Ich habe mir das Thema und die Definitionen noch mal genauer angeschaut und leider betrifft es doch die meisten Bereiche unserer Pinnwand. Die Achillesferse dabei ist die Kommunikationsmöglichkeit via PN und somit die Möglichkeit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über die eingesetzte Forensoftware.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
§ 3 Plattform; Plattformbetreiber
Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht,
über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsgeschäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 gerichtet sind.
Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
1. die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;
2. das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
3. die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.
Die problematische Textpassage habe ich mal rot markiert.
Die blau markierte Einschränkung könnte ggf. auf uns zutreffen, wäre da nicht die Kommunikationsmöglichkeiten über die Forensoftware. Eine freizugängliche Anzeigenschaltung ohne Registrierung möchte hier nicht umsetzen. Eine Datenerfassung und Meldepflicht ist komplett inakzeptabel.
Ich werde das Thema mal mit einem Anwalt besprechen.
