Bambi hat geschrieben: 1. Nov 2024
Bei Fahrern von PKW-bereiften Gespannen kann ich das sogar noch verstehen ...
Sorry, aber uns betrifft das genau so!
Auf meinem CX 500 EML-Gespann waren serienmäßig "Entenreifen" der Größe 125-15 montiert. Ich habe nun umgerüstet auf die bei kleineren Gespannen gängige Größe von 135/70-15, weil es da eine größere Auswahl an modernen Reifen gibt und der Reifen bei den seitlich auf die Flanke wirkenden Kräften insgesamt stabiler ist , was sich im Fahrbetrieb sehr positiv auswirkt.
Dafür hatte ich ein von Manfregd Stahmer (Gespannbauer und Generalimporteur von EML) eine Bescheinigung für mein Gespann mit meiner Fahrgestellnummer. Also kein "Allereltsgutachten", sondern eines, das ausschließlich auf mein Moped zutrifft.
Darin steht wortwörtlich:
Bildschirmfoto vom 2024-11-01 09-35-56.png
Bei der ersten Prüfstelle, die ich aufsuchte, bekam ich zur Antwort "...Das kann ich so nicht eintragen, da brauche ich noch was vom Reifenhersteller."
Mein Einwand, dass da steht "bei freier Wahl des Reifenherstellers" wurde nicht akzeptiert. Auch der Einwand, dass es sich um Autoreifen eines chinesischen Herstellers handelt, der garantiert keine Auskunft zu einem 40 Jahre alten CX 500 Gespann geben kann, zählte nicht.
Der Prüfer wollte sich "sachkundig" machen und sich dann bei mir melden, was bis heute, 4 Monate später, nicht erfolgt ist.
Am nächsten Tag bin ich zu einer anderen Prüfstelle derselben Prüforganisation(!) gefahren.
Es folgte ein kurzer Blick auf die Bescheinigung und die Antwort "...Lass hier, ich mach Dir das fertig. Nach meinem Urlaub kannst Du's abholen. Bis dahin hab ich noch einen Haufen Papierkram zu erledigen und schaffe es zeitlich nicht."
Und so geschah es dann auch und ich bekam ein Gutachten nach §19.2 in Verbindung mit §21, da das Gespann ohnehin eine Einzelbetriebserlaubnis hat und musste das Gutachten, weil ich in Hessen wohne, zuerst an die Bündelungsbehörde in Fulda schicken, wo es zur Zeit bearbeitet wird. Danach dann darf ich zur Zulassungsstelle gehen und mit einen neuen Fahrzeugschein holen.
Kosten:
105,00 € für das Gutachten, ca 40 € für die Bündelungsbehörde und dann noch die Kosten für die Zulassungsstelle. Zeitaufwand für die Fahrerei und alles andere knapp 8 Stunden, also einen kompletten Arbeitstag.
Diese Kosten und der Zeitaufwand sind auch auf eine Solo übertragbar, wenn es sich dabei um einen Umbau, was hier im Forum gang und gäbe ist, handelt, der nach §21 StVZO zugelassen ist. ...Und wenn dann der sogenannte "Sachverständige" Dir neben der Größe unsinnigerweise auch noch das Reifenfabrikat und den Reifentyp einträgt, wiederholt sich das bei jedem Reifenwechsel, bei dem man ein anderes Fabrikat derselben Größe oder auch einen Nachfolgetyp desselben Reifenherstellers montiert. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn Du einen BT45 in 110/90-18 eingetragen hast und dann den BT 46 montierst.
Das Ganze ist eine Riesensauerei! Die Prüforganisationen haben hier eine lukrative Geldquelle entdeckt und nutzen diese schamlos aus!
Das ist eine Riesenschweinerei, die da läuft.
Gegen das einmalige(!) Eintragen der metrischen Größe ist ja im Grunde nichts einzuwenden, denn dass entbindet uns auch von irgendwelchen Freigaben der Reifenhersteller. Nicht jeder Reifenhersteller möchte nämlich den Aufwand treiben, seine Reifen auf allen möglichen, auch älteren, Mopeds zu testen. Was aber nicht bedeutet, dass dieser Reifen sich auf dem Moped nicht fahren lässt.
Das war auch mein Argument bei der ersten Prüfstelle. Ich sagte zu dem Prüfer, dass ich mit Sicherheit der erste wäre, der die Reifen meines Gespanns wieder runter schmeißt, wenn die sich nicht ordentlich fahren ließen. Und ich habe die Reifen ganz sicher mehr gefordert und getestet als er, wenn er eine "Probefahrt" auf dem Hof macht oder eine "Hochgeschwindigkeitsprüffahrt" auf trockener und ebener Fahrbahn, wo es überwiegend geradeaus geht.
