.... und das ist weitestgehend egal, weil man im Rahmen von technischen Änderungen je nach Baujahr und Baugruppe auch die Vorschriftenlandschaft wechseln kann.jolumbo hat geschrieben: 22. Mär 2023 Je nach Baujahr ist das Moped nach StVZVO oder EG zugelassen, [...]
Das ist eine vorläufige (!!!!) Richtlinie von 1962, die nie den Sprung in die StVZO geschafft hat.-StVZO: Rad muss wirksam abgedeckt sein (§36a), hier wir oft von 15cm horizontal über Radmitte geredet - das steht so aber nicht in der StVZO, keine Ahnung wo die gesetzliche Grundlage her ist.
50 mm sind ein schöner Sicherheitsabstand, aber das steht nirgends. Nur absägen ist mit ein paar mm Respektsabstand technisch sicher ausreichend, wenn da geschweißt werden soll, isses zu wenig. Nirgends genau geregelt.f104wart hat geschrieben: 22. Mär 2023 "Ab Aufnahme Federbein" wird KEIN(!) Sachverständiger akzeptieren. Hier gilt ein Mindestmaß von 50 mm hinter der Stoßdämpferaufnahme.
Oder es ist ein juristischer Kommentar zum §36a, aber das ist argumentativ auf jeden Fall ein Schwergewicht.Das Schreiben, was die Sache mit der Radabdeckung an das EU-Recht anpasst, kommt nicht vom TÜV, sondern vom KBA.
Teils, teils. Drüber hinwegsetzen geht jedenfalls nicht, scharf auslegen geht schon (wir sagen "hart an der Vorschrift lesen"Im übrigen stehen solche Dinge in der StVZO und nicht in den Unterlagen einer Prüforganisation. Die orientieren sich nur an den Zulassungsvorschriften.
