Ich bin zwar kein Freund dieser Shinkos, aber aus rechtlicher Sicht sehe ich hier kein Problem.
Der Satz "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten" bedeutet ja erst mal nur, dass eine Reifenfabrikatsbindung dann zu beachten ist, wenn sie in der Betriebserlaubnis eingetragen ist. Wenn nicht, dann muss sie auch nicht beachtet werden.
In der
offiziellen Reifenfreigabeliste von Honda sind bei der PC06
für bestimmte Reifengrößen Fabrikatsbindungen eingetragen (Seite 18)
Auf den Seiten 5 und 37-39 findest Du die Erläuterungen zu den roten und blauen Punkten und den zugehörigen Ziffern.
Das alles bezieht sich auf die Betriebserlaubnis im Serienzustand.
Mit der Abnahmne nach §21 StVZO aber hast die eine
Einzelbetriebserlaubnis erhalten und in der ist die von der Serie abweichende Reifengröße eingetragen. Damit entfällt auch die Reifenfabrikatsbindung, da sich diese laut Honda-Liste auf andere Größen bezieht als die, die in Deinem Fahrzeugschein eingetragen sind.
Ideal wäre es natürlich, wenn Du eine Freigabe von Shinko für die von Dir gefahrene Reifen-/Felgenkombination vorlegen könntest.
Am besten erkundigst Du Dich mal bei dem Prüfer, der das damals eingetragen hat und fragst ihn, wie Du bei der Rennleitung argumentieren kannst, bzw welche ergänzenden Eintragungen er vornehmen kann, damit das für die Rennleitung transparenter wird.
Wenn Du bei dem Shinko bleiben möchtest, würde es ja schon reichen, wenn er neben der Größe auch noch das Fabrikat nachträgt.
Dieser Reifen dürfte dann in dieser Größe gem Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO auf diesem Motorrad gefahren werden. Diese bezieht sich natürlich dann nur auf dieses eine Fahrzeug (deshalb Einzelbetriebserlaubnis) und nicht auf die PC06 allgemein.