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Stummelenker ohne KBA etc.
- Alrik
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Re: AW: Stummelenker ohne KBA etc.
Die Nachbesichtigung von Fahrzeugen aus gegebenem Anlass ist Fakt und findet auch in der Praxis statt. Wer's nicht glaubt, kann sich im Netz entsprechende Reportagen anschauen oder mal den § 5 Absatz 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung lesen. Das passiert allerdings für den Endkunden kostenneutral, das verrechnen in der Praxis z.B. die Prüforganisationen untereinander, wenn der Hintergrund ist, dass ein Prüfer Scheiße gebaut hat.
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- Jupp100
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.
@all
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Gruß Stefan
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- igel
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.
Das kann ich bestätigen. In einer Werkstatt in unserem Ort wurde sowas letztens an einem Auto gemacht. Der Prüfer war fertig mit der Untersuchung und als das Fahrzeug von der Bühne sollte kam noch ein Kollege und hat die komplette Untersuchung nochmals gemacht.Alrik hat geschrieben:Die Nachbesichtigung von Fahrzeugen aus gegebenem Anlass ist Fakt und findet auch in der Praxis statt.
Das selbe Vorgestern bei einem Arbeitskollegen von mir, Komplettumbau einer Buell, alles eingetragen.
TÜV-Prüfer kommt, fängt an zu arbeiten, auf einmal steht die Kontrolle in der Tür. Die Kiste mußte erst wegen irgendwelchem Schnulli (kein Rückstrahler, keine Riemenabdeckung bei Einzelsitzzulassung,u.s.w...) durchfallen um, nachdem der "Kontrolleur" weg war, dann doch die Plakette zu bekommen.
- Alrik
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Re: AW: Stummelenker ohne KBA etc.
Das ist allerdings was ganz anderes, nämlich eine sogenannte "unangekündigte Nachkontrolle". Das passiert einfach als Qualitätsmaßnahme in der laufenden Produktion, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
... was in deinem Fall natürlich super geklappt hat. :/
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.
Dass Prüfer beim Prüfen geprüft werden, liegt natürlich in der Freiheit der Prüforganisation.
Aber wenn ein Prüfbericht mit Stempel und Unterschrift erteilt wurde, dass dieser dann nachträglich für ungültig erklärt werden könne - das entzieht dem ganzen Procedere den Boden, damit würde eine Willkür-Herrschaft etabliert.
Man kann nur hoffen, wenn das tatsächlich so passiert, dass der Betroffene seine Rechte durchsetzt und gegen den Bescheid klagt, und auch die Sache publik macht. Das braucht dann eine breite Diskussion unter allen Motor-Freunden, und das ist in D immer noch eine starke Gruppe, ob mit oder (von mir aus gerne) ohne ADAC.
Das Thema Prüfer-Haftung finde ich aber auch wichtig.
Nachtrag zu dem Beispiel mit der Bremse: Wenn du die Beläge gar nicht erst erneuert hast, also der HU-Prüfer übersah (oder -hörte), dass da schon Metall schleift, und du beschädigst mit blockierender Bremse wieder die Leitplanke > dann ist trotzdem nur der Fahrer/Halter haftbar und nicht der Prüfer. "Und das ist auch gut so."
Aber wenn ein Prüfbericht mit Stempel und Unterschrift erteilt wurde, dass dieser dann nachträglich für ungültig erklärt werden könne - das entzieht dem ganzen Procedere den Boden, damit würde eine Willkür-Herrschaft etabliert.
Man kann nur hoffen, wenn das tatsächlich so passiert, dass der Betroffene seine Rechte durchsetzt und gegen den Bescheid klagt, und auch die Sache publik macht. Das braucht dann eine breite Diskussion unter allen Motor-Freunden, und das ist in D immer noch eine starke Gruppe, ob mit oder (von mir aus gerne) ohne ADAC.
Das Thema Prüfer-Haftung finde ich aber auch wichtig.
Nachtrag zu dem Beispiel mit der Bremse: Wenn du die Beläge gar nicht erst erneuert hast, also der HU-Prüfer übersah (oder -hörte), dass da schon Metall schleift, und du beschädigst mit blockierender Bremse wieder die Leitplanke > dann ist trotzdem nur der Fahrer/Halter haftbar und nicht der Prüfer. "Und das ist auch gut so."
- obelix
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.
Hier werden 2 unterschiedliche Vorgänge durcheinandergebracht,.
Das Eine sind die QM-Kontrollen, bei denen die Arbeit des Prüfers direkt vor Ort kontrolliert wird.
Das passiert unangemeldet und ist für den Kunden oft nicht mal erkennbar, weil der einfach abends sein Auto aus der Werkstatt holt und davon gar nichts mitbekommt.
Das Andere sind Kontrolen, die behördlicherseits angeordnet werden, wenn gegen einen Prüfer Verdachtsmomente aufkommen. Dann werden die Abnahmen, die er gemacht hat, einer Nachkontrolle unterzogen. Da gibt es dann 2 Verfahrenweisen. Du wirst angeschrieben wie in dem gezeigten Schreiben. Oder es erscheinen ein paar nette Leute bei Dir zu Hause, 2 in grün mit weissen Mützen, einer in Zivil und einer im blauen oder grauen Kittel.
So passiert vor vielen Jahren bei einigen Clubs hier bei uns im Gebiet, als ein Prüfer mit "bezahlten" Eintragungen aufgeflogen ist.
Gruss
Obelix
Das Eine sind die QM-Kontrollen, bei denen die Arbeit des Prüfers direkt vor Ort kontrolliert wird.
Das passiert unangemeldet und ist für den Kunden oft nicht mal erkennbar, weil der einfach abends sein Auto aus der Werkstatt holt und davon gar nichts mitbekommt.
Das Andere sind Kontrolen, die behördlicherseits angeordnet werden, wenn gegen einen Prüfer Verdachtsmomente aufkommen. Dann werden die Abnahmen, die er gemacht hat, einer Nachkontrolle unterzogen. Da gibt es dann 2 Verfahrenweisen. Du wirst angeschrieben wie in dem gezeigten Schreiben. Oder es erscheinen ein paar nette Leute bei Dir zu Hause, 2 in grün mit weissen Mützen, einer in Zivil und einer im blauen oder grauen Kittel.
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Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
- Alrik
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.
Nein, das machen die gar nicht so freiwillig. Teils freiwillig per Selbstverpflichtung, teils isses aber auch einfach so.bb42 hat geschrieben:Dass Prüfer beim Prüfen geprüft werden, liegt natürlich in der Freiheit der Prüforganisation.
Das geschieht alles auf rechtlicher Grundlage, mit Willkür hat das einfach nichts zu tun. Man hat als Prüfer heute einfach nicht mehr so freie Hand wie früher. Die hatte man eigentlich auch früher schon nicht, aber da wurde eben nicht drauf geachtet. Das war Willkür.Aber wenn ein Prüfbericht mit Stempel und Unterschrift erteilt wurde, dass dieser dann nachträglich für ungültig erklärt werden könne - das entzieht dem ganzen Procedere den Boden, damit würde eine Willkür-Herrschaft etabliert.
Der Betroffene tut in so einem Fall sehr gut daran, einfach die Klappe zu halten und mitzuspielen. In aller Regel trifft's die richtigen. Und das Beispiel weiter oben (Rückstrahler, Riemenabdeckung, ....) zeigt doch, dass nach wie vor versucht wird, das System auszuschlachten. Schade. Und selten dämlich von dem Prüfer.Man kann nur hoffen, wenn das tatsächlich so passiert, dass der Betroffene seine Rechte durchsetzt und gegen den Bescheid klagt, und auch die Sache publik macht. Das braucht dann eine breite Diskussion unter allen Motor-Freunden, und das ist in D immer noch eine starke Gruppe, ob mit oder (von mir aus gerne) ohne ADAC.
Ich weiß nicht, wo du sowas her hast. Von einem Sachverständigen wird grundsätzlich 100 % erwartet. Eine Leistung "mittlerer Art und Güte", so wie beim Handwerk, reicht da nicht.Das Thema Prüfer-Haftung finde ich aber auch wichtig.
Nachtrag zu dem Beispiel mit der Bremse: Wenn du die Beläge gar nicht erst erneuert hast, also der HU-Prüfer übersah (oder -hörte), dass da schon Metall schleift, und du beschädigst mit blockierender Bremse wieder die Leitplanke > dann ist trotzdem nur der Fahrer/Halter haftbar und nicht der Prüfer. "Und das ist auch gut so."
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.
Nochmal, wenn ein Prüfbericht nachträglich für ungültig erklärt wird, und zudem wie hier angedeutet der Kunde wie ein Bankräuber zuhause von Polizei usw. besucht wird, also massiv eingeschüchtert, dann stimmt etwas nicht im Staate. Das ist mal ganz klar. Betrüblich, dass viele auf solche Vorgänge noch mit Schwanz-Einzugsempfehlungen reagieren.
Was kommt als nächstes - Steuerbescheid? Reisepass? Baugenehmigung?
Woher ich das mit den Bremsbelägen habe? Gerade vor 2 Wochen eine Maschine käuflich erworben, die der Besitzer stolz "mit neuem TÜV" anbot, Prüfbericht alles ok - und da rieb Metall auf Metall. Zufällig hatte er Ersatzbeläge da, aber nicht montiert weil man "oben noch 1 mm Belag sah", die wurden dann fix montiert. Aber der Prüfer hatte es übersehen.
Also Alrik - wer haftet denn deiner Meinung nach, wenn da nun (wg. blockierender Bremse bei der Probefahrt z.B.) ein Unfall passiert wäre? Der Prüfer oder der Fahrer oder beide, oder wie?
Was kommt als nächstes - Steuerbescheid? Reisepass? Baugenehmigung?
Woher ich das mit den Bremsbelägen habe? Gerade vor 2 Wochen eine Maschine käuflich erworben, die der Besitzer stolz "mit neuem TÜV" anbot, Prüfbericht alles ok - und da rieb Metall auf Metall. Zufällig hatte er Ersatzbeläge da, aber nicht montiert weil man "oben noch 1 mm Belag sah", die wurden dann fix montiert. Aber der Prüfer hatte es übersehen.
Also Alrik - wer haftet denn deiner Meinung nach, wenn da nun (wg. blockierender Bremse bei der Probefahrt z.B.) ein Unfall passiert wäre? Der Prüfer oder der Fahrer oder beide, oder wie?
- obelix
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.
Wenn die Ermittlungsbehörden einem Verdacht nachgehen, werden die sicher nicht Ihren Besuch vorher ankündigen. Das ist das normalste der Welt. Das hat weder was mit Einschüchterung zu tun, noch mit Bankräuberei. Die verhindern damit ganz einfach, dass Du in so einem Fall das Auto der Nachkontrolle entziehst und so die Ermittlungen ins Leere laufen lässt. Zumal in diesem Fall ja die Fahrer selbst aktiv den Prüfer bestochen haben, um eigentlich nicht mögliche Eintragungen zu erhalten. Also bist Du als Fahrzeughalter genauso kriminell wie der von Dir bestochene Prüfer. Wieso sollten da die Ermittler besonders zartfühlend vorgehen?bb42 hat geschrieben:Nochmal, wenn ein Prüfbericht nachträglich für ungültig erklärt wird, und zudem wie hier angedeutet der Kunde wie ein Bankräuber zuhause von Polizei usw. besucht wird, also massiv eingeschüchtert, dann stimmt etwas nicht im Staate. Das ist mal ganz klar. Betrüblich, dass viele auf solche Vorgänge noch mit Schwanz-Einzugsempfehlungen reagieren.
Was kommt als nächstes - Steuerbescheid? Reisepass? Baugenehmigung?
Solche extremen Massnahmen werden auch nur dann ergriffen, wenn ein entsprechender Fall aufgedeckt wird, wie vor einiger Zeit der Prüfer, der innerhalb von kurzer Zeit 8500 Autos getüvt hat. Der hat so mehrere hunderttausend Taler "verdient" und völlig verkehrsuntaugliche Rostmöhren auf den Verkehr losgelassen. Dem wird keiner vorab ein höfliches Schreiben schicken, dass nächsten Montag um 10.00h eine Razzia bei ihm durchgeführt wird. Nachzulesen z.B. hier: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 45c6f.html
Du musst einfach den Begriff Rechtstaat so auslegen, wie er gedacht ist - der Staat hat immer Recht:-))))))
Gruss
Obelix
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.
Für Dich mag das klar sein, meinetwegen.bb42 hat geschrieben:Nochmal, wenn ein Prüfbericht nachträglich für ungültig erklärt wird, und zudem wie hier angedeutet der Kunde wie ein Bankräuber zuhause von Polizei usw. besucht wird, also massiv eingeschüchtert, dann stimmt etwas nicht im Staate. Das ist mal ganz klar.
Aber denk doch mal andersrum: Du kaufst ein Fahrzeug mit frischem Tüff, auf dem Bericht stehen keine Mängel und dann stellst du fest, dass die Kiste total morsch ist. Nach Deiner Denkweise hättest du jetzt einfach Pech, weil ein einmal geschriebener Prüfbericht unanfechtbar wäre.
Nicht so gut, oder?
Zum Thema Einschüchterung hat Obelix ja auch schon was gesagt, will das jetzt nicht weiter breittreten.
Nicht aus dem Zusammenhang reißen! Ich hab geschrieben, dass es immer die Richtigen trifft und das sag ich Dir jetzt einfach mal so aus meiner Berufserfahrung raus. Du musst mir das natürlich nicht glauben, aber ich behaupte einfach mal, dass ich das etwas besser beurteilen kann als Du.Betrüblich, dass viele auf solche Vorgänge noch mit Schwanz-Einzugsempfehlungen reagieren.
Natürlich kann ein Prüfer mal was übersehen, gar keine Frage. Aber das steht hier doch auch gar nicht zu Debatte. Es ging doch um was ganz anderes.Woher ich das mit den Bremsbelägen habe? Gerade vor 2 Wochen eine Maschine käuflich erworben, die der Besitzer stolz "mit neuem TÜV" anbot, Prüfbericht alles ok - und da rieb Metall auf Metall. Zufällig hatte er Ersatzbeläge da, aber nicht montiert weil man "oben noch 1 mm Belag sah", die wurden dann fix montiert. Aber der Prüfer hatte es übersehen.
Im konkreten Beispiel reden wir über einen Pflichtuntersuchungspunkt bei der HU, der Prüfer muss also zwingend nach der Bremse schauen. Hat er dabei gepatzt (oder er war schlampig), kann er das im Schadenfall dem Richter erklären.Also Alrik - wer haftet denn deiner Meinung nach, wenn da nun (wg. blockierender Bremse bei der Probefahrt z.B.) ein Unfall passiert wäre? Der Prüfer oder der Fahrer oder beide, oder wie?
Anders sieht's halt aus, wenn irgendwas zu Bruch geht, was bei der HU so ohne weiteres nicht zu sehen ist (z.B. ein Rahmenbruch an nem Roller, irgendwo unter der Verkleidung, weil ne HU grundsätzlich zerlegungsfrei stattfindet).
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