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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von obelix
grumbern hat geschrieben: 22. Apr 2019Es soll auch Privatgelände in entsprechender Ausführung geben, dass diese mit einem KFZ weitläufig befahrbar sind.
Schau Dir mal die Defintion "öffentlicher Verkehrsraum" an. Das ist relativ weit gefasst und deckt im Prinzip alles ab, was von der "Öffentlichkeit", also Otto Normalbürger ohne Zugangskontrolle genutzt werden kann. Dazu gehören halt auch Gelände von Firmen, die von Kunden, Zulieferern oder Gassigehern betreten werden können. Auch als Privatstrasse ausgewiesene Strassenbereiche zählen dazu, wenn man da einfach so reinfahren kann.
Kleinere Flugplätze sind oft nicht sehr bürokratisch
Das ist ne Möglichkeit. Aber nur, wenn die Testfahrt nicht auf deren Parkplatz sondern auf der Start- und Landebahn stattfindet. Haben wir hier einen
(Pattonville), da lassen die aber niemand drauf. Nur der TÜV darf da regelmässig rein, da werden die Geräuschmessungen gefahren:-)
Der andere bei
Renningen ist mittlerweile auch mehr oder weniger dicht, seit dem Bosch dort gebaut hat, trotzdem tummeln sich da ständig irgenwelche "Touristen", die mit Rollerblades, Fahhrrädern oder andern Freizeitgeräten da rumtollen. Unter der Woche wirds von Daimler und Porsche genutzt für Probefahrten, es werden Ausbildungsfahrten für Personenschützer gefahren und Auto Motor und Sport testet dort auch. Man kann aber jederzeit auf die Fläche fahren, solange man ned vom Personal verscheucht wird. Ist also ebenfalls öffentlicher Verkehrsraum.
Und letztendlich: Alles ist legaler, als die öffentliche Straße!
*ggg* Das ist so wie ein bisschen schwanger...
Gruss
Obelix
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von grumbern
Andreas, von öffentlich zugänglich habe ich nirgends geschrieben! Und ohne zu fragen schon gleich gar nicht. Ich kenne einige Firmen mit weitläufigem Gelände, das jeden Abend abgeschlossen wird. Je nach dem, wie bürokratisch die da sind, lassen die Dich da auch mal kurz nach Feierabend noch eine Runde drehen, wenn der Chef einer von den guten ist. Also nix Verkehrsraum, Privatbesitz!
Gruß,
Andreas
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von f104wart
Abgesehen davon wird sich auch die Rennleitung garantiert nicht daran hochziehen, wenn man das nach Feierabend, Geschäftsschluss oder am Wochenende auf irgendeinem Parkplatz in einem Gewerbegebiet oder einem Parkplatz vor dem Baumarkt macht.
Auch Polizisten sind Menschen und machen sich nicht unnötig Arbeit, wo sie keine Gefährdung sehen und es keinen Handlungsbedarf gibt.

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von obelix
grumbern hat geschrieben: 22. Apr 2019
Andreas, von öffentlich zugänglich habe ich nirgends geschrieben! Und ohne zu fragen schon gleich gar nicht. Ich kenne einige Firmen mit weitläufigem Gelände, das jeden Abend abgeschlossen wird.
Dann ist alles in trockenen Tüchern. So gehts. Nur eben muss das Gelände tatsächlich "abgeriegelt" sein. Das wollte ich eben klar herausstellen.
Gruss
Obelix
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von Saffenbuckel
f104wart hat geschrieben: 22. Apr 2019
troodon hat geschrieben: 21. Apr 2019
Bei uns kein Kurzkennzeichen ohne Tüv ( Kreis Ahrweiler)
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Mit gültiger HU darf das Fahrzeug während der Gültigkeitsdauer der KZK uneingeschränkt bewegt werden.
Das ist nach der Information der Zulassungsstelle nicht korrekt. Der Zulassungsbereich darf nicht verlassen werden! Bei Überführungsfahrten muss man sich z.B. vom eigenen Wohnort das Kurzzeitkennzeichen mitnehmen und sich direkt in den Zulassungsbereich bewegen! Wird man auf einem Umweg angehalten, wird das empfindlich teuer. Ich habe mich da von einem Beamten der Zulassungsstelle beraten lassen.
Ohne TÜV geht das gar nicht. Dann muss ich ein KZK vom Abholort besorgen und auf dem nächsten Weg zu einer HU. Wird diese nicht bestanden, muss die nächstgelegene Werkstatt aufgesucht werden. Ich habe dann keine freie Werkstattwahl.
Für Umbauer kommt das alles natürlich gar nicht in frage . . .
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von obelix
f104wart hat geschrieben: 22. Apr 2019
Abgesehen davon wird sich auch die Rennleitung garantiert nicht daran hochziehen, wenn man das nach Feierabend, Geschäftsschluss oder am Wochenende auf irgendeinem Parkplatz in einem Gewerbegebiet oder einem Parkplatz vor dem Baumarkt macht.
Auch Polizisten sind Menschen und machen sich nicht unnötig Arbeit, wo sie keine Gefährdung sehen und es keinen Handlungsbedarf gibt.
Das mag von Fall zu Fall so sein, drauf verlassen kann man sich ned. Es gibt bei uns genug übereifrige Staatsdiener, die sowas aus Langeweile gern mal machen... Ob das nu Sinn macht oder ned ist unerheblich. Fakt ist, es ist nicht erlaubt. Schon alleine die Tatsache, dass bei diesen Fahrten keinerlei Versicherungsschutz besteht, kann die Jungs dazu veranlassen, den Bussgeldkatalog zu zücken.
Ob die Buben das nu tun oder nicht... dafür kann niemand ne Voraussage machen.
Obelix
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von f104wart
Saffenbuckel hat geschrieben: 22. Apr 2019
Der Zulassungsbereich darf nicht verlassen werden!
Wie soll dann beispielsweise ein Fahrzeug aus Hamburg nach München überführt werden? Willst Du dafür 14 Tage Urlaub nehmen und Dich von einem zum anderen Zulassungsbezirk durcharbeiten?
...Leute, Leute, wo sind wir hier nur wieder gelandet? Hier kommt ja wieder alles an Stammtischweisheiten und Horrorszenarien zusammen, was die Szene zu bieten hat.

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von troodon
wenn das Fahrzeug kein TÜV hat geht das nicht auf eigenen Rädern, hat das Fahrzeug TÜV kann man das mit ein Kurzzeitkennzeichen auf eigenen Rädern überführen durch ganz Deutschland
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von vanWeaver
Welches Öl soll ich denn einfüllen wenn ich keinen TÜV mehr am Mopped hab......
....geht Mopped fahren, ist schönes Wetter, und tschüss.

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 22. Apr 2019
von troodon
Voraussetzungen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
eVB-Nummer von der Kfz Versicherung
Aktuelle Prüfbescheinigung über Hauptuntersuchung (sofern gültige HU nicht aus Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgeht)