich das verstehe bezieht sich alles auf Richtlinie 93/14 EWG 29

Ich suche "alte " Werte aus vor EU Zeiten, 50er , 60er 70er Jahre.

Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von TortugaINC
f104wart hat geschrieben: 1. Sep 2020 ...und weiter unten steht, dass nach §29 StVZO für Motorräder eine Mindestverzögerung von z=0,37 gefordert wird.
Hast du §29 StVZO mal überflogen?
Des Weiteren ist z keine Verzögerung sondern ein Verhältnis, wobei überhaupt erstmal interessant wäre, in welchem §dieser nun definiert ist.
Hab bisher auch noch nicht erlebt, dass der TÜV mit dem Motorrad auf einem Bremsenprüfstand war (steht ja so in dem Dokument von Ralf). Alles recht mysteriös...

Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von f104wart
:roll: Jaaa(!) da steht Mindetabbremsung und NICHT Mindestverzögerung. :roll:

Dafür ist der Wert auch nicht in einem Paragraphen definiert, sondern steht, ausser in dem Fachkundebuch in der Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlagen von Fahrzeugen bei Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO (HU-Bremsenrichtlinie), die ich bereits zweimal verlinkt habe. Lesen musst Du schon selber.

Man muss dazu auch nicht auf den Prüfstand. Man kann Fb über die Masse und den Faktor 0,37 berechnen und mit den aus den Parametern der Bremsanlage des Fahrzeugs bei maximal zulässiger Betätigungskraft ereichten Bremskraft Fb vergleichen.

Wer mit den Informationen nicht zufrieden ist, kann ja mal schauen, wo er andere oder bessere findet.

Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von TortugaINC
Dann frag ich mal anders:
Warum unterscheidet sich der §29 STVZO aus deinem Link mit dem, was im Netz unter §29 STVZO findet? Das wäre dir wohl aufgefallen, hättest du das gelesen, was ich gepostet hab. Das meine ich mit Mysteriös.
Im Übrigen ist in Anlage 1 des von dir verlinkten Dokumentes z für Krafträder ohne Beiwagen (vorne und hinten) mit 0,5 angegeben, vorne je nach Baujahr 0,3 bzw. 0,35 und hinten 0,3, nirgends jedoch 0,37. Die stehen wiederum in dem Screenshot von dir, den du weiter vorn gepostet hast. Aber da du ja selber gelesen hast, was du postest, ist dir das bestimmt selber bereits aufgefallen.

VG

Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von f104wart
Ich habe keinen §29 StVZO verlinkt, sondern eine Prüfanweisung bzw eine Prüfrichtlinie, die eine Sicherheitsprüfung beschreibt, die im Rahmen der HU nach §29 StVZO durchzuführen ist und als Voraussetzung für die Erteilung der Prüfplakette gilt.

Eine Richtlinie ist eine Richtlinie und kein Paragraph. Und nichts anderes steht auch im Link:

"Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlagen von Fahrzeugen bei Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO (HU-Bremsenrichtlinie)

Wer lesen UND verstehen kann, ist klar im Vorteil.



Ich hab jedenfalls keine Lust mehr auf diese Dikussion und bin raus aus dem Thema! :salute:

Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von TortugaINC
f104wart hat geschrieben: 1. Sep 2020 Wer lesen UND verstehen kann, ist klar im Vorteil.
Da du ungefähr 5 mal fettgedruckt einen z-Wert von 0,37 gepostet hast, obwohl in der von dir verlinkten Richtlinie 0,5 angegeben sind, gratuliere ich fürs Kehren vor der eigenen Tür! Das nach dem lesen der Richtlinie der Z Wert für Motorräder allenfalls als theoretischer Wert betrachtet werden kann, ist eh klar.

Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von z400Berlin
Geht's hier noch ums Bremsen? :versteck:

Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?

Verfasst: 1. Sep 2020
von Alrik
2,5 m/s² pro Bremse vor dem 01.07.1985.