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Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 11. Dez 2019
von LastMohawk
Hallo Marcel,
Gibt es "freundlichere" Bundesländer etc.?
Ich mag die Hessen und ihr tut mir auch Leid, weil ihr zusammen mit den Thüringern mit einer Bündelungsbehörde leben müsst... da haben schlaue Köpfe gemeint, dass wenn ein aaS etwas prüft, ein "Sesselfurzer" noch bestimmen muss, ob das auch richtig ist was der aaS oder aaP da gemacht hat.

Such dir einen Freund im Schwäbischen oder einen aus der Pfalz, (sind ehrliche Leute)... mach deinen Termin beim Onkel vom TÜV und verkauf die Kiste deinem Kumpel... der lässt bei der Ummeldung das Dinges in die Papiere eintragen und nen Monat später verkauft er das Möp dir wieder zurück. Und alles ist gut, sogar in Hessen.

Gruß
der Indianer, der froh ist, hier in der schönen Eifel zu wohnen, wo das alles sehr viel einfacher ist.

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 11. Dez 2019
von senex
Die Hessen Problematik ist mir bekannt. ;) Die Maschiene habe ich deshalb schon letztes Jahr auf meine Freundin in Baden Württemberg angemeldet. Der TÜV-Prüfer mit dem ich gesprochen habe ist nicht aus Hessen und weiß, dass ich nicht in Hessen angemeldet bin.

Können die Zulassungsbehörden (außerhalb von Hessen) die Eintragung verweigern?


Darauf bezieht sich der Prüfer:

"Zubehörauspuffanlagen ohne E-Kennzeichnung sind lediglich bei Motorrädern mit Zulassung vor 01.04.1994 möglich. Bei Motorrädern mit einer Zulassung ab dem 01.01.1989 ist eine Abgasmessung vorgeschrieben. Ab dem 30.04.1984 gelten allgemein 84dB(A) als maximale Grenzwerte bei der Fahrgeräuscherfassung für Motorräder ab 500ccm und ab dem 30.11.1986 86dB(A). Für den Zeitraum vor dem 30.04.1984 ist kein gesetzlicher Grenzwert festgelegt. Generell gelten für Austauschschalldämpfer die Grenzwerte in den Papieren. Diese sind Änderbar im Rahmen der o.g. gesetzlichen Grenzwerte. Das Standgeräusch ist nicht limitiert. Die Leistung darf innerhalb einer Streuung von 5% dem - in den Papieren - angegebenen Werten abweichen.

Quelle: Frank-Albert Illig; "Das Tüv-Buch Motorrad", 2004, Tüv-Verlag GmbH, Köln."

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 11. Dez 2019
von obelix
senex hat geschrieben: 11. Dez 2019... habe ich deshalb schon letztes Jahr auf meine Freundin in Baden Württemberg angemeldet.

Können die Zulassungsbehörden (außerhalb von Hessen) die Eintragung verweigern?
Wenn Ihr Südschweden uns ned hättet:-)

Ich kann mir ned vorstellen, dass ne Zulasse da überhaupt drauf guggt. Und selbst wenn, da wird nix passieren. Die schreiben das Gutachten ab und fertig. Ist ja ein amtliches Dokument zur Erteilung der BE. Lass am besten gleich noch andere Sachen eintragen, dann geht ne einzelne Eintragung sowieso unter:-)))))

Gruss

Obelix

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 13. Dez 2019
von senex
Danke Obelix, werde ich machen :)

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 13. Dez 2019
von obelix
*Daumendrück*

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 28. Feb 2020
von senex
Hi zusammen,

hier ein kleines Update:
Der Supertrapp ist montiert und bei einer nachgestellten Fahrgeräuschmessung habe ich einen Wert von etwa 76 dB hinbekommen. 79 dB darf ich laut meinen Papieren haben.

Auch die Leistungsmessung verlief super, nur 1,5 PS unter der Herstellerangabe.

In zwei Wochen habe ich einen Termin beim TÜV für die Fahrgeräuschmessung.

Bezüglich der Standgeräuschmessung bin ich mir nur etwas unsicher. Da liege ich leicht (ca. 91 dB) über den in den Papieren angegeben 89 dB . Gilt die Toleranz von 5 dB nur bei den Ordnungshütern oder auch beim TÜV?

Besten Dank und viele Grüße!

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 28. Feb 2020
von martin58
das standgeräusch ist gesetzlich nicht limitiert. der prüfer trägt einfach den wert ein, den er misst.

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 29. Feb 2020
von senex
Danke für die Info Martin58! Ich berichte dann in zwei Wochen!

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 29. Mär 2020
von senex
Hi zusammen,

vor zwei Wochen hatte ich meine Fahrgeräuschmessung beim TÜV und es ist alles gut gegangen. Aufgrund der Corona Situation habe ich allerdings keine Möglichkeit mit dem Gutachten die Eintragung beim Straßenverkehrsamt durchführen zu lassen. Ich muss also noch etwas abwarten.

Der TÜV Prüfer hat im Gutachten unter U.1 nun 100 db eingetragen (zuvor 89 db). :rockout:

U.2 ist leer geblieben. Was bedeutet das für mich in einer Polizeikontrolle? 1/2 Nenndrehzahl oder 3/4?

Beste Grüße!

Re: Supertrapp an Honda Sevenfifty

Verfasst: 29. Mär 2020
von Alrik
Kommt auf deine Nenndrehzahl an. U.2 wird er nicht im Gutachten ausgefüllt haben, weil es sich nicht geändert hat.