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Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

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sirdrivealot
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von sirdrivealot »

f104wart hat geschrieben: 31. Mai 2023
sirdrivealot hat geschrieben: 31. Mai 2023Meine Honda hatte keinen TÜV als ich sie gekauft habe. Musste sie auf dem Hänger dorthin bringen und durfte sie anschließend erst anmelden.
Dann hättest Du Dich mal über die Möglichkeiten informieren sollen, wie man ganz offiziell mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren darf. :neener:
Das hatte ich :)
Da die Honda aber nicht in meiner Stadt, oder einer daran angrenzenden zuletzt angemeldet war, durfte ich nicht auf eigener Achse fahren.
Und sie wurde vom Vorbesitzer stillgelegt.
Bekloppte und total umständliche Regel. Hat mich auch tierisch genervt.
Aber damit soll vermieden werden, dass besonders Autos in miserablem Zustand quer durch die Republik zum TÜV „zuhause“ gefahren werden.

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f104wart
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von f104wart »

sirdrivealot hat geschrieben: 1. Jun 2023 Da die Honda aber nicht in meiner Stadt, oder einer daran angrenzenden zuletzt angemeldet war, durfte ich nicht auf eigener Achse fahren.
Das ist so nicht richtig!

Wo sie vorher zugelassen war und ob sie abgemeldet ist, spielt überhaupt keine Rolle.


joho hat geschrieben: 1. Jun 2023Moin, Du schreibst Wunsch-Nr.-Schild dran machen.
Mir wurde mal vom Versicherer gesagt, Vorschrift sei es das das Kennzeichen in der Vergangenheit bereits einem Halter und dem entsprechenden Fahrzeug zugeteilt war. Wäre so also eigentlich nur möglich wenn das alte Nummernschild noch existiert.
Es gibt zwei Möglichkeiten:

Wenn das Fzg ab- und noch nicht umgemeldet ist, kann man das letzte zugelassene Kennzeichen benutzen. Das bedingt natürlich, dass es der Vorbesitzer nicht einbehalten hat.

Alternativ geht man mit der EVB und den üblichen Unterlagen zur Zulassungsstelle und lässt sich das Kennzeichen, mit dem das Fzg dann auch zugelassen werden soll. Also entweder das, was gerade an der Reihe ist oder eben das Wunschkennzeichen.

Mit diesem noch ungestempelten Kennzeichen fährt man auf dem direkten Weg zum TÜV und lässt das Fahrzeug prüfen.

Je nach Tages- und Öffnungszeiten fährt man anschließend direkt noch zur Zulassung oder nach Hause. Wichtig ist, dass man den direkten Weg wählt und keine Umwege fährt.

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joho
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von joho »

Danke für die Info .daumen-h1: ...also kann man sich online in Ruhe ein Kennzeichen reservieren und besorgen, damit dann zum Amt um das zu registrieren.
Werd ich dann bei Gelegenheit mal meinen Versicherungsheini aufklären :wink:

Grüße Achim

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sirdrivealot
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von sirdrivealot »

Um das in meinem Fall nochmal einzuordnen bzw. richtig zu stellen:

- Motorrad stammt aus Baden-Würtemberg und war stillgelegt. Kein Kennzeichen mehr vorhanden.

- TÜV abgelaufen

- Ich wohne in Essen. Damit fällt die Variante altes entstempeltes Kennzeichen weg.
Das ist nicht nur wichtig weil es weit entfernt ist, sondern weil es hier praktisch unmöglich ist einen Termin beim Straßenverkehrsamt zu bekommen. Es sei denn man ist Rentner, arbeitslos oder hat viel Urlaub. Seit Corona nur noch mit Termin, den es online mit Glück morgens von 07:00-07:01 Uhr für in 14 Tagen gibt. Eine absolute Katastrophe. Die Zulassungsdienstleister reiben sich hier die Hände.
Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf Grund des hohen Aufwands also auch weggefallen.

Was ich tun konnte, war mein Wunschkennzeichen zu reservieren und es prägen zu lassen. Laut Auskunft meiner Versicherung, genügte dies aber nicht, um damit zum TÜV zu fahren. Das war in diesem Moment dann für mich ein klassisches Henne-Ei Problem und mir am Ende zu doof. Ob das am Ende nach deutschem Recht so stimmt oder nicht, war mir in diesem Moment egal. Kann für sowas ja nicht meinen Anwalt konsultieren :)
Habe die Maschine also auf den Hänger gepackt, vorgeführt und im Anschluss die Zulassung durch einen Dienstleister machen lassen.
Mir persönlich war das Risiko ohne Versicherung zu fahren in diesem Moment zu groß. Auf Rechtsstreitigkeiten wegen derartigen Spitzfindigkeiten habe ich im Zweifelsfall auch keine Lust.

Hätte mir bei der Prüfung dann noch einer gesagt „ich prüfe die Maschine nicht weil sie auf einem Hänger kam“, wäre ich sicherlich dezent ausgerastet. :-D

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Alrik
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von Alrik »

Ich würd halt nie ne Versicherung oder die Polizei oder den Frisör fragen in solchen Sachen.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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sirdrivealot
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von sirdrivealot »

Gut möglich, dass der Frisör die qualifizierteste Antwort liefern würde. ;-)
Zuletzt geändert von grumbern am 2. Jun 2023, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat

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joho
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von joho »

sirdrivealot hat geschrieben: 1. Jun 2023

Was ich tun konnte, war mein Wunschkennzeichen zu reservieren und es prägen zu lassen. Laut Auskunft meiner Versicherung, genügte dies aber nicht, um damit zum TÜV zu fahren.
Nach der Erklärung von Ralf reicht das ja auch nicht um zum TÜV fahren, man muss mit Kennzeichen und Papieren erst zum Amt, dann kann man mit dem Kennzeichen ohne Stempel zum TÜV fahren und von da aus wieder zum Amt zum stempeln. ...hoffe jedenfalls das ich das richtig verstanden hab :grin:

Ob man sich das antut bei der Terminsituation ist natürlich wieder eine andere Geschichte, ich hätte das Moped dann auch lieber in den Bus oder auf den Hänger geladen anstatt mir zweimal im Strassenverkehrsamt den Hintern platt zu sitzen. :roll:

Grüße Achim

Mopedschrauber
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von Mopedschrauber »

Ja, kommt halt immer auf die Situation an. Ich wohne ganz am Zipfel unseres Landkreises. Da fahr ich nicht zweimal zur Zulassungsstelle.

Da gehe ich lieber mal schnell rüber zur Zulassung vom anderen Kreis und hole mir ein Kurzzeitkennzeichen und fahr dann nur einmal zu meiner Zulassungsstelle.

Die ca. 20,-- EUR sind ja nicht die Welt und ich kann vorher noch ein paar Tage Probe fahren bevor es zum TÜV geht.

Ist aber halt sowieso ne Sch.. dass man sich seine Zulassungsstelle nicht aussuchen kann. Die Daten sind eh auf dem zentralen Server des KBA, ist ja nur eine willkürliche Regelung, dass man zu "seiner" Zulassungsstelle muss.
Gruß Werner

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f104wart
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von f104wart »

joho hat geschrieben: 1. Jun 2023Nach der Erklärung von Ralf reicht das ja auch nicht um zum TÜV fahren, man muss mit Kennzeichen und Papieren erst zum Amt, dann kann man mit dem Kennzeichen ohne Stempel zum TÜV fahren und von da aus wieder zum Amt zum stempeln. ...hoffe jedenfalls das ich das richtig verstanden hab :grin:
Genau so ist das Achim. .daumen-h1: :prost:

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sven1
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Re: Ersatz-Stoßdämpfer TÜV

Beitrag von sven1 »

Du solltest aber einen verbindlichen TÜV-Termin nachweisen können, für den Fall der Fälle.
Immer den direkten Weg zur kreiseigenen TÜV oder dem im Nachbarkreis.
(Aber ehrlich, ich würde kein Moped, welches seit 20 Jahren abgemeldet ist, umgebaut wurde und nun zum TÜV muss/soll/darf mit eVb und ungestempelten Kennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Aber das ist meine Einstellung zu dem Thema und nicht eine Beurteilung der rechtlichen Aspekte. )

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