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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von mrairbrush
So Schwachsinnig ist es nicht.

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Die Reifenbindung bei Autos, also die Vorschrift zur Verwendung bestimmter Reifenfabrikate, ist in vielen Fällen nicht mehr bindend und gilt oft nur noch als Empfehlung. In den Fahrzeugpapieren enthaltene Einschränkungen bezüglich des Reifenherstellers oder -typs sind in der Regel nicht mehr zwingend einzuhalten, solange andere Reifen die gleichen technischen Spezifikationen und Genehmigungszeichen aufweisen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Was Du anführst bezieht sich auf evtl. Spezifikationen von denen ich nicht sprach. Da ist es klar. Wenn ich eine Felge habe auf die z.B. 135/70 14 H gehört und es gibt die Maße nicht mehr dann ist klar das im Einzelfall geprüft werden muss.

Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von f104wart
Lisbeth hat geschrieben: 23. Jul 2025„Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“

Das ist ein Standardsatz, der lediglich bedeutet, dass wenn in der BA eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist, diese zu beachten ist.

Gibt es keine, ist auch keine zu beachten.


Das ist genau das gleiche, als würde in Deinem Führerschein stehen
"Geschwindigkeitsbegrenzung gem. StVO beachten". :stupid:

Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von oldsbastel
Lisbeth hat geschrieben: 23. Jul 2025 Wenn sie die HU bestanden hat, will ich meine Guzzi (EZ 85) zulassen und befürchte, dass gegen meinen Willen der blödsinnige Hinweis „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ eingetragen wird.
Es gibt keine Reifenfabrikatsbindung seitens des Herstellers für mein Möpp.

Kann man im Vorfeld etwas machen um zu verhindern, dass die das einfach so eintragen?
Bei der Zulassung meiner 360er Honda lautete die Begründung: „Das gibt das System so vor.“
Im Zuge einiger Änderungen konnte ich das dann wieder austragen lassen und so war das Unterfangen nicht mit Extrakosten verbunden.

Dieses Mal würde ich das gerne von vornherein vermeiden, dass dieser Passus gar erst in den Papieren steht.

Viele Grüße
Manni
Sprich mal mit deinem TÜV. Ich habe eben mit dem TÜV einen Termin gemacht, an dem er mir den Quatsch komplett austrägt.

Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von oldsbastel
mrairbrush hat geschrieben: 24. Jul 2025 So Schwachsinnig ist es nicht.

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Die Reifenbindung bei Autos, also die Vorschrift zur Verwendung bestimmter Reifenfabrikate, ist in vielen Fällen nicht mehr bindend und gilt oft nur noch als Empfehlung. In den Fahrzeugpapieren enthaltene Einschränkungen bezüglich des Reifenherstellers oder -typs sind in der Regel nicht mehr zwingend einzuhalten, solange andere Reifen die gleichen technischen Spezifikationen und Genehmigungszeichen aufweisen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Was Du anführst bezieht sich auf evtl. Spezifikationen von denen ich nicht sprach. Da ist es klar. Wenn ich eine Felge habe auf die z.B. 135/70 14 H gehört und es gibt die Maße nicht mehr dann ist klar das im Einzelfall geprüft werden muss.
Darum geht es nicht. Es gibt Reifenkonstruktionen (Profile, Aufbau des Reifens) die sich nicht mit der Fahrwerksgeometrie etc. bestimmter Motorräder vetragen. Das führt dann z.B. zu Pendelerscheinungen im Hochgeschwindigkeitsbereich mit bestimmten Profilen oder bestimmten Reifenaufbauten. Auch gibt es trotz gleicher Dimension Reifen, die geringfügig breiter sind. Die Reifen schleifen dann auf einmal an der Schwinge im Gegensatz zu den Reifen anderer Fabrikate. Alles schon da gewesen. Bei der XS1100 läuft der 120er Reifen z. B. sehr eng in der Schwinge.

Für die alten Fahrzeuge haben die Reifenhersteller in der Vergangenheit gerade bei den alten Fahrzeugen immer wieder Freigaben für Reifen herausgegeben, ohne jedoch Fahrversuche zu machen. Das hat dann an verschiedenen Stellen zu Problemen geführt.

Ich lasse mir das bei der Honda jetzt komplett austragen. Bei den XS1100 ist die Bindung schon überall draußen. Bei meinem Wasserbüffel muss ich das nochmal checken.

Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von mrairbrush
Trotz gleicher Dimension breiter? Dann stimmt es wohl nicht ganz. Dürfen Toleranzen so groß sein? Es gibt ja auch vorgeschriebene Mindestabstände zur Schwinge seitens TÜV. Damit sollten Toleranzen ausgeglichen sein. Ich fahre was drauf passt wenn es pendelt merke ich es ja. Hatte ich schon bei Bridgestone auf Triumph Thunderbird. Mit Avon absolut ruhig auf Längsrillen. War nur Größe vorgegeben, keine Bindung. Also nutzlos.

Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von f104wart
oldsbastel hat geschrieben: 24. Jul 2025 Sprich mal mit deinem TÜV. Ich habe eben mit dem TÜV einen Termin gemacht, an dem er mir den Quatsch komplett austrägt.
Das ist noch lange keine Garantie dafür, dass es die Zulassungsstelle nicht wieder reinschreibt. Es gibt Zulassungsbezirke, da wird das grundsätzlich eingetragen, und da machst Du gar nichts dagegen.

...ist doch auch sch...egal.


Nochmal:
Das ist genau das gleiche, als würde in Deinem Führerschein stehen
"Geschwindigkeitsbegrenzung gem. StVO beachten".


...Wo nix ist, muss auch nix beachtet werden. :roll:

.

Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von Lisbeth
Ich hatte heute früh eine (ausnahmsweise) freundliche Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes erreichen können.
Diese hat mir den Sachverhalt mit dem Hinweis auf den Reifenfabrikatsscheiß erklärt.

Sie ließ sich von mir das letzte amtliche Kennzeichen der Guzzi nennen und hat mittels dieser Info beim KBA in der ABE für meine Guzzi besagten Schwachsinnszusatz gefunden.
Sie wusste nicht, warum er im letzten KFZ-Schein des Möpps nicht enthalten ist, führt es jedoch auf eine Änderung zurück, die zwischen 2003 und heute stattgefunden haben muss.
Eine Austragung dieses Satzes sei daher nur unter Vorlage eines Gutachtens möglich.

Scheiß‘ drauf!!!!

Für mich ist das Thema abgeschlossen.

Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von KlausB
Lisbeth hat geschrieben: 24. Jul 2025 Diese hat mir den Sachverhalt mit dem Hinweis auf den Reifenfabrikatsscheiß erklärt.
Damit ist aber doch noch nicht geklärt, ob in der Betriebserlaubnis überhaupt Reifenfabrikate angegeben sind. Das ist doch das einzig Wichtige, wie ich meine. Und das können die Prüfer von TüV, Dekra etc. nachschauen und beantworten.
Gruß Klaus

Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von Lisbeth
Die haben sich gestern die Fahrzeugpapiere angeschaut und gesagt, dass alles o.k. sei, weil dort nix eingetragen ist.
Ich lass‘ das auch lieber so auf sich beruh‘n, weil ich die Plakette haben will.
Wenn die Guzzi zugelassen ist, kann ich immer noch nachhaken.

Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?

Verfasst: 24. Jul 2025
von manicmecanic
Bambi hat geschrieben: 23. Jul 2025 4.10 ist die alte Niederquerschnittsvariante vom 3.50-er und 100/90 die metrische Alternative. Die drei Größen sind bis auf minimale Abweichungen gleich (außer mit Stollen)
Schöne Grüße, Bambi
also ich hatte mal solche Pellen auf meiner ac RD 350.
Das waren Dunlop TT 100 wenn ich mich recht erinnere.
exakt die Größen,vorn 3.60-18,hinten 4.10-18
hab ich noch ein Gutachten von
Der 4.10 hinten war deutlich fetter als der 3.50


Gruß Richard