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Kotflügel - keine Pflicht

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ben67
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von ben67 »

Bei mir steht im Brief unter K: nix und unter 17 Merkmale zur Betriebserlaubnis : A
Was heist das für meine? gut oder schlecht ?
und in der Zulassung steht unter K : 539*

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ben67
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von ben67 »

A539 soll gedrosselt sein..aber unter P2 steht 37PS.. also volle 50 PS mmm alles verwirrend

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Alrik
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Alrik »

Die 539 ist die Nummer der ABE von der Güllepumpe. ABE bedeutet nationale Zulassung, für dich gelten also zunächst mal die Vorschriften aus der StVZO.
War das deine Frage?
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ben67
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von ben67 »

Für umbaumasnahmen beser als Eu Zulassung ???

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

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Alrik
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Alrik »

Kommt drauf an. ;)
Für den Krach ist so alt wie möglich besser (alos eher StVZO), für die Radabdeckung is EU besser. Aber dazu hab ich schon gefühlte 28mal was geschrieben.
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ben67
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von ben67 »

hab ja schon so einiges gelesen,,und am Ende entscheidet ja der Graukittel :-(

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Wühler
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Wühler »

Wir haben einen von den Kitteln bei uns im Dunstkreis vom MC und der ist auch selber Moppedfahrer... werde ihm das Forum hier mal nahe legen, damit einige Anwesende nicht dauernd neue Schuhe brauchen bei der ganzen Rennerei und Fragerei... ;-)
Ich repariere um zu überleben.
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FEZE
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von FEZE »

@Wühler

einerseits ne gute Idee, andererseits was will er anderes sagen als die anderen?
Ich stelle mir vor jemand holt sich seinen Rat und bekommt es bei seiner Stelle nicht zugelassen.
Nun geht er her und sagt der Herr xy hat aber gesagt das macht er und blubunbla.....

Auch dein Kumpel muss es rechtfertigen, kann für ihn dann aber zu Komplikationen führen bezgl. Job.

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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von gondelschnitzer »

FEZE hat geschrieben:@Wühler

Auch dein Kumpel muss es rechtfertigen, kann für ihn dann aber zu Komplikationen führen bezgl. Job.

justmy2cent
FEZE
Meine Rede seit...ach ich weiß nicht wie lange.
Ne Eintragung muss Hand und Fuß haben, ne Eintragung von nem Prüfer der bisschen Kleingeld nimmt, hält in ner Polizeikontrolle nicht stand und ist somit nutzlos!

meine drei Pfennig. :grin:
Gruß Marcus

Nüchtern betrachtet war es besoffen besser!

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Alrik
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Alrik »

Auf den Punkt.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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