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Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

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manicmecanic
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von manicmecanic »

vorläufiges Kennzeichen ist mir unbekannt.
In alten Zeiten habe ich für meinen derzeitigen Chef-Grauhändler-Mustergutachten mit erstellt
Da wurden die Fahrgeräuschmessungen auf normalen Straßen gemacht.Die mußten nur frei sein,s.h. keinerlei seitliche Bebauung o.ä. das Schall beeinflußt.
Hier-NRW/BM-bekommt man das Kurzzeitding auch ohne TÜV,darf dann damit aber nur exakt dahin rollen.

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GalosGarage
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von GalosGarage »

Bei nem ganzen Moped wäre Aufwand ja OK, aber nur bei nem Rahmen? nee.
Dann lieber einen mit Papieren kaufen und gut is.
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von ethiopien04 »

Morgen,
ich wollte ja nur anmerken, das es unter Umständen stressfreier ist, das Motorrad vorher original zuzulassen, dann hat man ein Nummernschild und kann zum TÜV fahren.
Ausserdem werde ich den Teufel tun und dem Mann vom TÜV dreinreden, wo er welche Messung macht, Hauptsache er macht sie und wenn alles passt trägt er das ein.
Das war bei mir nicht so eine proforma Messung und gut ist. Ich musste 2x hin und 2x bezahlen, weil ich am Anfang unbedingt ohne Airbox fahren wollte.
Grüße
Stephan

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f104wart
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von f104wart »

manicmecanic hat geschrieben: 12. Okt 2022vorläufiges Kennzeichen ist mir unbekannt.
Das ist eigentlich ganz einfach und ermöglichst Dir die Fahrt zum TÜV mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.

Man darf nämlich durchaus auch mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren. Manche Zulassungsstellen bestehen ja zur Vorführung des Fahrzeugs zum Zwecke der Zulassung, um die Fgst-Nummern zu vergleichen.


Was Du dafür brauchst ist eine EVB Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit gehst Du auf Deine Zulassungsstelle und lässt Dir ein "vorläufiges" (Wunsch)Kennzeichen zuteilen, dass das Moped auch nach der Zulassung behält.

Dann lässt Du Dir das Schild prägen und schraubst es ohne Zulassungs- und ohne TÜV-Stempel ans Moped, fährst damit ohne Umwege zum TÜV und nach bestandener Prüfung wieder nach Hause und/oder zur Zulassungsstelle.

Dort legst Du den Untersuchungsbericht und das bis dahin noch ungestempelte Kennzeichen vor und kannst das Moped nun offiziell zulassen.

Der Vorteil dieser Prozedur ist, dass Du die Kosten für das Kurzzeit-Kennzeichen sparst. Der "Nachteil" ist, dass Du damit nur auf dem direkten Weg(!) zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren kannst. Wie oft Du das tust, spielt aber keine Rolle, so lange die Fahrten in direktem Zusammenhang mit dem TÜV- oder der Zulassung stehen und so lange die EVB gültig ist. Und das sind 18 Monate. Also theoretisch auch genug Zeit für die Umbauphase. :wink:

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TortugaINC
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von TortugaINC »

f104wart hat geschrieben: 14. Okt 2022 Dann lässt Du Dir das Schild prägen und schraubst es ohne Zulassungs- und ohne TÜV-Stempel ans Moped, fährst damit ohne Umwege zum TÜV und nach bestandener Prüfung wieder nach Hause und/oder zur Zulassungsstelle.
Normalerweise bezahlt man die Beiträge für Versicherung ab dem Tag der Zulassung und nicht ab dem Tag des beziehen einer EVB-Nummer. Demzufolge steht einem die Leistung des zwingend erforderlichen Versicherungsschutzes erst nach der Zulassung zu, und nicht nach erhalt der EVB Nummer. Und so kenne ich auch das Prozedere:
Fahrzeug zulassen, Kennzeichen prägen lassen und dann darf mit Plakette vom Landkreis (=Zulassung), jedoch ohne TÜV-Plakette zur HU. Mit der Einschränkung, dass die HU im Landkreis oder einem direkt am Landkreis angrenzenden Landkreis erfolgt.
Auch stellt die Gültigkeit der EVB-Nummer eigentlich den Zeitraum dar, innerhalb dessen man das Fahrzeug zulassen kann ohne eine neue Nummer beantragen zu müssen.

Also ich will nicht sagen das deine Aussagen falsch sind Ralf, oder das du lügst. Ich kenne es anders, ich kann durchaus falsch liegen und würde mich über eine Quelle freuen, in der ich mich vergewissern kann. Nur mit EVB Nummer fahren zu dürfen, wäre schon angenehmer...

Gruß
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manicmecanic
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von manicmecanic »

das klappt niemals in meinem SVA
die geben einem erst den Wisch für den Schildermacher NACHDEM man sämtliche Papiere zur Zulassung vorlegt.

WileE
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von WileE »

Wie Obelix das beschrieben hat, funktioniert das! Man sollte aber bei der Versicherung nachfragen, ob das fahren mit dem ungestempelten Fahrzeug mit versichert ist.
Fahren kann man dann zur Zulassungsstelle oder TÜV in dem zuständigen Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk.

WileE
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von WileE »

Hier noch mal von der Zulassungsstelle Coburg
https://www.zulassungsstelle-coburg.de/ ... oggle-id-1

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TortugaINC
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von TortugaINC »

In dem Link von WileE findet sich die Quelle, nach der ich gesucht habe: § 10 Abs. 4FZV
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Also hat Ralf grundsätzlich Recht. Allerdings muss die Versicherung mitspielen.

Die HUK (Versicherung) schreibt folgendes:
Die eVB-Nummer ist lediglich der Nachweis, dass bei Zulassung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug in Kraft tritt. Die eVB-Nummer ersetzt aber nicht die Zulassung, die dafür erforderlich ist, das Fahrzeug im Verkehr führen zu dürfen.
Wobei man im Falle einer Kontrolle mit § 10 Abs. 4FZV ja erstmal das recht auf seiner Seite hat, was man im Zweifel auf eigenes Risiko nutzen kann...
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f104wart
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von f104wart »

TortugaINC hat geschrieben: 14. Okt 2022Normalerweise bezahlt man die Beiträge für Versicherung ab dem Tag der Zulassung und nicht ab dem Tag des beziehen einer EVB-Nummer.
Das ist richtig, aber die EVB ist eine Deckungszusage für den Fall eines Schadens. Die Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV und zur Zulassungsstelle ist zulässig und wird daher im Schadensfall von der Versicherung gedeckt.

Die EVB hat, nachdem sie ausgestellt wurde, 18 Monate Gültigkeit. Das, was ich über die Mehrfachfahrten zum TÜV während der Umbauphase geschrieben habe, war natürlich etwas überspitzt und ist sicher nicht im Sinne des Versicherers.

Theoretisch aber es ist möglich, denn es ändert ja nichts an der Sache an sich. Wer will Dir denn nachweisen, dass Du nicht deshalb zum TÜV gefahren bist, weil Du das Fahrzeug unmittelbar danach zulassen wolltest.

Und warum sollte Dir die Versicherung die Deckung entziehen, nur weil der TÜV Dich wieder nach Hause schickt, um festgestellte Mängel zu beseitigen und das Fahrzeug erneut vorzuführen? Und wenn das länger dauert, dann ist das eben so. In diesem Fall aber würde ich die Zulassungsstelle informieren, um möglichen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen.

Wichtig ist nur, dass Du mit einem Kennzeichen fährst, dem das Fahrzeug zugeordnet werden kann. Ob das nun das ehemalige Kennzeichen des Vorbesitzers ist oder ein neu zugeteiltes spielt dabei keine Rolle, da Du ja noch keinen Fahrzeugschein hast und im Brief noch das alte Kennzeichen eingetragen ist.

So hat mir das auch mein Prüfer erklärt, als ich unlängst mein Gespann zugelassen habe und wir über das Thema gesprochen haben.


Der sauberste Weg ist aber der über das neu zugeteilte vorläufige Kennzeichen, das auf Deinen Namen ausgestellt wurde. Und natürlich geht die Zulassungsstelle davon aus, dass die Zulassung danach dann zeitnah erfolgt. Meine EVB war, als ich das Gespann zugelassen habe, 14 Monate alt.

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