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CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

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theRUFisonfire
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Motorrad:: cx500c

Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von theRUFisonfire »

Moin. Hat jetzt wer eine Freigabe für cx500c 4.0x19 und 5.0x16 ?

Comander01
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Motorrad:: Honda cx 500 pc06 Bj 1983

Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von Comander01 »

Hallo zusammen,
Habe letzten Jahr die Shinko 4.50-18 E270 auf meiner Honda cx 500 pc06 ein getragen bekommen!
Bin gestern gestern von der Polizei angehalten worden und ein Mängel Bericht für die Reifen bekommen, der Prüfer hat damals bei der Abnahme die Reifen Größen angegeben ohne Hersteller mit ein vermerk (Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten) .
Nun will die Polizei das ich eine unbedenklichkeisbescheinigung vorlege.
Hab im Netz danach geschaut ohne erfolg, hat einer von euch eine die ich mir einfach kopieren könnte?

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scrambler66
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Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von scrambler66 »

Comander01 hat geschrieben: 1. Aug 2021 ein Mängel Bericht für die Reifen bekommen, der Prüfer hat damals bei der Abnahme die Reifen Größen angegeben ohne Hersteller
Hi,

verstehe ich das richtig - der Prüfer hat dir die Größe 4.50-18 ohne Reifenbindung eingetragen und die Rennleitung hat dir deswegen einen Mängelbericht verpaßt?

Gruß, Michael
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Comander01
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Motorrad:: Honda cx 500 pc06 Bj 1983

Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von Comander01 »

Ja leider

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Palzwerk
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Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von Palzwerk »

Falsch, wenn Reifenfabrikat gem. Betriebserlaubnis eingetragen wurde gelten eben nur die in der Betriebserlaubnis aufgeführten Fabrikate.
Gruß aus de Palz
Werner

...was annerschwu ä Blummewas des is bei uns ä Dubbeglas...

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f104wart
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Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von f104wart »

Ich bin zwar kein Freund dieser Shinkos, aber aus rechtlicher Sicht sehe ich hier kein Problem.

Der Satz "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten" bedeutet ja erst mal nur, dass eine Reifenfabrikatsbindung dann zu beachten ist, wenn sie in der Betriebserlaubnis eingetragen ist. Wenn nicht, dann muss sie auch nicht beachtet werden.

In der offiziellen Reifenfreigabeliste von Honda sind bei der PC06 für bestimmte Reifengrößen Fabrikatsbindungen eingetragen (Seite 18)

Auf den Seiten 5 und 37-39 findest Du die Erläuterungen zu den roten und blauen Punkten und den zugehörigen Ziffern.

Das alles bezieht sich auf die Betriebserlaubnis im Serienzustand.

Mit der Abnahmne nach §21 StVZO aber hast die eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten und in der ist die von der Serie abweichende Reifengröße eingetragen. Damit entfällt auch die Reifenfabrikatsbindung, da sich diese laut Honda-Liste auf andere Größen bezieht als die, die in Deinem Fahrzeugschein eingetragen sind.

Ideal wäre es natürlich, wenn Du eine Freigabe von Shinko für die von Dir gefahrene Reifen-/Felgenkombination vorlegen könntest.

Am besten erkundigst Du Dich mal bei dem Prüfer, der das damals eingetragen hat und fragst ihn, wie Du bei der Rennleitung argumentieren kannst, bzw welche ergänzenden Eintragungen er vornehmen kann, damit das für die Rennleitung transparenter wird.

Wenn Du bei dem Shinko bleiben möchtest, würde es ja schon reichen, wenn er neben der Größe auch noch das Fabrikat nachträgt.

Dieser Reifen dürfte dann in dieser Größe gem Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO auf diesem Motorrad gefahren werden. Diese bezieht sich natürlich dann nur auf dieses eine Fahrzeug (deshalb Einzelbetriebserlaubnis) und nicht auf die PC06 allgemein.

Schlupp
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Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von Schlupp »

Hi zusammen,

hat wer vielleicht ein Foto von der folgenden Kombination für mich?
"Verbaut sind vorne 2.15x19 mit dem e270 4.00 und hinten 2.5x16 mit dem e270 5.00."

Ich würde auch gerne auf diese Kombination umsatteln und bekomme von Shinko auch die Freigabe, das habe ich bereits geklärt. Ich mache mir nur ein bisschen Gedanken, dass in der originalen Gabel das Schutzblech und bei der Schwinge, diese im Weg sind und die Reifen schleifen.

Aussage Shinko: "Es ist leider nicht wirklich möglich zu sagen, wie die Reifen auf entsprechenden Felgen herauskommen.
Ich kann Ihnen nur ca. Maße geben. Der Vorderreifen kommt wohl auf ca. 103-110mm und der Hinterreifen wird mindestens 130mm raus kommen."
vg

Schlupp

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f104wart
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Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von f104wart »

Wie kann Shinko eine Freigabe erteilen, wenn sie nicht wissen, wieviel Platz zum Rahmen vorhanden ist? :dontknow:


Vorausgesetzt, die Schlappen passen in die Schwinge, darfst Du zur Reifenmontage den kompletten Endantrieb ausbauen, denn das ist schon mit der serienmäßigen 16"-Bereifung knapp.

Vorne darfst Du dann jedesmal die Bremssättel abschrauben. Und an den Schrauben des Fenders kommst Du auch nicht vorbei. Bedeutet also, dass wenn das Rad drin ist, Du den Fender nicht mehr montieren kannst. Ne CX-Gabel ohne Fender, der auch gleichzeitig die Gabel stabilisiert, ist unfahrbar.

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Bonde
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Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von Bonde »

Es wurden die Reifen eingetragen, aber "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" noch drin stehen gelassen?
Da hat aber Jemand nicht aufgepasst oder seinen Job nur halb erledigt.....
Der Fachmann staunt - der Laie wundert sich!

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f104wart
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Re: CX500 Shinko e270 Unbedenklichkeitsbescheinigung dringend benötigt

Beitrag von f104wart »

Nein, hat er nicht! Der Text ist reine Formsache und weist lediglich darauf hin, dass eine "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" beachtet werden muss, wenn eine vorhanden ist. Ist keine vorhanden, muss sie auch nicht beachtet werden.

Wurden die Reifen per Einzelbetriebserlaubnis eingetragen, ist eben die maßgebend. Und da steht nicht nur die Größe drin, sondern auch das Fabrikat, in diesem Fall also der Shinko, weil der TÜV sich auf die Freigabe des Reifenherstellers stützt.

Bedeutet also, dass wenn der Shinko in der besagten Größe eingetragen ist, darf nicht ein Firestone in dieser Größe montiert werden. Und damit hat der Satz wieder seinen Sinn.

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