Seite 4 von 9

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 5. Mai 2017
von Onym
Die Antworten sind alle schon gegeben worden hier. Es ist immer das gleiche Prozedere:
https://community.mercedes.me/media/fil ... apiere.pdf
Es passiert auch nix wenn man die eidesstattliche Erklärung abgibt. Man macht sich nur dann strafbar wenn man Kenntnis erlagt das der alte Brief/Schein wieder aufgetaucht oder man in dessen Besitz gelangt ist ohne dies der Zulassungsstelle mitzuteilen ! Sollte der originale Brief/Schein doch noch mal auftauchen bei irgendjemanden so wird derjenige aufgefordert diese Dokumente unverzüglich bei der Zulassungsstelle abzugeben. Der hat auch keinerlei Ansprüche mehr wenn er die Aufgebotsfrist versäumt hat, also der im Link beschriebene Weg eingehalten wurde.
Alles schon gehabt.......alles halb so wild.
Das wirklich ärgerliche ist das man als neuer Besitzer richtig Geld abdrücken muss für die neuen Papiere und das Prozedere... :x

Noch´n Tipp:
Wenn man mit einem Anliegen zu einer Behörde geht - und das gilt für alle Gebiete und Behörden :wink: - sollte man VORINFORMIERT sein. Die Beamten/Angestellten werden gleich weit kooperativer und freundlicher wenn sie merken das sie jemanden gegenüber haben der sich auskennt oder gar Vorschriften/Gesetzestexte oder Aktenzeichen drauf hat. :) Sonst wird man von denen gerne mal recht schnell abgekanzelt.
Falls nicht: Dann halt ne überzeugende schauspielerische Darstellung bei völliger Ahnungslosikeit hinlegen...... :mrgreen:

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 5. Mai 2017
von mzmann
Und was passiert , wenn dann nach erfolgtem Aufbau jemand mit dem alten Brief in der Hand nach seinem Eigentum Fahndet ?
Er kann ja den Verlust des im Schuppen Abgestellten Fz. erst später bemerkt haben/ haben wollen .
Was wird mit de Fz. ,der Arbeit und den Teilen ,wenn er es zur Fahndung ausruft ?
Welcher Brief ist dann gültiger , der Alte , oder der Neuausgestellte ?
Zählt dann wirklich die Frist ??

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 5. Mai 2017
von duc985
Freunde, ihr macht euch hier einen Kopf um ungelegte Eier, alle diese Fragen werden vom Strassenverkehrsamt beantwortet.
Das ist ein Standardverfahren und wirklich kein Problem. Ihr benötigt keine Versicherung vom Verkäufer oder ähnliches.
Fragt vorher dort nach wenn sowas ansteht und dann läuft das auch ...

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 5. Mai 2017
von Ratz
mzmann hat geschrieben:Und was passiert , wenn dann nach erfolgtem Aufbau jemand mit dem alten Brief in der Hand nach seinem Eigentum Fahndet ?
Er kann ja den Verlust des im Schuppen Abgestellten Fz. erst später bemerkt haben/ haben wollen .
Was wird mit de Fz. ,der Arbeit und den Teilen ,wenn er es zur Fahndung ausruft ?
Welcher Brief ist dann gültiger , der Alte , oder der Neuausgestellte ?
Zählt dann wirklich die Frist ??
Deshalb veranstalten die doch das ganze Gedöns!

Aber:
1. Wen ein Fzg verlustig ist wird das bei der Bullerei zu Anzeige gebracht - ist aktenkundig. Wenn das nicht Angezeigt wurde besteht auch kein späterer Anspruch mit alten Papieren.
2. Deshalb wird es im Verkehrsblatt aufgeboten, da kuckt auch die Bullerei rein. Vermutlich nur die. :dontknow:
3. Deshalb die Erklärung an Eides Statt. Entweder hat der jenige gelogen und ist somit greifbar oder das ist der jenige der nun mit dem alten Brief kommt. und deshalb keine Ansprüche geltend machen kann.
4. Es gilt in der Regel der neue Fzg - Brief, der alte wird eingezogen da er mit Ausstellung der neuen Papiere seine Gültigkeit verliert.
5. Ist das Fzg wirklich gestohlen geht es trotzdem an den ursprünglichen Eigentümer zurück. Gestohlene Fahrzeuge bekommst du aber normalerweise mit Fakepapieren. Auch da sollte der Verkäufer bei normaler Vorgehensweise greifbar sein. Fzg kauft man ja nicht am Autobahnparkplatz, ohne Verkäuferadresse oder Ausweiskontrolle.
6. Die meisten Zulassungsstellen haben Zugriff auf den KBA Server und können die Fzg Historie einsehen. Bei einem meiner zwei papierlosen Motorräder sind alle Daten von der Auslieferung bis heute vorhanden und können anhand der Fahrgestellnummer abgerufen werden. Reicht aber nicht ohne Verlusterklärung der Papiere. Das andere Moped ist ein komplett unbeschriebenes Blatt.
duc985 hat geschrieben:Freunde, ihr macht euch hier einen Kopf um ungelegte Eier, alle diese Fragen werden vom Strassenverkehrsamt beantwortet. Das ist ein Standardverfahren und wirklich kein Problem. Ihr benötigt keine Versicherung vom Verkäufer oder ähnliches.
Das sehe ich nicht so. Ein paar Gedanken dazu kann man sich schon machen denn dabei geht es m.U. um ein wenig Geld. Falls es diesen Thread hier schon früher gegeben hätte, hätte ich anders beim Kauf gehandelt. Das mag ein Standardverfahren sein aber ganz so ohne ist das nicht und das ich jetzt kein Problem habe kann ich auch nicht wirklich bestätigen.

Du magst Glück haben wenn deine Zulassungsstelle keine Verlusterklärung des jenigen verlangt der die Papiere verloren hat aber offensichtlich kommt das nicht sehr oft vor. Also das man da gar keine Erklärung/Versicherung braucht um neue Papiere zu erlangen ist einfach eine Falschaussage von dir.

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 5. Mai 2017
von Onym
Fängt der Thread vielleicht an sich im Kreise zu drehen....wie so oft bei solchen und ähnlichen Themen? :mrgreen: :grinsen1: :mrgreen:

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 5. Mai 2017
von grumbern
Irgendwie dreht doch jeder seine Kreise :mrgreen:

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 30. Mai 2017
von Ratz
Stand der Dinge:

Beide Verkäufer haben mir jeweils einen Schrieb geschickt in dem sie bestätigen das keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind. Diese habe ich bei der Zulassungsstelle vorgelegt. :law:

Inzwischen muß ich sagen das sich das Klima bei der Zulassungsstelle komplett gedreht hat.
Die Frau Amtsleiterin ist äußerst nett und hilfsbereit, übernimmt jetzt sogar sämtliche Nachforschungen die sie für notwendig hält selbst. Ruft auch bei den Verkäufern an um den Verbleib der Papiere zu klären. :respekt:

Fzg 1 nimmt so seinen Lauf und wird wohl demnächst Aufgeboten werden sobald der Verbleib der Papiere so gut wie möglich erforscht wurde.

Fzg 2 entwickelt sich zum Supergau! Es ist zwar nicht gestohlen aber näheres will ich im Moment nicht schreiben da die :bulle: jetzt auch mit dabei sind.

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 30. Mai 2017
von grumbern
Oha! Schnell einen Zahlendreher melden und Nummer umschlagen :zunge: :versteck:

Ne, im Ernst, das klingt sehr unerfreulich!

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 30. Mai 2017
von sven1
Moin Holger,

ich drücke dir die Daumen, daß sich alles zu deinen Gunsten klärt.

Grüße

Sven

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 30. Mai 2017
von Ratz
Das Ganze ist so kurrios das es gar nicht zu glauben ist. Das ist so ein Ding wo du dir sagst sowas kann eigentlich nur mir passieren.

Naja, eigentlich habe ich dabei nichts zu verlieren und die Ermittlungen sind unausweichlich, es sei denn die sagen das wegen des Aufwands gleich von vorne herein ab. Das wäre aber wiederum auch nicht gut weil ich an der Klärung des Sachverhalts selbst ein Interesse habe und dieses voll unterstützen werde.

Wie gesagt, wenn das durch ist gibt's die volle Story.