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Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 6. Mai 2016
von Güllenpumper
Da geht nix mehr ohne Hänger... :angry:

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 6. Mai 2016
von MichaelZ750Twin
Ja, so mache ich das leider aktuell auch.

In meinem Landkreis gibt es keine TÜV-Typ-Prüfstelle und sobald ich irgendetwas Ausserplanmäßiges habe, brauche ich einen Hänger. Selbst die schon tausendfach geprüfte Änderung eines 3.25-19 Vorderreifens auf den 100/90-19, aber ohne Gutachten explizit für dieses Mopped, schreckt meinen lokalen TÜV ab.
Bauteile mit ABE, aber ohne Listung für dieses Modell (z.B. kleines Universal-Windschild) überfordert diese "Verwaltungsangestellten im TÜV-Kittel" total. Eine Schande für einen "Sachverständigen" !
Von Eigenbau oder sonstwie adaptierten Bauteilen will ich da garnicht sprechen.

Da braucht man einfach einen anerkannten TÜV-Sachverständigen mit Hirn und Herz, aber die findet man eben nur noch an Typprüfstellen !

Hier mein frisch aufgebautes Reisemopped nach bestandener TÜV-Prüfung:
Lofoti legal DSCN8794.JPG
Absolut irrwitziger Umbau eines serienmäßigen Softchoppers, wie man leicht erkennen kann.
Weitgehend original, Kofferträger sind nicht eintragungspflichtig.
Originale Beleuchtung mit vorgeschriebenen Abständen und Funktionen, ausreichende Radabdeckungen selbst nach der alten Vorschrift, originaler Lenker. Auspuff und Stahlflex mit ABE. Neuer Kettensatz und neue Reifen. Bremsanlage überholt und Gabelsimmerringe getauscht. Passende Ikons (für vergleichbare Modelle), aber ohne Gutachten für mein Modell. Das Windschild wurde als wahlweise eingetragen. Z.B. zum Fernreisen darf ich es montieren, zum Cruisen im Umkreis darf ich es weglassen, ansonsten sind halt jetzt beide Versionen jederzeit legal.

Ohne Hänger hätte ich das Mopped nicht legal bei "meinem" TÜV im Nachbarlandkreis vorführen können !

Meine englischen Marken- und Modellkollegen schütteln immer wieder nur den Kopf, mit was für Kleinkram wir uns hier in Deutschland beschäftigen können !

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 6. Mai 2016
von Fußhupe
MichaelZ750Twin hat geschrieben:...Ohne Hänger hätte ich das Mopped nicht legal bei "meinem" TÜV im Nachbarlandkreis vorführen können !...
Du fährst die, obwohl angemeldet, wegen so einem Kleinkram mit dem Hänger zum TÜV? :o OK, kann man so machen ...

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 6. Mai 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Fußhupe,
das Mopped ist nicht angemeldet gewesen !
Der TÜV ist seit 2009 abgelaufen.
Erst nach erfolgreicher TÜV-Prüfung (und Vorführung mit Hänger) war mir die Zulassung möglich.

Ich habe in den letzen 30+ Jahren schon so einige "halblegale" Touren zum TÜV gemacht.
Auf den möglichen Stress mit den Streckenposten habe ich einfach keine Lust mehr.
Lieber legal mit dem Mopped auf'm Hänger unterwegs als mit Schreckmomenten, wenn die Bullen plötzlich hinter einem auftauchen.

Was habe ich für ein Kennzeichen dran, habe ich überhaupt eins dran ???

Montierste das falsche, geht das schnell noch als Urkundenfälschung in einen Straftatbestand über !

Es kann jeder machen wie er meint.
Ich meine in diesem Fall ist der Transport auf dem Hänger die einzig verbliebene legale Variante.

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 6. Mai 2016
von Fußhupe
Hallo MichaelZ750Twin,
MichaelZ750Twin hat geschrieben:...das Mopped ist nicht angemeldet gewesen !...
Ok, ich dachte schon ... So hast Du ja praktisch keine andere Möglichkeit. Und mit falschem Kennzeichen geht garnicht.
MichaelZ750Twin hat geschrieben:... habe ich überhaupt eins dran ??? ...
Dieses 'Problem' hab ich nur mit meinem Wechselkennzeichen.

Gruß
Jürgen

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 6. Mai 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Jürgen,

:prost:

So isses nun mal, wenn man unnötigen Stress vermeiden will.

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 9. Mai 2016
von kem3004
Hallo zusammen,

was ist denn, wenn der TÜV eine Probefahrt machen muss? :dontknow:

Ich habe eine alte 750 four aus Holland ohne Papiere gekauft. Da ich mit dem Umbau fast fertig bin möchte ich jetzt bald zum TÜV um neue Papiere zu bekommen.
Weiß jemand wie das zu machen ist, bzw. wie ich ein Kurzkennzeichen für die Probefahrt bekomme?

Gruß
Klaus

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 9. Mai 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Klaus,

die Probefahrt macht der Prüfer nur auf dem Hof seines Geländes, nicht auf öffentlichen Strassen.
Wie das bei einer evtl. erforderlichen Fahrgeräuschmessung auf externem Gelände aussieht kann ich dir nicht sagen.

Frag sowohl beim TÜV als auch bei der Zulassungsstelle an, in welcher Reihenfolge du was machen musst.

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 9. Mai 2016
von kem3004
Der TÜV-Prüfer sprach von einer Autobahnfahrt wegen geänderter Felgen und Bremsanlage. :shock:

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 9. Mai 2016
von MichaelZ750Twin
Oh ja, das wird spannend !
Dann frag doch zuerst beim TÜV nach, wie die das üblicherweise handhaben.

Evtl. hat der TÜV ja eine eigene rote Nummer, die sie genau für solche Fälle verwenden.
Das wäre ein toller Service, ist aber pure Spekulation meinerseits.

Du wirst dich durchfragen müssen und wir sind auf das Ergebnis sowohl der Verwaltungsabläufe als auch auf dein Mopped gespannt !

Viel Erfolg !