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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 27. Aug 2019
von mrRobe100
Hab vor kurzem noch ne Duc über den tüv bekommen da war der Rahmen auch gepulvert und es gab keinerlei Probleme

Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 27. Aug 2019
von TortugaINC
CafeSchlürfer hat geschrieben: 27. Aug 2019
Genau genommen dürften an Autos die ganzen BBS 2 teiler auch nicht gepulvert werden...Interessiert auch niemand...
In den meisten Fällen. Ich kenne aber Gegenbeispiele, wobei da der persönliche Feldzug eines Polizisten gegen „Tuning“ mit rein spielt.
Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 27. Aug 2019
von Alrik
In der Regel sagt keiner was, aber man wird logischerweise nirgends nen Freifahrtschein bekommen. Alles was mit Materialabtrag, Erhöhung der Kerbwirkung, Temperatureinfluss daherkommt, ist erstmal böse.
Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 28. Aug 2019
von Bonde
TortugaINC hat geschrieben: 27. Aug 2019
CafeSchlürfer hat geschrieben: 27. Aug 2019
Genau genommen dürften an Autos die ganzen BBS 2 teiler auch nicht gepulvert werden...Interessiert auch niemand...
In den meisten Fällen. Ich kenne aber Gegenbeispiele, wobei da der persönliche Feldzug eines Polizisten gegen „Tuning“ mit rein spielt.
Der gute Herr G....

Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 28. Aug 2019
von alk
Wir haben hier (BZ-PIR) auch so einen.
Aber ich meine einen Herrn B..... die ersten haben schon seinen Dienstplan ins Garagentor gehängt.
Hat der am WE Dienst, bleibt die Kiste stehen oder das Ersatzmoped muß ran.
Mir ist sowas aber zu albern, hatte aber auch zum Glück noch keine pers. Bekanntschaft mit besagtem Herrn.
Wenn man aber sein Gefährt in 2 Jahren 3 x mit Vollgutachten neu zulassen darf (kein Einzelfall), wird man wohl erfinderisch.
Es ist aber schon seltsam und traurig obendrein, das man nach Ansicht seines TÜV/Dekra-Prüfers alles im gesetzlichen Rahmen richtig gemacht hat. Und dann kommt da einer auf nem persönl. Feldzug mit Dienstmarke und Ermessensspielraum im negativen Bereich und sagt einfach mal so: Nö die Prüfstellen haben eh keine Ahnung, die Auslegung der Gesetzeslage übernehme jetzt ich. Das, das und das sowieso gefällt mir gar nicht. Fahrzeug her, Papiere her...können Sie sich ggf. entwertet beides frühestens nächste Woche auf der Dienstelle XY abholen. Außerdem hat das folgende Konsequenzen und Kostet XXXXX,-€. Schönen Tag noch.
Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 28. Aug 2019
von obelix
Solche Kreuzritter gabs schon immer - leider.
Da hilft nur eines - massive Gegenwehr. Ich kenne einen Fall aus den frühen 90ern, da waren auch zwei solche Kandidaten unterwegs und haben ganz gezielt Leute rausgezogen, die eben von einer Tuningfirma gekommen sind. Klar, dass da noch nix eingetragen ist. Alternativ, wenn da nix los war, getunte Fahrzeuge auf der Strecke. Und nachdem die dann eine Weile ihr Unwesen getrieben hatten, haben sich örtlilch angesiedelte Unternehmer dann massiv beim Bürgermeister beschwert, wegen andauernder Geschäftsschädigung. Auch Privatfahrer schlossen sich an.
Als Folge davon wurde die beiden an die Leine gelegt. Geht also. Muss nur Hand und Fuss haben und den Tatsachen entsprechen.
Hatte ja neulich den Film verlinkt mit der netten Dame aus Hessen - das dürfte ähnlich sein. Fahrzeugsicherstellung wegen fehlendem Kettenschutz und v-i-e-l-l-e-i-c-h-t modifiziertem DB-Eater. Bei der Messung lag der aber absolut im Rahmen, also nicht zu beanstanden.
Solche Leute haben in Kontrollen absolut nix verloren, da haben sie viel zu viel Spielraum, Ihren Napoleon-Komplex auszuleben.
Man sollte sich vielleicht angewöhnen, Kontrollen einfach davonzufahren - kommt billiger:-)
Gruss
Obelix
Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 28. Aug 2019
von alk
Wird halt schwierig, wenn man auf Alteisen mit einer Vmax von 120-130 unterwegs ist, fährt sich´s schwer davon.
Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 28. Aug 2019
von Mopedschrauber
Einfach bei jedem mal wo die über die Stränge schlagen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, dann sind die auch ganz schnell auf Linie. Wenn die Klage erfolgreich ist, macht sich das nämlich gar nicht gut in der Personalakte und selbst wenn sie abgewiesen wird, ist der Aufwand für die Polizei gigantisch. Das machen die Chefs nicht lange an.
Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 28. Aug 2019
von xam300
Vielleicht hake ich dann mal noch mit einem Thema rein.
Untere Aluguss-Gabelbrücke.. mögliche Verfahren zur "Einfärbung":
Pulvern (laut diesem Thema bei Alu kritisch zu betrachten, vor allem bei einer Gabelbrücke, die wundervolle lange Hebelarme festzuhalten hat)
Lackieren (finde ich irgendwie unüblich für dieses Bauteil)
Eloxieren (laut einiger Eloxalanwender problematisch bei Gussteilen, da keine einheitliche Verfärbung sichergestellt werden kann)
Ich schwanke zwischen Pulvern und Eloxieren, wobei nach misslungenem Eloxieren immernoch ein anderes Verfahren einfach angewendet werden könnte.
Priorität hat aber selbstverständlich die Wahrung der Bauteilfestigkeit.
Erfahrungswerte?
Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Verfasst: 28. Aug 2019
von lisser
Hab jetzt nicht alles gelesen... aber warum sollte man die Gabelbrücken nicht lackieren? Hab ich gemacht... alles gut !
