bb42 hat geschrieben:Nochmal, wenn ein Prüfbericht nachträglich für ungültig erklärt wird, und zudem wie hier angedeutet der Kunde wie ein Bankräuber zuhause von Polizei usw. besucht wird, also massiv eingeschüchtert, dann stimmt etwas nicht im Staate. Das ist mal ganz klar.
Für Dich mag das klar sein, meinetwegen.
Aber denk doch mal andersrum: Du kaufst ein Fahrzeug mit frischem Tüff, auf dem Bericht stehen keine Mängel und dann stellst du fest, dass die Kiste total morsch ist. Nach Deiner Denkweise hättest du jetzt einfach Pech, weil ein einmal geschriebener Prüfbericht unanfechtbar wäre.
Nicht so gut, oder?
Zum Thema Einschüchterung hat Obelix ja auch schon was gesagt, will das jetzt nicht weiter breittreten.
Betrüblich, dass viele auf solche Vorgänge noch mit Schwanz-Einzugsempfehlungen reagieren.
Nicht aus dem Zusammenhang reißen! Ich hab geschrieben, dass es immer die Richtigen trifft und das sag ich Dir jetzt einfach mal so aus meiner Berufserfahrung raus. Du musst mir das natürlich nicht glauben, aber ich behaupte einfach mal, dass ich das etwas besser beurteilen kann als Du.
Woher ich das mit den Bremsbelägen habe? Gerade vor 2 Wochen eine Maschine käuflich erworben, die der Besitzer stolz "mit neuem TÜV" anbot, Prüfbericht alles ok - und da rieb Metall auf Metall. Zufällig hatte er Ersatzbeläge da, aber nicht montiert weil man "oben noch 1 mm Belag sah", die wurden dann fix montiert. Aber der Prüfer hatte es übersehen.
Natürlich kann ein Prüfer mal was übersehen, gar keine Frage. Aber das steht hier doch auch gar nicht zu Debatte. Es ging doch um was ganz anderes.
Also Alrik - wer haftet denn deiner Meinung nach, wenn da nun (wg. blockierender Bremse bei der Probefahrt z.B.) ein Unfall passiert wäre? Der Prüfer oder der Fahrer oder beide, oder wie?
Im konkreten Beispiel reden wir über einen Pflichtuntersuchungspunkt bei der HU, der Prüfer
muss also zwingend nach der Bremse schauen. Hat er dabei gepatzt (oder er war schlampig), kann er das im Schadenfall dem Richter erklären.
Anders sieht's halt aus, wenn irgendwas zu Bruch geht, was bei der HU so ohne weiteres nicht zu sehen ist (z.B. ein Rahmenbruch an nem Roller, irgendwo unter der Verkleidung, weil ne HU grundsätzlich zerlegungsfrei stattfindet).