igel hat geschrieben:Also mir wurde hier bei der DEKRA-Stelle von meinem Prüfer gesagt, daß bei dem BJ meiner alten XS alles an Auspuff eintragbar ist, solang es in der angegebenen Norm bleibt. Dazu muß aber eine Stand- und Fahrgeräuschmessung gemacht werden, die etwas aufwendiger ist und daher ca. 200 -250€ kostet, was für mich noch vertretbar wäre.
Stifflersmom1984 hat geschrieben: Irgendwo hatte ich mal gelesen das ich bis Bj.83 das garnicht eintragen brauch.
Richtig ist, dass der Auspuff bis einschl. EZ `83 keine E-Nr. benötigt. Trotzdem aber darf er die im Brief eingetragenen Geräuschwerte nicht überschreiten.
Die Eintragungspflicht bleibt davon unberührt. Wenn keine E-Nr. eingeprägt ist, kann eine Eintragung durch "Beschreibung" der Form und der Abmessungen erfolgen, oder aber durch Einschlagen/Eingravieren einer selbst gewählen Bezeichnung, zum Beispiel "Stifflersmom_01". Grundlage für die Eintragung ist eine Geräuschmessung.
...Aber
...Bei alten Motorrädern, für die es keine originalen Anlagen mehr gibt, genießen wir (noch) einen gewissen "Oldtimerbonus", was bedeutet, dass in der Paraxis alles nicht so heiß gegessen wie´s gekocht wird.
Es versteht sich natürlich von selbst, dass besonders in Gegenden, wo die lärmgeplagte Bevölkerung gegen die besonders an Wochenenden und Feiertagen scharenweise einfallenden Motorradfahrer aufbegehrt, auch die Kontrollen wesentlich schärfer und konsequenter gehandhabt werden als auf den schönen und einsamen Nebenstrecken im Vogelsberg.
Aus meiner eigenen Erfahrung heraus interessiert es weder den TÜV noch die Rennleitung, wenn sich das Fahrgeräusch in einem vernünftigen Rahmen bewegt und man in Ortschaften mit moderaten Drehzahlen unterwegs ist.
Hat man eine Anlage, die sich weit im Rahmen der Legalität bewegt - hier denke ich an die
Universaltüten von Louis - kann man das Risiko getrost eingehen, da die Gefahr, dass man auf Grund der Geräuschentwicklung in eine "Lärmkontrolle" gerät, nahezu ausgeschlossen ist.
Bei den reinen Absorptionsdämpfern aber bwegt man sich - auch mit zusätzlichen Maßnahmen - nahe des oder im Grenzbereich. Hier sollte man sich einer Geräuschmessung stellen und die Kosten für die Eintragung in jedem Fall in Kauf nehmen. Die Dinger SIND eintragungsfähig, aber nur mit guter Dämmwolle und zusätzlichem DB-Eater.
Ausserdem benötigen sie eine Anpassung der Vergaserbedüsung, um im ODB nicht an Leistung zu verlieren.
.