Gleich vorab: Ich finde diese Regelung auch nicht gut.
Der Vollständigkeit halber sei aber gesagt, dass es nicht darum geht, "mit Jethelm und wehendem Kittel einmal um die Halle zu fahren", um dabei was auch immer rausfinden zu wollen. Aber das liest sich natürlich lustiger und bringt mehr Klicks bei Youtube.
Ich seh den tieferen Sinn nicht und habe auch keine Lust auf den Schreibkram (Achtung: Das sind keine Änderungen, die man sich überall abnehmen lassen kann, das sind Einzelabnahmen.).
Aber trotzdem werde ich mich nicht an irgendwelchen polemischen Schreihalsaktionen beteiligen.
Re: Reifenfreigabe ab 2020
Verfasst: 9. Feb 2020
von YamahaRalle
Habe soeben auch unterschrieben.
Gruß Ralf
Re: Reifenfreigabe ab 2020
Verfasst: 9. Feb 2020
von Troubadix
Bin dabei und leite den Link gleich noch in 2 Wattsapp Gruppen...
Mich stört auch dran das man als verantwortungsbewusster Motorradfahrer der versucht bestmögliches Reifenmaterial aufzuziehen dran gehindert wird, aber auf dem Auto jeder den letzten Müllreifen seiner Wahl fahren darf...
Troubadix
Re: Reifenfreigabe ab 2020
Verfasst: 9. Feb 2020
von fish
Aber trotzdem werde ich mich nicht an irgendwelchen polemischen Schreihalsaktionen beteiligen
der ton der aktion gefällt mir ebensowenig wie dir, der inhalt ist dennoch richtig. diese neuregelung erzeugt, ohne technische oder sonstige notwendigkeit, einzig aufwand und kosten. nutzniesser sind die prüfvereine und die zulassungsbehörden.
Re: Reifenfreigabe ab 2020
Verfasst: 9. Feb 2020
von Alrik
Ich seh da mehr Aufwand als (finanziellen) Nutzen.
Re: Reifenfreigabe ab 2020
Verfasst: 9. Feb 2020
von Keola
recycler hat geschrieben: 20. Jan 2020
Eine Fabrikatsbindung besteht nicht.
DAS handhabt wohl jede Prüfstelle/Prüfer anders. Ich habe auf meiner MT-01 original 190/50 17“ drauf. Per Einzelabnahme habe ich einen 190/55 17“ ohne Fabrikatsbindung eingetragen. Andere wiederum haben einen 190/55 nur mit Fabrikatsbindung eingetragen bekommen. So richtig Klarheit scheint da nicht zu herrschen.
Mein Prüfer meinte zu den Reifenfreigaben, dass z. B. die Freigängigkeit bzw. ein ausreichender Abstand zu anderen Bauteilen wie Kette oder Reifenabdeckung nicht durch den Reifenhersteller zu beurteilen ist, sondern durch eine Prüfstelle. Es geht weniger um die Fahrbarkeit.
Gruß
Markus
Re: Reifenfreigabe ab 2020
Verfasst: 9. Feb 2020
von Alrik
Ja, ist so. Das gab es auch schonmal in anderem Zusammenhang, krieg ich grad aber auswendig nicht mehr hin. Quintessenz war dabei aber, dass der Hersteller nicht befugt ist, die Vorschriftsmäßigkeit zu beurteilen.
Und Fabrikatsbindung im Einzelfall ist ein heikles Thema. Wenn ich alle Beteiligten 100pro auf der sicheren Seite haben will, dann beschreibe ich halt nur das, was ich gesehen und ausprobiert habe, für alle anderen Fälle darf ich mir eigentlich kein Urteil erlauben.
Re: Reifenfreigabe ab 2020
Verfasst: 9. Feb 2020
von lutenent
Ein über drei Jahre altes Video, was mal die rein rechtliche Situation für den Motorradfahrer und dessen Reifenwahl beleuchtet.
Was passiert bei einem Unfall zivil- und strafrechtlich, wenn ein Gutachter erklärt, dass der gefahrene Reifen eine (Mit)Schuld am Unfall hatte und sich Moped-Hersteller als auch Reifenhersteller rausreden können ("es gab ja keine Freigabe")?
Sprich: was, wenn es keine Reifenfreigabe gibt und ein Gutachter erklärt, mit freigegebenem Reifen wäre der Unfall nicht passiert?
Die derzeit rein rechtlich mögliche Reifenwahl muss nicht immer zum Vorteil der Fahrbarkeit gehen. Nach dem Video denke ich - auch wenn die Praxis was anderes sagt als so mancher Graukittel es besser zu wissen meint - dass es mir so lieber ist, da für mich als Fahrer so keine rechtlichen Konsequenzen treffen können. Und ich hoffe einfach mal nach einer Einlaufphase dieser Regelung, dass die Graukittel auch weiterhin freigegebene Reifen eintragen - und somit mir rechtlichen Schutz im worst case bieten!
Re: Reifenfreigabe ab 2020
Verfasst: 9. Feb 2020
von fish
bei der derzeitigen änderung geht es nicht um reifenfreigaben im sinne von hersteller und typ sondern um verschiedene reifengrößen, welche auf dem motorrad gefahren werden dürfen.
ein konkretes beispiel:
eine dr 650 (sp44b), bj 92
im alten brief (und schein) waren zwei mögliche größen ab werk für vorne und hinten eingetragen und zugelassen:
bei der ummeldung und ausstellung des neuen fahrzeugscheins wurden die breiteren reifen nicht übernommen. auf meine nachfrage wurde mir erklärt, dass dies nicht mehr nötig sei, da die größen im system hinterlegt wären. nur meiner weiteren hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass die reifen jetzt unten in den eintragungen immer noch stehen! das sieht aber bei einigen bekannten eben anders aus, da diese den aussagen der zulassungstellenbediensteten geglaubt haben.
jetzt wird die rolle rückwärts gemacht, und man soll die breiteren reifen nur noch fahren dürfen, wenn sie (auf unsere kosten) eingetragen sind. ich komme mir mehr als verballhornt vor.
in meinem konkreten fall ist die dr auch noch das am originalsten erhaltene moped, bei allen anderen ist es ohnehin, wie bei sehr vielen hier im forum, kein thema, da andere felgengrößen, reifen etc. eingetragen wurden.
Re: Reifenfreigabe ab 2020
Verfasst: 10. Feb 2020
von fish
dazu kommt in diesem konkreten fall, dass es eine tüv freigabe für suzuki mit den entsprechenden reifendimensionen gibt. trotzdem soll man das jetzt kostenpflichtig eintragen lassen! von jedem reifenhersteller (beispiel conti) natürlich auch.
Ich seh da mehr Aufwand als (finanziellen) Nutzen.
bei ca. 70€ für den prüfverein plus 30-50€ für die zulassungstelle, sehe ich durchaus auch einen finanziellen nutzen.
damit soll es auch genug von mir sein, ich wollte und will daraus keine ideologie machen! mein ursprünglicher text lautete kurz und bündig: "vielleicht hilft es ja ..." so ist es gemeint! https://www.openpetition.de/petition/on ... POuyjDz7QY