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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 5. Mär 2015
von Marlo
Lies mal hier im abschnitt "Welche Fahrzeugmängel werden wie bestraft?" und auch das noch "Fahrzeug mit mangelhaftem Zustand"

Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 5. Mär 2015
von obelix
Marlo hat geschrieben:Lies mal hier im abschnitt "Welche Fahrzeugmängel werden wie bestraft?" und auch das noch "Fahrzeug mit mangelhaftem Zustand"
Liest sich nett:-)
Aber mehr als ein Aufsatz ist das ned... Da sind keinerlei Quellenangaben dabei.
Auch unten, der Abschnitt über Winterreifen. Das ist aus dem Kopp zusammengeschrieben. Ganzjahresreifen z.B. werden nur akzeptiert, wenn sie über die M&S-Kennzeichnung verfügen. Nur wenn ein entsprechendes Symbol drauf ist entgehst du einem evtl. Bussgeld.

Ich bin da immer noch nicht überzeugt:-)

Gruss

Obelix

Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 5. Mär 2015
von Marlo
Mir haben das damals(vor ca.10jahren) zwei nette Polizisten erzählt denen meine Tönungsfolie in den vorderen Seitenscheiben nicht gefallen hat. Aus Versicherungstechnischen gründen war das Auto auf meinen Vater zugelassen, das wären 3P und 80€+ Verwaltung für jeden gewesen. Ich kannte aber die beiden und bin um die Strafe herum gekommen, nur die Folie musste ich an Ort und Stelle Herausreißen

Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 5. Mär 2015
von obelix
Marlo hat geschrieben:Mir haben das damals(vor ca.10jahren) zwei nette Polizisten erzählt denen meine Tönungsfolie in den vorderen Seitenscheiben nicht gefallen hat. Aus Versicherungstechnischen gründen war das Auto auf meinen Vater zugelassen, das wären 3P und 80€+ Verwaltung für jeden gewesen. Ich kannte aber die beiden und bin um die Strafe herum gekommen, nur die Folie musste ich an Ort und Stelle Herausreißen

Tztztz... sowas macht man doch ned:-)
Ich hab mal den Gockel gequält, aber zu dem Thema finde ich einfach nix. Mich würde vor allem interessieren, auf welcher Grundlage sowas rechtens sein soll. Ich kann doch auch ned bestraft werden, wenn einer mit meinem Küchenmesser jemand absticht, nur weil das Messer mir gehört.

Im gewerblichen Bereich haften die Gesellschafter mit, z.B. bei Überladungen von LKW's, das ist bekannt. Ob sich das im privaten Bereich realisieren lässt ohne Angriffspunkte zu bieten glaube ich nicht. Grade schon aus den Gründen, die du nennst - Zulassung wegen Versicherung auf Pappa oder Oma.

Gruss

Obelix

Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 5. Mär 2015
von Laverdatriple
Hallo,

stimmt man darf damit ins Ausland.
Hat mir der Sachbearbeiter beim Strassenverkehrsamt letzte Tage noch bestätigt.

Aber es gibt durch aus in dem ein oder anderen Land Probleme.
Östereich soll keine machen.
Aber von Tschechien habe ich da schon mal was gehört.
Vielleicht mal im Vorfeld recherieren.

Gruss
Peter

Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 5. Mär 2015
von Schorsch
So steht's im Heft zum "Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens" :

Nach § 28 Abs. 1 StVZO dürfen Fahrten zur Feststellung und zum
Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an
einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten) auch ohne
Betriebserlaubnis unternommen werden; Jedoch müssen die Fahrzeuge
verkehrssicher sein und den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO
entsprechen. Auf solchen Fahrten müssen rote Kennzeichen an den
Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen
Kraftfahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheine (Muster 3), für die in
dieser Weise gekennzeichneten Anhänger besondere Fahrzeugscheine
mitzuführen und zuständigen Personen auszuhändigen. Als Probefahrten
gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung
in der Öffentlichkeit
, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für
Benutzung des Fahrzeugs. Nach § 28 Abs. 3 StVZO hat der Empfänger
eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes
Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die
Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein
einzutragen. Über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten hat er
fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote
Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des
Fahrzeugs, die Nummer des Fahrgestells und die Fahrtstrecke ersichtlich
sind. Bei der Bezeichnung der Fahrtstrecke sind der Ausgangspunkt der
Fahrt, wichtige Orte an der Fahrtstrecke und das Fahrtziel anzugeben
(Beispiel: von Rüsselsheim über Aschaffenburg - Würzburg - Nürnberg
nach München). Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren.
Sie sind am Betriebssitz zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit
zur Prüfung auszuhändigen. Der Lauf der Jahresfrist beginnt mit dem
Datum der Fahrt, die zuletzt eingetragen worden ist. Nach Ablauf der
Frist, für die das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
zugeteilt worden ist, oder nach Widerruf sind Kennzeichen und ausgegebene
Scheine der Zulassungsstelle unverzüglich einzureichen.

soso, Fahrten zur Anregung der Kauflust .daumen-h1:

Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 5. Mär 2015
von ölfuss
hallo,
das mit dem ausland würde mich interessieren...

bitte dann den erfahrungsbericht.

Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 5. Mär 2015
von troodon
War Heute auf der Zulassungsstelle, bei uns Kreis Ahrweiler braucht mal eine Oltimeruntersuchung §23 und Hauptuntersuchung § 29 des weiteren Polizeiliches Führungszeugnis, Verkehrszentralregisterauszug, Brief, Versicherungsbestätigung
Gebüren für die Erteilung einer 07 Nummer 118,50 Euro dann kommen noch Tüv Kosten dazu sowie die Gebüren für Führungszeugnis und Registerauszug.
Das ganze Lohn Meinermeinung erst wenn man min 3 Fahrzeuge hat

Gruß Uwe

Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 6. Mär 2015
von Fußhupe
Laverdatriple hat geschrieben:Hallo,

stimmt man darf damit ins Ausland.
Hat mir der Sachbearbeiter beim Strassenverkehrsamt letzte Tage noch bestätigt.

Aber es gibt durch aus in dem ein oder anderen Land Probleme.
Östereich soll keine machen.
Aber von Tschechien habe ich da schon mal was gehört.
Vielleicht mal im Vorfeld recherieren.

Gruss
Peter
Hi,
hab ich schon. Ich hatte eher mit Problemen bei den Österreichern gerechnet. Für Tschechien habe ich einen Schrieb von nem Oldimerclub runtergeladen, der das rote 07er erklärt (in deutsch und tschechisch). Anzeige für eine Oldtimerveranstaltung (z.B. bei Wien) werde ich mir noch machen (ne 1700Km Probefahrt läßt sich nur schwer vermitteln).
EU-weit ist das mit den Kennzeichen wohl geregelt, nur die Behörden vor Ort :bulle: glänzen wohl teilweise mit Unwissenheit :dontknow: . Aber: Versuch macht kluch. Und die Berichte mit Problemen, die ich gefunden habe, waren aus 2008/2009.

Gruß
Jürgen

Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Verfasst: 6. Mär 2015
von obelix
troodon hat geschrieben:...Das ganze Lohn Meinermeinung erst wenn man min 3 Fahrzeuge hat
Ich meine, es lohnt sich gar nicht. Mittlerweile sind viele Angehörige der Rennleitung ziemlich sensibel in Bezug auf 07er-Kennzeichen. Da Du das Fahrzeug nicht als Alltagsfahrzeug nutzen darfst, gehen viele regelrecht auf die Jagd. Probefahrt auf'm Aldi-Parkplatz? Geht mal gar nicht...

Diese Kennzeichen werden in den meisten Fällen für irgendwelche Umbauten hergenommen, die nicht tüvig sind und somit zweckentfremdet. Das hat sich bis ganz nach oben durchgesprochen und dementsprechend scharf wird sanktioniert.

Ich zahl für meine Dicke pro Saison keine 80 Euro Steuer und Versicherung, das wäre selbst bei 4 oder 5 Möps noch auszuhalten, vor allem, wenn man mal in Betracht zieht, was die Leute i.d.R. an Kohle in ihre Burgen versenken:-)

Gruss

Obelix