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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped

Verfasst: 17. Mär 2015
von schraubnix
Hallo

Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV kannste knicken .

http://www.autobild.de/artikel/kurzzeit ... 35645.html

Das war mal ... leider .

Bleiben nur noch rote Nummern irgendwo leihen oder mitn Anhänger zum TÜV .

Oder n Hausbesuch vom TÜV , hier weiss ich aber nicht ob das überall angeboten wird .


Gruss

Uli


EDIT :

Mit Ausnahme von gehts dann wohl doch ...

Es sei denn, die Fahrt führt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat; oder zur nächstgelegenen Werkstatt, zwecks unmittelbarer Behebung "erheblicher oder geringer Mängel". Auch der Terminus "nächstgelegene Werkstatt" ist definiert: Sie soll sich entweder im Zulassungsbezirk des Kennzeichenkürzels befinden, maximal aber in einem "angrenzenden Bezirk".

Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped

Verfasst: 17. Mär 2015
von Jupp100
Moin,

ich wollte auch mal mit unangemeldetem Moped zur
Hauptuntersuchung, also kurz einen Anhänger aus-
geliehen und zur Prüfstelle.
Der extrem unfreundliche TÜV-Prüfer (damals hatten
die noch keine Konkurrenz) hat ein Prüfung sofort
abgelehnt.
Als Begründung hieß es, das es ein öffentliches Privat-
gelände sei, da ja keine Zäune oder Tore die Zufahrt
versperren würden. Deshalb sollte es also eine Prüfung
nur mit rotem Kennzeichen geben. :dontknow: :stupid:

Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped

Verfasst: 17. Mär 2015
von eggi89
Wie gesagt...noch geht es...Das Prozedere hatte ich erst letzte Woche.
Ab April soll es wohl nicht mehr gehen.

Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped

Verfasst: 17. Mär 2015
von Bambi
Hallo zusammen,
den gleichen Kenntnisstand wie Jupp habe ich auch hinsichtlich Probefahrt auf dem Hof des TÜVs. Mit dem kleinen Unterschied, daß mein extrem freundlicher Prüfer ein 'Eigentlich darf ich nicht ...' davor gesetzt hat und meine nicht zugelassene Hercules GS 175 trotzdem mit Begeisterung probe-gefahren und den entsprechenden Schein für die Zulassung ausgestellt hat.
Aber genau dieses Problem sehe ich bei der kommenden gesetzlichen Regelung und frage mich schon länger allen Ernstes wie das gelöst werden soll. Dann hast Du Dein restauriertes Fahrzeug (es könnte ja auch mal ein Straßenkreuzer sein!) aufwendig mit 'nem Hänger beigekarrt und kriegst so eine Antwort?
Schöne Grüße, Bambi