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Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 28. Okt 2014
von Moppedmessi
MichaelZ750Twin hat geschrieben:
Bist du ein EU-Ausländer und auch nur Mechaniker (ohne Meister) dann darfst du selbstverständlich in Deutschland eine Werkstatt aufmachen und Services anbieten.
Als Deutscher in Deutschland biste dann nur noch der A.... !
Großes Kino!!!
Ich fürchte du meinst das ernst.
Endlich Stammtischparolen.
Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 28. Okt 2014
von obelix
JGibbs hat geschrieben:Wenn Du nur einen Verkauf anmelden solltest, frag auch gleich nach, was Du reparieren/instandsetzen darfst.
Ist ganz einfch zu beantworten: NIX, GAR NIX.
Jedwede handwerkliche Arbeit an Kundenfahrzeugen ist unzulässig. Auch wenn es ein Ölwechsel ist oder einen endtopf anschrauben. Denn sonst müsste eine Grenzdefintion vorhanden sein, bis zu welchen Teilen man dran darf und wo nicht. Da es sowas aber nicht gibt (nicht geben KANN) ist es per se veboten.
Ich stehe ja vor dem selben Problem, bin KFZ'ler und betreibe einen Ersatzteilhandel. Einmal am Tag kommt die Frage, ob ich das Teil nicht auch einbauen könne. Tja - können schon, dürfen darf ich aber nicht.
Gruss
Obelix
Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 28. Okt 2014
von obelix
MichaelZ750Twin hat geschrieben:... und wenn du dann auch noch mehr als XX Liter Öl/Altöl gelagert hast, dann biste so oder so fällig als Gewerbetreibender
Wie wahr, wie wahr.
Der Knaller dabei: ein bekannter betreibt ebenfalls einen Ersatzteilhandel. Ihm wurde verboten. Öl (und auch Fette jeder Art) zu lagern. Begründung: Das Gewerbegebiet, in dem er seinen Betrieb hat, ist als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Soweit nachvollziehbar. Nur - er hat einen Teil seiner Immobilie untervermietet. Und rate mal, was da drin ist - ne KFZ Werkstatt... Unter dem Gebäude ist KEIN Abscheider, trotzdem darf der KFZ'ler da lustig mit Öl plantschen. Begründung - ja, das gehört zu einem Werkstattbetrieb dazu...
Hört Ihr das Wiehern?
Gruss
Obelix
Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 28. Okt 2014
von obelix
Stand 2009 - liegt nach meiner Gewerbeanmeldung.
Ist aber interessant. Trotzdem, zum vorliegenden Fall zurück - bei einem solchen Betrieb (Restauration von Motorrädern) wird zwangläufig der handwerkliche Teil deutlichst überwiegen und somit ist nicht die IHK sondern die Handwerkskammer zuständig und der Betrieb wird auch nach den Richtlinien einer Werkstatt eingestuft werden. Und sowie einer kommt und sein Moped zur Bearbeitung in Auftrag gibt isses sowieso vorbei:-)
Gruss
Obelix
Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 28. Okt 2014
von JGibbs
obelix hat geschrieben:JGibbs hat geschrieben:Wenn Du nur einen Verkauf anmelden solltest, frag auch gleich nach, was Du reparieren/instandsetzen darfst.
Ist ganz einfach zu beantworten: NIX, GAR NIX....
Gruss
Obelix
Und genau das ist falsch.
Wie mein Link zur IHK beschreibt, darf man auch reparieren. ABER nicht an Kundenfahrzeugen. So lange die Autos dir gehören, d. H. Nicht verkauft sind, darfst Du.
Dein ET-Handel ist ne ganz andere Nummer. Dort würdest Du immer an fremden Fahrzeugen schrauben.
Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 28. Okt 2014
von JGibbs
Wie hoch der Anteil der Restaurierung ist, ist wohl Definitionssache.
Und Kundenmaschinen sind klar ausgenommen. Ist auch so eindeutig beschrieben.
Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 28. Okt 2014
von Scumbag
Direkt bei der Handwerkskammer nachfragen was Vorraussetzungen sind (höchstwahrscheinlich Meisterbrief), dann rausfinden ob Gewerbe in deiner Halle/Garage was auch immer erlaubt sind und was da die Vorraussetzungen sind, dann Existenzgründerseminar bei der HWK machen und dann gut nachdenken und den Plan wieder vergessen.
Sorry, aber so ganz ohne ist sowas nicht, ich fürchte mal eben nebenbei geht´s nicht.
Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 28. Okt 2014
von Marlo
Den Meisterbrief kann man unter bestimmten Anforderungen/Voraussetzungen dank der EU auch umgehen.
Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO
Ich führe so auch einen Eintagungspflichtgen Betrieb, die Eintragung in die Handwerksrolle hat aber auch Nerven gekostet obwohl ich gleich alle Anträge und Schriftstücke einen Anwalt ausformulieren lassen habe, für den Meisterbrief hätte ich außerdem keine Zeit mehr nach der unvorhersehbaren Übernahme des Betriebes gefunden. Ich dürfte in meinen Fall sogar Lehrlinge ausbilden dar ich einen Ausbilderschein habe, diesen hatte ich vorher dank BW und BFD schon gemacht.
Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 29. Okt 2014
von MunichCafeRacer
Servus Jungs,
dam hab ich ja was los getreten.
Danke schonmal für eure Antworten. Ich glaube ich werde einfach abwarten bis am 3.11 mein Anwalt wieder ausm Urlaub da ist dann werde ich einen Termin bei ihm machen und euch danach berichten!
Dann hab ich die rechtlich dichte Antwort und danach handel ich dann!
Danke!
Gruß da Wiggal
Re: Caferacer Garage eröffnen
Verfasst: 29. Okt 2014
von Ranger
Ja, um Gottes Willen, rede mit Anwalt und Kammern (IHK + HWK). Mit Deinen Wisssensmäßigen Startvoraussetzungen würde ich mal erst die Füsse ganz ruhig unterm Tisch halten, ist billiger und kostet weniger Strafen .....