"Mach doch den Halter in der Neigung verstellbar"
Dazu eine kleine Story aus meiner Jugend bzw. Twen-Zeit:
Ich hatte einen gepflegten, aber bereits 10 Jahre alten 56er Käfer während des Studiums erworben.
In den hatte ich viel Zeit und Liebe hineingesteckt, kleinere Umbauten etc. Unter anderem hinten
einen Marshall Fernscheinwerfer montiert, den ich - illegal - per Kipphebel einschalten konnte,
wenn mich ein Drängler von der linken Spur während eines Überholvorgangs verscheuchen wollte.
Das kam damals leider häufiger vor. Nach dem Einschalten des 'Rückfahrscheinwerfers' war dann Ruhe.
Beim TÜV hieß es dann: Bitte Rückwärtsgang einlegen - und ich betätigte den Schalter.
Der Polizei war mein gepflegter Käfer - warum auch immer - ein Dorn im Auge. Unter anderem
gab es wegen dieses Scheinwerfers eine Anzeige, gegen die ich Einspruch einlegte. Ein Rückfahr-
scheinwerfer darf nur eine bestimmte Meterzahl zurückleuchten. Das hängt in meinem Fall
natürlich vom Neigungswinkel ab, und ein Parkrempler kann diesen verstellen, ohne dass ich es
wahrnehme. Meinem Einspruch wurde stattgegeben und das Verfahren eingestellt.
