Du findest es also intelligent, wenn jemand ein Gutachten, das ihm freundlicherweise (in diesem Fall von Schrauberdad) zur Verfügung gestellt wurde, mitsamt Name und allen möglichen persönlichen Daten dann an dritte weitergibt oder sogar im Downloadbereich eines Forums postet?
...Na, dann weiß ICH zumindest, wer von mir keine Unterlagen bekommt, sollte er mal danach fragen und ich sie haben.
Es gibt an der Grenze zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz eine Prüfstelle des TÜV Rheinland, die bis Ende der 1980er Jahre für die großzügige Auslegeung ihres Entscheidungsspielraums bekannt und beliebt war. ...Bis dann mal irgend jemand, der in Hessen abgeblitzt war, meinte, er müsse seine Erfahrungen in der Bildzeitung veröffentlichen.
Seitdem gibt es dort nur noch Dienst nach Vorschrift.
Auch hier im Forum hatten wir mal den Fall, dass jemand das Gutachten seiner Vollabnahme komplett(!) mit allem Zipp und Zapp, incl. Gutachten-Nummer, Name des Prüfers und allen Details öffentlich gepostet hat. Zu sehen waren darauf unter anderem die offenen LuFis und die ungedämpften Absorptionsdämpfer sowie der Eintrag, dass eine Fahrgeräuschmessung nach Meinung des Prüfers nicht erforderlich sei... Und das hier in Hessen. Da muss man sich wirklich fragen, was in manchen Köpfen so vor sich geht.
Aber genau das sind dann die Leute, die am lautesten über die Bündelungsbehörde und den TÜV schimpfen, wenn sie nach Hause geschickt werden.
Vielleicht sollte man, bevor man anderen unterstellt, schlecht gelaunt zu sein,
selber mal etwas mehr Weitsicht entwickeln.
Ja, bei diesem Thema bin ich schlecht gelaunt und ich kann jeden Prüfer verstehen, der bei solchen Kandidaten einer riesengroßen Bogen um den §21 macht.
