...weil der Vermieter eines Garagenstellplatzes den Turbokapitalismus für sich entdeckt hat.
Erst hat er uns gekündigt, um uns einen neuen Vertrag mit 70,- statt vorher 45,- Euronen anzubieten.
Soweit - so scheisse, aber es geht noch weiter. Bisher standen auf diesem PKW-Stellplatz zwischen 3 und 5 Motorräder -
mit Kenntnis des Vermieters. Jetzt steht doch auf dem neuen Vertrag: "Stellplatz für ein PKW oder Motorrad".
Auf unsere telefonische Rückfrage sagt der doch glatt: "Sie können da maximal drei Motorräder abstellen, dann für 150,-€ pro
Monat, für mehr Motorräder können Sie noch den Nachbarplatz anmieten." Das war´s dann - über 200% Steigerung für ein dunkles,
nasses Loch - aber immerhin abschließbar.
Grüße - Stefan
...und nächtes Jahr will ich weniger müssen müssen, und dafür mehr wollen können !
...ich in der Bucht ein 72er Mofa ersteigert habe, und mir der Verkäufer dann mitteilt, dass er das Teil zwischenzeitlich verkauft hat.
Eigentlich müsste das in den "gute Laune"-Beitrag, weil eine Verschärfung des Garagenstellplatzproblems damit abgewendet ist
Grüße - Stefan
...und nächtes Jahr will ich weniger müssen müssen, und dafür mehr wollen können !
saflo hat geschrieben: 1. Jul 2021
...weil der Vermieter eines Garagenstellplatzes den Turbokapitalismus für sich entdeckt hat.
Erst hat er uns gekündigt, um uns einen neuen Vertrag mit 70,- statt vorher 45,- Euronen anzubieten.
Jetzt steht doch auf dem neuen Vertrag: "Stellplatz für ein PKW oder Motorrad".
Anwalt...
Zum einen ist ein Mietpreis nicht unendlich dehnbar (Mietspiegel) und zum anderen gehts den Vermieter rein nix an, was Du auf dem angemieteten Platz abstellst. Könnte ja auch ein Wohnwagen oder ein LKW drauf abgestellt werden...
Ein freundliches Schreiben des Anwalts sollte da schnell ne Klärung herbei führen.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
Wenn der Vermieter die Garage eigenständig vermietet, sprich losgelöst von Wohnraum als eigenständiger Mietvertrag, kann er verlangen was er will. Das Geld für den Anwalt kann man sich in dem Fall getrost sparen. In Kombination mit Wohnraum ist’s nicht so leicht für den Vermieter.
Nicht ganz richtig.
Wenn der Mietpreis ein gewisses Mass übersteigt, ist das gegen die guten Sitten und sogar als Wucher zu benennen, somit nicht rechtens. Und der obskure Zusatz "für ein Motorrad" ist sowieso nicht gültig. Das Geld für den Anwalt zahlt sowieso erst mal die RS-Versicherung, dafür hat man sowas ja.
Gruss
Obelix
Zuletzt geändert von grumbern am 1. Jul 2021, insgesamt 1-mal geändert.
Grund:Vollzitat
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
1. Beim ner Garage ohne Wohnung greift das Gewerberaummietrecht. Wenn im Mietvertrag keine Regeln für Mieterhöhungen vereinbart wurden, kann der Vermieter Mietpreise nach belieben festlegen.
In Verbindung mit ner Wohnung müsste er nur Angebote der Region mit ähnlicher Preisgestaltung darlegen, was bei 70Euro für ne Garage nicht das Problem sein sollte (außer vielleicht ganz weit draußen auf dem Land).
2. RS meistens mit SB- ohne SB trotzdem Zeitverschwendung.
Ja, wäre Zeitverschwendung - der Markt regelt das - es lebe die Gentrifizierung !
Das hab ich halt davon, dass ich (noch) in der
Hauptstadt lebe - wurde halt hier geboren.
Grüße - Stefan
...und nächtes Jahr will ich weniger müssen müssen, und dafür mehr wollen können !
...ich weiß gar nicht was du hast, ein Kumpel in München hat auf dem "Land" eine "Halle" in der Größe einer Doppelgarage (ohne Strom und Sicherheitsklasse 0,005) mit ein paar Freunden gemietet. Sonst ist das nicht bezahlbar.
Wahrscheinlich ist eine Scheune in MeckPom und ein Ryanair Abo günstiger.
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)