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Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Verfasst: 13. Jan 2014
von GalosGarage
muss man ja nicht weitererzählen... :grinsen1:

vorallem nicht hier.... :lachen1:

aber mal im ernst: ich glaub nicht das es geht.
würde ja bestehende tüv vorschriften aushebeln... :roll:

Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Verfasst: 13. Jan 2014
von gondelschnitzer
Vielleicht klinkt sich 919 (NACH SEINEM WOHLVERDIENTEN URLAUB) noch hier ein und kann da Aufklärungsarbeit leisten.
Bin mir sicher das eine Austragung einer Radabdeckung selbst nach EG Recht nicht möglich ist...von StVZO ganz zu schweigen.