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Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 10. Okt 2018
von obelix
Kaffeepause hat geschrieben: 10. Okt 2018Die Verzurrösen halte ich nicht für sinnvoll angebracht.
Sehe ich ebenso. Sinnvoll wäre ein Bild mit dem aufgeladenen Möp, dann sieht man besser, wo man das sinnvoll anbringen könnte. So wie das auf dem Bild ausguggt, stimmen auch die Zugwinkel ned und der Abstand ist für den Transportzweck für meine Begriffe zu gering, die beiden Gurte können so gut wie keine bzw. überhaupt keine Seitenkräfte aufnehmen und das Möp seitlich kippen lassen bei einer entsprechenden Krafteinleitung.
Gruss
Obelix
Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 10. Okt 2018
von jhnnsphlpp
Für die Seitenkräfte sind ja auf der Anhängerplattform vier Zurrpunkte (zwei pro Seite) angebracht. Vorne gehts nur drum das die Maschine nicht nach hinten ab macht. Wenn ich die Auffahrrampe habe, stelle ich die Duc drauf und dann stell ich hier ein Bild rein.
Ich habe ne Trockenübung (aufm Boden) mit Motorrad gemacht und da waren die gewählten Punkte an der Wippe die einzigen bei denen die Gurte nicht scheuern, aber die Gabel dennoch stabilisiert wird.
Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 13. Okt 2018
von Vogelburger
Wie hat sich denn die Stützlast verändert? Ich könnte mir vorstellen, dass du locker über die 50 kg kommst! Moped drauf und die Waage aus dem Badezimmer unter die Deichsel, dann sag mal an. Bin gespannt und drücke sämtliche Daumen!
Gruß, Jan
Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 13. Okt 2018
von f104wart
Es ist ja nicht verboten, mehr als 50 kg Stützlast zu haben. Kommt halt auf das Zugfahrzeug an und welche Stützlast dort zugelassen ist.
Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 17. Okt 2018
von jhnnsphlpp
Stimmt schon, bei mir stehen 50 kg im Fahrzeugschein des Anhängers. Meine PKW Kupplung ist bis 90 kg zugelassen. Was bezüglich Stützlast wahrscheinlich ein Vorteil sein dürfte (welcher mich aber sonst gestört hat), ist die Tatsache dass der Anhänger leicht schräg nach hinten abfällt, wenn am Auto angehangen. Somit sollte sich das Gewicht doch etwas nach hinten "verschieben" oder habe ich da einen Denkfehler?
Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 17. Okt 2018
von Rafflix
jhnnsphlpp hat geschrieben: 17. Okt 2018
......Tatsache dass der Anhänger leicht schräg nach hinten abfällt, wenn am Auto angehangen. Somit sollte sich das Gewicht doch etwas nach hinten "verschieben" oder habe ich da einen Denkfehler?
Hi Johannes,
hast keinen Denkfehler.
Wenn du den den genauen Winkel weißt kannst du das ausrechnen,
oder was auch geht, Höhe des angehängten Anhängers feststellen (vorn im Maul), dann abkuppeln und mit passendem Stab auf einer Waage abstellen. Vergleich dann den Wert mit einer Messung im geraden Zustand.
Differenz ist dann die "Erleichterung".
Macht aber bestimmt "das Kraut nicht fett", zudem ist zu bedenken, je schräger der Anhänger steht, umso mehr ist seine Beweglichkeit, nach oben und unten hin, eingeschränkt.
Grüße
Gerd
Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 12. Mai 2019
von jhnnsphlpp
Ich habe am Wochenende die Bestätigung vom TÜV bekommen, dass ich die Wippe eintragungsfrei auf der Deichsel verbauen und nutzen kann, da es sich um eine Ladungssicherung handelt. Die Ausführung des Anbaus ist in Ordnung, ich soll lediglich darauf achten dass ich die Stützlast einhalte.
100er Zulassung sollte kein Problem darstellen. Er muss es berechnen, ggf. macht die starre ungefederte Achse einen Strich durch die Rechnung. Da komme ich unter Umständen nicht auf das notwendige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 12. Mai 2019
von sven1
Hallo Johannes
die vorderen "Zurösen" sind nur auf Zug in Verlängerung der Schraube zugelassen, bei seitlichem Zug können diese ausbrechen.
Grüße
Sven
Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 12. Mai 2019
von jhnnsphlpp
Gut zu wissen, das werde ich ändern.
Re: Anhänger "verlängern"
Verfasst: 13. Mai 2019
von Alrik
jhnnsphlpp hat geschrieben: 12. Mai 2019
100er Zulassung sollte kein Problem darstellen. Er muss es berechnen, ggf. macht die starre ungefederte Achse einen Strich durch die Rechnung. Da komme ich unter Umständen nicht auf das notwendige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Der "Genickbruch" ist in der Regel die nicht vorhandene Bremse. Ein ungebremster Anhänger braucht für die 100er-Zulassung ein sehr schweres Zugfahrzeug. Bei nem 750 kg-Anhänger ist man beim Zugfahrzeug bei einem Leergewicht von über 2 t.
Wie schwer darf dein Anhänger sein? Und wenn da 50 kg Stützlast im Schein stehen, dann kann der in der Regel auch nicht mehr. Wenn du mit dem Vorderrad vom Mopped schon vorne bis auf die Deichsel musst, bist du mit dem Schwerpunkt vom Mopped ggf. vor der Anhängerachse. Miss die Stützlast lieber nach, bevor du unterwegs ne unliebsame Überraschung erlebst.