Schau Dir mal die Defintion "öffentlicher Verkehrsraum" an. Das ist relativ weit gefasst und deckt im Prinzip alles ab, was von der "Öffentlichkeit", also Otto Normalbürger ohne Zugangskontrolle genutzt werden kann. Dazu gehören halt auch Gelände von Firmen, die von Kunden, Zulieferern oder Gassigehern betreten werden können. Auch als Privatstrasse ausgewiesene Strassenbereiche zählen dazu, wenn man da einfach so reinfahren kann.grumbern hat geschrieben: 22. Apr 2019Es soll auch Privatgelände in entsprechender Ausführung geben, dass diese mit einem KFZ weitläufig befahrbar sind.
Das ist ne Möglichkeit. Aber nur, wenn die Testfahrt nicht auf deren Parkplatz sondern auf der Start- und Landebahn stattfindet. Haben wir hier einen (Pattonville), da lassen die aber niemand drauf. Nur der TÜV darf da regelmässig rein, da werden die Geräuschmessungen gefahren:-)Kleinere Flugplätze sind oft nicht sehr bürokratisch
Der andere bei Renningen ist mittlerweile auch mehr oder weniger dicht, seit dem Bosch dort gebaut hat, trotzdem tummeln sich da ständig irgenwelche "Touristen", die mit Rollerblades, Fahhrrädern oder andern Freizeitgeräten da rumtollen. Unter der Woche wirds von Daimler und Porsche genutzt für Probefahrten, es werden Ausbildungsfahrten für Personenschützer gefahren und Auto Motor und Sport testet dort auch. Man kann aber jederzeit auf die Fläche fahren, solange man ned vom Personal verscheucht wird. Ist also ebenfalls öffentlicher Verkehrsraum.
*ggg* Das ist so wie ein bisschen schwanger...Und letztendlich: Alles ist legaler, als die öffentliche Straße!
Gruss
Obelix