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Re: Blinkerabstand
Verfasst: 3. Okt 2014
von Alrik
Ein Stück weit hast du schon Recht, aber der reine StVZO-Text, den man sich im Web zusammensuchen kann, beantwortet eben nicht gleich alle Fragen, wenn man z.B. nicht weiß, dass es neben der reinen Vorschrift (hier z.B. die zur Anbringung vom Blinker) auch jeweils ne zugehörige Übergangsvorschrift gibt, etc.
Von daher is das alles nicht so ohne Weiteres für jeden ergoogelbar.
Der Rest sind Scheißhausparolen, das Netz ist voll davon, gar keine Frage.
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 3. Okt 2014
von Jupp100
Hi Alrik!
Ich finde die Idee und Dein Angebot sehr gut.
Da hast Du durch Deine Arbeit sicherlich einen wesent-
lich besseren Überblick als der Durchschnittsschrauber.
Alle Vorschriften für Beleuchtung, Kennzeichen, Radab-
deckung, Auspuff etc.pp., die für alle Mopeds gelten, in
einem übersichtlichen Beitrag wäre sicher für viele hilf-
reich.
Diese "Rahmenbedingungen" machen so manche ständig
wiederkehrende Fragestellung hinfällig.
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 7. Okt 2014
von Bambi
Hallo zusammen,
ich hänge mich mal mit dran. Iris hat letztes Jahr eine 2004-er Monster 800 bekommen. Die Maschine dürfte somit EU-Zulassung haben. Der Vorbesitzer hatte die Duc mit den ach so beliebten 10 EUR Mini-Blinkern der großen Ketten bestückt. Nun habe ich zwar gefunden, daß die vorderen Blinker in diesem Fall mindestens 240 mm weit auseinanderstehen müssen. Aber ich habe nicht ermitteln können, ob sie auch einen Mindestabstand zum Scheinwerfer einhalten müssen (siehe STVZO: mind. 340 mm zueinander, mind. 100 mm zum Scheinwerfer). Die Blinker sind durchaus hell und sichtbar (Halogen-Leuchtmittel) und sowohl von vorne als auch im Rückspiegel ggf. deutlich als 'eingeschaltet' zu erkennen. Zum Einen muß die Gute (die Ducati, nicht die Iris) jetzt zum TÜV und zum Anderen habe ich bereits vor einiger Zeit einen Satz 'wertiger-aussehender' Blinker (die Pen-Variante von der Tante L. mit LED-Technik) gekauft, bisher aber nicht montiert. Die verfügen auch nicht über längere Halter, ich habe gerade in beiden Fällen 20 mm Armlänge gemessen.
Da ja einige hier vom Fach sind: wie sieht's aus, benötige ich die inzwischen angebotenen Abstandhalter oder fordert die EU-Zulassung tatsächlich keinen Abstand vom Scheinwerfer? Zumal ich zusätzlich noch mit den Kabeln zaubern müsste ...
Schönen Dank und schöne Grüße, Bambi
PS: die entsprechende Quelle dazu wäre schön, dann kann man bei Diskussionen mit der Rennleitung wenigstens Rede und Antwort stehen ...
Re: AW: Blinkerabstand
Verfasst: 8. Okt 2014
von Alrik
Doch, da gibt's Abstände. Dazu muss ich aber wissen, wie hell deine Blinker sind. Was steht denn drauf? 11, 1a, 1b?
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 8. Okt 2014
von Bambi
Hallo Alrik,
auf beiden Varianten steht 11/12!
Vielen Dank, schöne Grüße, Bambi
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 8. Okt 2014
von Alrik
Das bedeutet, dass es Blinker mit Zulassung für vorne und hinten sind, vorne muss der Abstand zum Abblendlicht mehr als 75 mm betragen.
Willst du dichter ran, musst du auf andere umsteigen.
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 8. Okt 2014
von Bambi
Hallo Alrik,
vielen Dank für Deine Mühe! Schade, daß das nicht direkt in den Richtlinien mit drin steht. Dann bliebe dem Umbauer viel Sucherei und die Gefahr von Falsch-Montage erspart. Ob man da eine kleine Einnahme-Quelle offen halten will ...
Also brauch' ich kleine Verlängerungen, aber die hab' ich bei den großen Ketten schon gesehen, das krieg ich hin!
Danke und schöne Grüße, Bambi
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 8. Okt 2014
von Alrik
Kein Problem.
Aber das is kein Geheimwissen, das kann eigentlich jeder nachlesen. Aber das is wie mit anderen rechtlichen Vorschriften auch, ab einem gewissen Punkt braucht man ggf. Rat von nem Fachmann, weil man als Otto Normalverbraucher nicht so firm ist. Der ganze ECE-Vorschriftenkram ist eben auf den internationalen Markt ausgelegt, das ist nicht so nett und überschaubar wie die "gute" alte StVZO. Und selbst die hat ja so ihre Tücken, da sind auch einige Sachen zu beachten, die so in den Paragraphen erstmal nicht drinstehen (siehe Ochsenaugenthema, Radabdeckung, etc.). Auch da braucht man ggf. nen Spezi, der da beratend zur Seite steht.
So ganz nebenbei versteh ich so auch meinen Job. Ein nicht unwesentlicher Anteil ist eben auch Beratung, auch wenn damit in aller Regel kein Geld zu verdienen ist.

Re: Blinkerabstand
Verfasst: 8. Okt 2014
von Bambi
Hallo Alrik,
Du schriebst: 'Auch da braucht man ggf. nen Spezi, der da beratend zur Seite steht.
So ganz nebenbei versteh ich so auch meinen Job. Ein nicht unwesentlicher Anteil ist eben auch Beratung, auch wenn damit in aller Regel kein Geld zu verdienen ist.'
Schön zu lesen! So habe ich meine Arbeit auch immer verstanden. Ob ich jetzt meinen frühen Vorruhestand im nächsten Jahr mit 58 so interpretieren muß, das meine Krankenkasse das anders sieht? Aber das kann ich mit ruhigem Gewissen denen überlassen. Für mich hab' ich's anständig gemacht.
Schöne Grüße, Bambi
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 8. Mär 2016
von ThomasLoco
Servus zusammen,
mein Prüfer, welcher mir auch meinen Umbau abnehmen wird, habt gemeint, dass er meine Beleuchtung auch nach EG-Richtlinien abnehmen kann, da alles (Scheinwerfer, Ochsenaugen, Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung) eine E-Nummer besitzt.
Meine XS ist aber auch nach nationalem Recht zugelassen.
Ich hatte ursprünglich vor nur Ochsenaugen zu verwenden, werde jetzt aber der Sicherheit halber hinten dezente LED-Blinker versteckt montieren.
Jetzt habe ich zwar nicht mehr das Problem der Abstände zwischen den Blinkern, aber dafür in längsrichtung
Nicht weiter als 300mm von Ende des Fahrzeugs entfernt heisst es ja.
Gibt es so eine Richtlinie auch nach altem Recht?
Sonst würde ich die Teile nämlich doch einfach nahe den oberen Federbeinaufnahmen verstecken, wo die 24cm eingehalten sind...dafür halt sehr weit weg vom Fahrzeugende.
Radabdeckung darf ich weglassen hinten...also bildet der Reifen das Fahrzeugende, reicht aber trotzdem nicht
BTW hab mattschwarze Alu-Ochsenaugen, mit schwarzer Streuscheibe inkl. 11 und 12 neben der E-Nummer.
Also auch für hinten zugelassen
Gruss Thomas