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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 25. Mär 2013
von Bob
theTon~ hat geschrieben:Kann mir das mit den Mindestmaßen bitte mal jemand erklären? Bei älteren Motorrädern, die nicht nach den EG-Richtlinien zugelassen wurden, heißt es ja:
für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt)
Welche Achsmitte meinen die denn? Hinten vermutlich 150mm länger als die Y-Achse (senkrecht) oder?
Und wie meinen die das vorne?

Die 150mm beziehen sich auf eine gedachte Horizontale, die durch die Radachse verläuft. Das untere Kotflügelende darf sich maximal eben diese 150mm oberhalb jener Horizontalen befinden.
Ich kenne aber niemanden, bei dem das je nachgemessen worden wäre. Ich glaube in Zeiten der EG-Zulassung sieht das kaum noch ein Prüfer so eng. Wie triplesmart geschrieben hat: Hauptsache man hat einen Rückstrahler. Da sind viele schon überglücklich.
Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 25. Mär 2013
von theTon~
Jetzt habe auch ich es endlich verstanden. Danke Robert!
Aber 150mm ist auch verdammt tief, wenn man kein Kennzeichen mit einrechnen kann. Und vorne zählt nur das untere Kotflügelende und für das obere gibt es keine Einschränkungen?
Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 25. Mär 2013
von Bob
Freut mich, dass ich helfen konnte René!
Zum Vorderen habe ich nichts Gesondertes gefunden. Aber ich habe im Zubehörhandel viele Kotflügel gesehen, die ziemlich senkrecht über der Vorderradachse aufhören, somit denke ich, dass man da wohl etwas Narrenfreiheit genießt.
Falls niemand was anderes wissen sollte, werde ich die Tage mal einen TÜV-Prüfer zur Sicherheit fragen. Muss da eh hin um noch ein paar andere Dinge zu klären.
Gruß
Bob
Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 25. Mär 2013
von theTon~
Bob hat geschrieben:Falls niemand was anderes wissen sollte, werde ich die Tage mal einen TÜV-Prüfer zur Sicherheit fragen. Muss da eh hin um noch ein paar andere Dinge zu klären.
Das wäre cool, danke!

Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 25. Mär 2013
von gerccm
sooo, jetzt nochmal für mich.
habe ich richtig verstanden:
wir nehmen an, ich betrachte das Hinterrad des Bikes von links, und teile es in der Mitte horizontal.
Nun hab ich ja ein links ein Ende und rechts ein Ende des Kotflügels bzw. unten und oben bzw. vorn und hinten
Gibt es nun für beide die die besagten 150mm als Richtmaß....????
Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 25. Mär 2013
von Bob
Was tipp ich denn hier rum...
Mal eben Paint angeschmissen. Hatte keine Lust das jetzt lange im CAD zu machen.
Ich hoffe das beantwortet alle offenen Fragen
P.S. ich weiß, dass die Achse und das Rad nicht konzentrisch sind

Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 25. Mär 2013
von gerccm
ok..danke für die Mühe.
ok, also gibt es laut deinem Bild kein besonderes maß für das andere Ende des Kotflügels(Motorradseite), oder auch 150mm
Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 25. Mär 2013
von Bob
Dazu kann ich nichts sagen, weil bei mir da halt noch Radkasten ist. Also ich habe keine freien Rahmendreiecke o.ä.
Und selbst wenn würde ich da etwas davor haben, weil es ja sonst den Motor bzw. das Federbein von hinten vollsaut.
Aber ich schreib's mir mal mit auf die "Ich frage den Onkel in grau"-Liste.
Gruß
Bob
Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 25. Mär 2013
von gerccm
Danke...!!!!
Re: Kotflügel - keine Pflicht
Verfasst: 26. Mär 2013
von zitz
Ich meine beim Hinterrad muss bei einer gedachten vertikalen Linie durch den Radmittelpunkt die Hälfe des HR abgedeckt sein...
Da auch ich keinen Bock habe Catia anzuwerfen