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Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Feb 2015
von 9einhalb
Feedback:
War diese Woche nun bei der Zulassungsstelle und hab das "N" nachtragen lassen.
Die Sittenwächterin hat sich erst geziert, nach dem Motto, hat alles seine Richtigkeit so wie es eingetragen wurde.
Hab dann gemeint, ich geh hier erst, wenn der Schein korrekt nach dem alten Brief übernommen wird.
Muß ja alles seine Ordnung haben
Nachdem die gute Frau eine Schnute gezogen hat, ist sie nach hinten verschwunden, um den Vorgesetzen wohl um Rat zu fragen.
Kam dann zurück und meinte: Ausnahmsweise macht sie mir nen neuen Schein.
Fait: Hart, aber ruhig bleiben, dann klappt´s auch mit dem Amtsschimmel.
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Feb 2015
von igel
Sauber!
Jetzt stellt sich für mich noch die Frage, wie ich mir das Messen dann bei einer Abnahme vorstellen kann. Mein Prüfer sagte, dazu wird auf einem geeigneten Platz das Standgeräusch und Fahrgeräusch in Vorbeifahrt bei xxx Drehzahl gemessen.
Gibt es da jetzt einen Unterschied bei Eintragung mit "N" und ohne "N"? Oder gelten die 21dB nur für die Rennleitung am Strassenrand?
Alrik?
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Feb 2015
von 9einhalb
@ Igel
Weis ich auch nicht, aber besser was zum vorzeigen
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Feb 2015
von DerAlte
Ja Carsten, was du beschreibst mit dem geeigneten Platz und dem Vorbeifahren bei XX U, das ist die Messung des Fahrgeräuschs und das hat nun wieder garnichts zu tun mit "N" , "P" oder sonstwas, da gibts auch keine Toleranz! 84 oder 86 dB- fertig! Und wenn meine dicke Guzzi da schon 96 dB alleine durch das Ansauggeräusch zaubert, dann kann ich mir das Messen der Tüten sparen. Das hatte der TÜVer zum Glück auch so gesehen, hat sein Equipment wieder eingepackt, sich bedankt für die netten Runden mit der Dicken und keinen Cent verlangt!
Grüße Volker
Ach ja und @ Maxi, mit Logig und Verstand kommt man da m.E. nicht wirklich weiter! Alle Kommentare die ich bisher dazu gelesen habe beginnen mit : maßgeblich für....ist das Datum der Erstzulassung.....
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Feb 2015
von Hausel
Hi,
hab noch was gefunden:
Ältere Messungen
Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich? Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt.
Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden. Quelle: TÜV
Dieses Datum erweitert den möglichen Zeitraum bis zu dem der N-Zusatz anerkannt wird.
Hilft mir zwar nicht, weil ich meine im Herbst 1983 gekaufte SR, erst im April 1984 zugelassen habe.
Aber vor 5 Jahren, hat mir ein Sachverständiger beim TÜV, einen offenen K&N, ohne Geräuschmessung eingetragen, weil im Fahrzeugschein der N-Eintrag ist.
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von max1804
Servus,
bekomm ich die Toleranz von 26dB (A) auch wenn gar nichts dahinter steht? (Also kein N).
EZ ist 06.79
Und wie wird beim Tüv gemessen und was hab ich für Toleranzen?
Weil bei mir steht wie gesagt gar kein Buchstabe dahinter.
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von Dengelmeister
Hi Jungs,
da steht die Q ja garnicht schlecht im Futter:
Standgeräusch: 81N + 21 = 102db
Fahrgeräusch: 84N + 21 = 105db
Da brauch ich die Löcher im Endtopf in Zukunft wenigstens nicht mehr zuschweißen...
LG Hans
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von DerAlte
max1804 hat geschrieben:Servus,
bekomm ich die Toleranz von 26dB (A) auch wenn gar nichts dahinter steht? (Also kein N).
EZ ist 06.79
Und wie wird beim Tüv gemessen und was hab ich für Toleranzen?
Weil bei mir steht wie gesagt gar kein Buchstabe dahinter.
Also nochmals von Anfang: du hast die Toleranz von 26 dB auch wenn kein Buchstaben da steht. Sie gilt bis Zulassung 11.1980 - es sei denn, irgendwann in der Abmelde- zulassungskarriere hat ne nette Dame mal versehentlich ein P eingetragen!
Jetzt kommt das ganz,ganz große ABER! Diese Toleranz gibt es nur auf das Standgeräusch, nicht auf das Fahrgeräusch!!!
Es hilft dir also nur für die unverhoffte Messung durch freundliche grüne/blaue Männer am Straßenrand.
Willst du eine andere Tüte als die Originale beim TÜV eintragen lassen, dann geht das große Kino los. Mit Meßfahrten , Mikro in 7 m Abstand, 2.Gang und Vollgas.
Dabei dürfen nicht mehr als 84 bzw. 86 dB rauskommen. 3 Meßfahrten gemittelt, keine Toleranz.
Das ist mit einem "gut klingenden" Auspuff nicht zu schaffen!
Ich persönlich hab's aber auch schon erlebt ( vor ca. 6 Jahren) , daß der TÜVer auf das alles auch keine Lust hatte, sein Ohr an die Tüten gelegt hat, einen kurzen Gasstoß gegeben hat, anerkennend nickte und die Geschichte mit den erlaubten Grenzwerten eingetragen hat. Der Mann ist heute in Pension und es war sicher der letzte seiner Zunft mit nem Arsch in der Hose und Freude an der eigenen Verantwortung.
Grüße Volker
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von Alrik
max1804 hat geschrieben:Servus,
bekomm ich die Toleranz von 26dB (A) auch wenn gar nichts dahinter steht? (Also kein N).
Nein. Aber bei deiner EZ würde ich vermuten, dass das N vergessen wurde. Du hast nen neuen Fahrzeugschein? Gib mir mal die Verschlüsselung (Hersteller, Typ und Variante), dann sag ich's dir.
Und wie wird beim Tüv gemessen und was hab ich für Toleranzen?
Weil bei mir steht wie gesagt gar kein Buchstabe dahinter.
50 cm Abstand, + 5 dB(A).
DerAlte hat geschrieben:Ich persönlich hab's aber auch schon erlebt ( vor ca. 6 Jahren) , daß der TÜVer auf das alles auch keine Lust hatte, sein Ohr an die Tüten gelegt hat, einen kurzen Gasstoß gegeben hat, anerkennend nickte und die Geschichte mit den erlaubten Grenzwerten eingetragen hat. Der Mann ist heute in Pension und es war sicher der letzte seiner Zunft mit nem Arsch in der Hose und Freude an der eigenen Verantwortung.
Ja, ein echter Held. Kurz vor der Rente kann man "cool" sein.
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von Hausel
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DerAlte hat geschrieben:
Ich persönlich hab's aber auch schon erlebt ( vor ca. 6 Jahren) , daß der TÜVer auf das alles auch keine Lust hatte, sein Ohr an die Tüten gelegt hat, einen kurzen Gasstoß gegeben hat, anerkennend nickte und die Geschichte mit den erlaubten Grenzwerten eingetragen hat.
Hi,
genau so vor 3 Jahren, mit meinem Scrambler erlebt, als ich den Supertrapp-Auspuff eintragen lassen wollte.
Allerdings erst beim 4 TÜV, im benachbarten Bayern, nachdem ich bei 3 Prüfstellen in meiner Gegend, einheitlich folgendes
gesagt bekam:
Solch ein lauter Auspuff wird heutzutage nicht mehr eingetragen, wir machen aber gerne eine Fahrgeräuschprüfung für
3mal 250.- Euro.
Einer meinte noch, das übersteigt dann wohl den Zeitwert des alten Motorrades.
Gruß
Hausel