TortugaINC hat geschrieben: 14. Okt 2022Normalerweise bezahlt man die Beiträge für Versicherung ab dem Tag der Zulassung und nicht ab dem Tag des beziehen einer EVB-Nummer.
Das ist richtig, aber die EVB ist eine Deckungszusage für den Fall eines Schadens. Die Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV und zur Zulassungsstelle ist zulässig und wird daher im Schadensfall von der Versicherung gedeckt.
Die EVB hat, nachdem sie ausgestellt wurde, 18 Monate Gültigkeit. Das, was ich über die Mehrfachfahrten zum TÜV während der Umbauphase geschrieben habe, war natürlich etwas überspitzt und ist sicher nicht im Sinne des Versicherers.
Theoretisch aber es ist möglich, denn es ändert ja nichts an der Sache an sich. Wer will Dir denn nachweisen, dass Du nicht deshalb zum TÜV gefahren bist, weil Du das Fahrzeug unmittelbar danach zulassen wolltest.
Und warum sollte Dir die Versicherung die Deckung entziehen, nur weil der TÜV Dich wieder nach Hause schickt, um festgestellte Mängel zu beseitigen und das Fahrzeug erneut vorzuführen? Und wenn das länger dauert, dann ist das eben so. In diesem Fall aber würde ich die Zulassungsstelle informieren, um möglichen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen.
Wichtig ist nur, dass Du mit einem Kennzeichen fährst, dem das Fahrzeug zugeordnet werden kann. Ob das nun das ehemalige Kennzeichen des Vorbesitzers ist oder ein neu zugeteiltes spielt dabei keine Rolle, da Du ja noch keinen Fahrzeugschein hast und im Brief noch das alte Kennzeichen eingetragen ist.
So hat mir das auch mein Prüfer erklärt, als ich unlängst mein Gespann zugelassen habe und wir über das Thema gesprochen haben.
Der sauberste Weg ist aber der über das neu zugeteilte vorläufige Kennzeichen, das auf Deinen Namen ausgestellt wurde. Und natürlich geht die Zulassungsstelle davon aus, dass die Zulassung danach dann zeitnah erfolgt. Meine EVB war, als ich das Gespann zugelassen habe, 14 Monate alt.