Wie du schon sagtes bis 3,5 t zulässiges gesamtgewicht keine probleme mit der autobahn oder geschwindigkeitsbegrenzung, solche transporter, Sprinter und konsorten, haben alle um die 3t zulässiges gesamtgewicht, so kann man nur beim unzulässigen brutalen überladen über die 3,5 t marke kommen.
Das ist klar - davon hab ich ja auch ned geredet. Es geht um das zulässige GG des Zuges. Mit Anhänger und Ladung bist ganz schnell drüber - davon hab ich geredet. Geschwindigkeitsmässig liegst mit nem Gespann eh bei 80, ich nehm ned an, dass die Burg ABS hat, somit fällt Tempo 100 schon mal weg:-)
Wenn das fahrzeug einmal im Kraftfahrzeugbrief und schein (oder wie es heute heisst zulassbla 1+2) als LKW ausgewiesen ist wird es vom strassenverkehrsamt auch nur als solches zugelassen.
Das ist ja auch ned das Problem - die Knechte auf der Zulasse schreiben mehr oder weniger stumpf und korrekt ab, mehr machen die ned. Das Problem ist das FINANZAMT. Die schiessen gern quer. Alles was LKW heisst und ned im üblichen Vorstellungsvermögen der Sachbearbeiter liegt, wird erst mal angezweifelt.
Zu meinem fall, der MB 100 ist schon von mir zugelassen (als LKW) und ich fahre ihn auch bereits. Bei der zulassungsstelle gab es keinerlei fragen oder komplikationen, obwohl das fahzeug vorher in einem anderen bezirk b.z.w. sogar bundesland zugelassen war.
Siehe oben:-) TÜV und Zulassungsstelle sind andere Baustellen, die in diesem Zusammenhang eher unwichtig sind.
Es gibt auch unter den transportern sogenannte doppelkabiner, die weisen auch 5 - 6 sitzplätze auf und sind trotzdem als LKW zugelassen und das auch schon ab werk.
Richtig.
Meiner war als neuwagen ein wohnmobil und auch als solches inc. 6 sitzplätze erstzugelassen worden. Er war von 2,8t auf 2,81t aufgelastet worden, da es damals so war, das wohnmobile über 2,8t wie LKWs besteuert wurden, also nach zulässigen gesammtgewicht, nicht nach hubraum und schadstoffklasse. Als diese für wohnmobile günstige steuerreglung gekippt wurde und wohnmobile ab da wie PKWs besteuert wurden haben die vorbesitzer ihn zum LKW "umbauen" lassen...
Und das ist der Moment, wo der Frosch ins Wasser rennt. Ein Womo-Ausbau und ne LKW-Zulassung geht ned zusammen. Nicht regulär. Und damit steht das auf wackeligen Beinen. Ich phantasiere jetzt einfach mal was zusammen... Du kommst Sonntags vom Rennen - fährst in ne Routinekontrolle. Der Rennleiter ist ein waches Kerlchen und ihm fällt beim Blick in die Papiere die LKW-Zulassung auf und beim Blick ins Auto der Womo-Ausbau. Nu kann es natürlich sein, dass ihm das worscht ist. Aber weil er Sonntags arbeiten muss, anstatt zu Hause mit der Frau Haschmisch-in-bin-der-Frühling spielen zu können, ist er sauer. Und er zieht alle Register. Dann kommt ordentlich was zusammen.
Verstoss gegen das Wochenendfahrverbot als erstes. Dann gibt der die Angelegenheit weiter, weil ihm das komisch deucht, dass ein Womo ne LKW-Zulassung hat. Und jetzt wachen die auf dem FA auf. Die Folge davon wird sein, die LKW-Zulassung geht flöten. Was an sich zu verschmerzen wäre. Aber dadurch entsteht natürlich ne Steuerschuld, weil ja der LKW günstiger besteuert wird als ein WoMo. Also bekommst ne nette Rechnung. Und wenns dumm läuft, ne Anzeige vom Finanzamt. Nicht zuletzt bekommt auch der Vorbesitzer Stress und ne hübsche Nachforderung, weil das FA dann einfach davon ausgeht, das die LKW-Geschichte von Anfang an zur Steuervermeidung gedacht war...
Da ich denke das du schon recht hast, das es nicht ganz echt ist, da eigentlich mehr ladefläche als personenbereich sein müsste und ein eingebautes bett auf der ladefläche warscheinlich nicht als ladung gilt werde ich ihn wohl bei der H-zulassung direckt wieder als wohnmobil, wie ursprünglich, umschreiben lassen.
Gute Idee:-)
Das seitenfenster, die es auch bei neu ausgelieferten transportern (LKWs) gibt, ein hinderniss zur LKW zulassung sein sollen ist mir neu Wichtig ist das die ladefläche grösser ist als die personenfläche und meistens wird eine trennwand zwischen personen und ladefläche verlangt.
Ist aber so, ehrlich. Ein Bekannter hat bei VW mal vor Jahren nen Transporter bestellt. Er hat extra noch den Verkäufer auf ne LKW-Zulassung als Bedingung hingewiesern. Der meinte auch, Fenster wären kein Thema. Na gut, dann isses wenigstens drinnen hell... Also gut. Und das Ende vom Lied war ein Prozess gegen das Autohaus, weil das Finanzamt vor lauter Lachen ned dazu gekommen ist, die LKW-Zulassung anzuerkennen.
Genau das war bei meinem ja auch eines der Probleme. Ich bin nur drumrum gekommen, die Fenster zuzuschweissen, weil bei meinem Aufbau nix schweissen konntest (Plaste). Das hab ich dem beim FA genauestens erklärt. Und Gurtpunkte??? Da ist ne Ladefläche drinne... Ah, o.k., ja dann...
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Das ist wie bei Gericht oder auf hoher See - du bist in Gottes Hand. Das eine FA nickt, das andere schreit nach Handschellen.
Hast schon den Steuerbescheid? Oft kommt da nämlich erst mal ein regulärer mit PKW-Steuer. Erst wenn Du die dann anmeierst wird korrigiert, selten einfch so, meist wollen die dann das Auto sehen.
Ich drück Dir auf jeden Fall mal die Daumen!
Gruss
Obelix