Um das in meinem Fall nochmal einzuordnen bzw. richtig zu stellen:
- Motorrad stammt aus Baden-Würtemberg und war stillgelegt. Kein Kennzeichen mehr vorhanden.
- TÜV abgelaufen
- Ich wohne in Essen. Damit fällt die Variante altes entstempeltes Kennzeichen weg.
Das ist nicht nur wichtig weil es weit entfernt ist, sondern weil es hier praktisch unmöglich ist einen Termin beim Straßenverkehrsamt zu bekommen. Es sei denn man ist Rentner, arbeitslos oder hat viel Urlaub. Seit Corona nur noch mit Termin, den es online mit Glück morgens von 07:00-07:01 Uhr für in 14 Tagen gibt. Eine absolute Katastrophe. Die Zulassungsdienstleister reiben sich hier die Hände.
Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf Grund des hohen Aufwands also auch weggefallen.
Was ich tun konnte, war mein Wunschkennzeichen zu reservieren und es prägen zu lassen. Laut Auskunft meiner Versicherung, genügte dies aber nicht, um damit zum TÜV zu fahren. Das war in diesem Moment dann für mich ein klassisches Henne-Ei Problem und mir am Ende zu doof. Ob das am Ende nach deutschem Recht so stimmt oder nicht, war mir in diesem Moment egal. Kann für sowas ja nicht meinen Anwalt konsultieren

Habe die Maschine also auf den Hänger gepackt, vorgeführt und im Anschluss die Zulassung durch einen Dienstleister machen lassen.
Mir persönlich war das Risiko ohne Versicherung zu fahren in diesem Moment zu groß. Auf Rechtsstreitigkeiten wegen derartigen Spitzfindigkeiten habe ich im Zweifelsfall auch keine Lust.
Hätte mir bei der Prüfung dann noch einer gesagt „ich prüfe die Maschine nicht weil sie auf einem Hänger kam“, wäre ich sicherlich dezent ausgerastet. :-D