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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 8. Jan 2024
von martin58
Die blöde Situation haben wir in allererster Linie den legalen Klappentüten sowie der Rücksichtslosigkeit zahlreicher Motorradler zu verdanken.
Die Sinnhaftigkeit der Heranziehung des "Standgeräuschs" als Grenwert wird überwiegend in Motorradfahrerkreisen bestritten. Da dieser Wert jedoch die Geräuschemission bei halber Nenndrehzahl darstellt, ist er m. E. für den Zweck einer praxisnahen Geräuschermittlung sehr gut geeignet.
Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 8. Jan 2024
von Suzukihans
Grumbern for President

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 8. Jan 2024
von sven1
Da Messungen nach einem vorgegebenen Procedere stattfinden müssen ( Abstand, Winkel, Drehzahl, keine reflektierenden Flächen, usw.) ist eine mobile Messung an benannten Stellen so gut wie unmöglich.
Also benötigt man eine Krücke um eine durchsetzbare Grundlage zu schaffen.
Es geht m. E. nicht um die eingetragene dB Zahl, sondern um die durch Schalldruck und Schallpegel empfundene Lautstärke des Fahrzeugs und die damit verbundene Belästigung von Mitmischen an jedwedem Ort und Situation. Die Welt wird nun mal enger und da Rücksichtnahme primär von anderen verlangt wird kommen solche Verbote heraus.
Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 8. Jan 2024
von UdoZ1R
Das und der Satz von Martin und dann wird da ein passender Schuh draus.

Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 8. Jan 2024
von Bonde
notna hat geschrieben: 8. Jan 2024
Das mit den "+21" für Öldtimer lese ich hier zum allerersten Mal. Der oben angegebene Link ist ja schon relativ alt, ist das immer noch aktuell? Falls ja, ist das ja noch hanebüchner als die "95db Fahrzeugscheinregelung"
Nichts mit Hanebüchner, kannste hier nachlesen.
Sind halt die Fahrzeuge wo N im Fahrzeugschein eingetragen ist.
viewtopic.php?t=12698
Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 8. Jan 2024
von guzzifan
Und für jede Streife einfach zu kontrollieren. Mehr als ne Lesebrille und 95-21=74 im Notizblock brauchts nicht.
Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 9. Jan 2024
von mrairbrush
Bald wird man Motorräder mit dem Anhänger in ein freies Land bringen müssen um ungestört fahren zu können. Frage mich langsam warum andere Länder so wenig Probleme mit den Geräuschen haben. Die haben nicht mal Doppel- oder Dreifachverglasung. Mal sehen wie weit die Reglementierung noch geht bis die DUH allein im Land lebt.
Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 9. Jan 2024
von obelix
mrairbrush hat geschrieben: 9. Jan 2024...warum andere Länder so wenig Probleme mit den Geräuschen haben.
So weit ich weiss, gibts in F und CH bereits solche Lärmblitzer. Und bei uns laufen Tests in NRW und in Bärlin.
Gruss
Obelix
Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 9. Jan 2024
von hoyhar
Ich frage mich, wieso diese Lärm-Fahrverbote immer nur auf Motorräder beschränkt sind.
In Bamberg machen in der Stadt die hoch-motoriesierten Auto mit ihrem Auspuff-Covid-Husten (oder wie man das Spotzen aus dem Endrohr nennen soll) mittlerweile mehr Lärmbelästigung als Motorräder.
In der Fränkischen Schweiz fahren auf einschlägigen Strecken Besitzer ihre getunten und modifizierten Sportwägen aus - auch mit entsprechenden Auspuff-Geräuschen.
Leise sind die "Sportwägen" nicht - da frage ich mich immer, was dann meine 83 dB (N) Fahrgeräusch im Schein sind.
Gruß, Chris
Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?
Verfasst: 9. Jan 2024
von grumbern
Da ist aber die Lobby stärker.