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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von MichaelZ750Twin
Hi Alrik,
mein Mitleid bei solchen Kunden ist dir sicher.
Hi Ed,
du kannst die Zulassungsbestimmungen in DE kritisieren oder lächerlich finden, du kannst dich auch darüber hinwegsetzen.
Wenn es irgendjemandem nicht gefällt, der dazu etwas rechtskräftig zu sagen hat, dann wird er es dir in vorgesehener Art und Weise mitteilen und hast du die Infos aus erster Hand.
Wozu fragst du überhaupt, wenn du die Antwort nicht wissen willst ?
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von ED123
Wonach ich fragte steht im ersten Beitrag, und darauf gab es gute Antworten - DANKE !
DANKE nochmal!
Dann entspann sich eine Diskussion, ob die Welt aus Regeln zusammengesetzt ist .. oder irgendwie anders.
Meine konkrete Frage, wer das Erlöschen einer Betriebserlaubnis (z.B. nach einem Unfall) feststellt - wurde nicht beantwortet.
Verständlich, denn es handelt sich dabei um ein abstraktes Konzept - so wie
dunkle Materie.
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von Hux
Hm, komische Frage. Wenn die Versicherung eine Chance sieht aus der Zahlungsverantwortung rauszukommen und die Schadenshöhe rentabel dafür ist, wird ein Gutachter hinzugezogen. Der stellt dann fest ob sich alles in einem regelkonformen Zustand befindet oder Veränderungen den Unfall verhindern hätten können. Mit erloschener Betriebserlaubnis erlischt automatisch der Versicherungsschutz.
Wenn schon ein Gutachter im Spiel ist, geht es nicht um 1500€ Blechschaden und das ganze kann richtig, richtig häßlich werden.
Der TÜV hat (relativ) klare Vorschriften, alles kein Problem. Die Polizeit kann maximal dafür sorgen, dass die Karre mit dem Hänger abgeholt werden muss ein paar hundert Euro Bußgeld verhängen. Bei Versicherungen mit im schlimmsten Fall Personenschäden ist Spaß aber dann endgültig vorbei.
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von HeikoW
Ja, hast schon Recht zu lachen...Luft wird in ein geschlossenes System nicht reinkommen, falls der Billigbehälter dicht ist... Wollts nur einfach erklären..Aber diese Volumengeschicht verstehst du schon...sooo hohl kannst du nicht sein wie du hier tuhst.. lass es dir mal von nem Prüfer erklären... Bin raus...
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von Alrik
Hux hat geschrieben: 8. Mai 2019Mit erloschener Betriebserlaubnis erlischt automatisch der Versicherungsschutz.
Dieses Gerücht hält sich hartnäckig, ist aber pauschal so nicht richtig. Die Versicherung wird ihren Kunden immer erst dann zur Kasse bitten, wenn der eingetretene Schaden mit der unzulässigen Änderung am Fahrzeug in Verbindung steht. Wer also innerorts Oma Brömmelkamp auf dem Zebrastreifen umnietet, hat mit falsch verbauter Beleuchtung weniger ein Problem als mit merkwürdiger Bereifung und umgebauter Bremse.
Und um das Thema Betriebserlaubnis nochmal aufzugreifen: Wann die erlischt, steht im §19 StVZO. Einer der dort genannten Punkte ist die zu erwartende Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (man selbst ist auch einer). Wenn ich jetzt an einem Motorrad, das über 200 fährt, die Verkleidung wegnehme, es also in einen Zustand versetze, den der Hersteller so nicht überprüft und für kundentauglich befunden hat, dann muss zunächst mal davon ausgegangen werden, dass hier eine Gefährdung vorliegt (das Beispiel mit der Verkleidung ist extrem eindeutig)!. Aus der Welt schaffen kann man das nur, indem man die Verkleidung wieder dranbaut oder diese technische Änderung begutachten und eintragen lässt.
Ein Prüfer, der solche grundsätzlichen Sachverhalte "übersieht", sägt am eigenen Ast und an dem seines Kunden.
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von Hux
Ok, mein Stand ist tatsächlich, dass eine Versicherung bei erloschener BE generell nicht zahlen muss. Sorry dann für's Halbwissen an der Stelle.
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von Alrik
Versuchen werden die bestimmt alles mögliche, wenn sie einen Anhaltspunkt haben.

Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von Rostumwandler
Ist richtig spannend zu sehen, was Versicherungen alles tun um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Hab ich (als Geschädigter) alles durch. Ein Beispiel: Mir fuhr mal jemand beim Ausparken auf mein geparktes Auto. Derjenige hat die Polizei geholt, alles korrekt gemeldet usw. 1,5 Jahre später? Immernoch kein Geld, Gutachten über Gutachten, 3453450 Anwaltsschreiben etc.. Streitwert ~600 Euro. Hört sich jetzt für Sprücheklopfer vielleicht cool an, nervt aber irgendwann. Auch wenn man nichts getan hat und das Auto regelkonform abgestellt war.
Ich möchte jedenfalls nicht in der Haut stecken, die mit einem Fahrzeug ohne BE an einem Unfall beteiligt oder gar Schuld ist.
Grüße,
Jens
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von obelix
Hux hat geschrieben: 8. Mai 2019Ok, mein Stand ist tatsächlich, dass eine Versicherung bei erloschener BE generell nicht zahlen muss.
Ne, iss tatsächlich so, wie Alrik schreibt. Es muss ein USÄCHLICHER Zusammenhang zwischen Fahrzeugänderung und Unfall bestehen. Dann KANN die Assekuranz Regress fordern. ABER(!) da auch nur bis zu einer gewissen Grenze, nach meinen Informationen liegt die im Moment bei ca. 5K-€.
Wir reden hier allerdings von der Haftpflicht - da kommt die Versicherung eh ned raus und muss zahlen - an den Geschädigten. Bei der Kasko wiederum kanns auch ne Zahlungsverweigerung geben.
Zur erloschene BE gibts auch wissenswerte Details.
Zunächst das hier:
Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO „erlischt“ die Betriebserlaubnis in den dort genannten Fällen. Dies geschieht unmittelbar kraft Gesetzes, ohne dass eseines behördlichen actus contrariusbe-dürfte, der das Erlöschen anordnet oder feststellt.
Damit ist klar, wer bestimmt, ob die BE erloschen ist - sollte sich eig. jedem klar denkenden Führerscheininhaber auch erschliessen.
Zur aktuellen Diskussion um die Lautstärke gibt es
hier nen nett geschriebenen Artikel...
Kürzlich bin ich noch über dieses Zitat gestolpert:
Die Anzeige nach § 19 Abs. 5 StVZO (Gefährdungsvariante) kann jedoch nur erfolgen, wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist. Eine Gefährdung anderer VT muss etwas konkreter zu erwarten sein; die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht nicht aus (amtliche Begründung). Könnte interessant sein für die Jungs der Bremshebelfraktion:-) Nur, weil kein Prüfzeichen drauf ist, darf nicht automatisch von einer konkreten Gefahr ausgegangen werden und das Teil beschlagnahmt werden.
Gruss
Obelix
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
von vanWeaver
Ich hab meine Verkleidung auch nicht ausgetragen aber meinen neuen Hauptscheinwerfer eingetragen.
Damit hatte ich noch nie Stress, fahre schon 20 Jahre so, Abnahme war damals nach §19.