obelix hat geschrieben:Ermittlungsbehörden ... verhindern damit ganz einfach, dass Du in so einem Fall das Auto der Nachkontrolle entziehst und so die Ermittlungen ins Leere laufen lässt.
Ich hab hier gar nix zu verbergen. Hier geht es um Prüfungen, die normal verlaufen, und dann darf man sich schon wundern und muss IMO auch auf die Barrikaden steigen, wenn man schuldlos wie ein Verbrecher behandelt wird.
Hae? Also geht es auf einmal um Bestechung durch den Kunden. Das ist doch eine völlig andere Sache.Zumal in diesem Fall ja die Fahrer selbst aktiv den Prüfer bestochen haben...
...nämlich wer in solchen Fällen haftet.Alrik hat geschrieben:Natürlich kann ein Prüfer mal was übersehen, gar keine Frage. Aber das steht hier doch auch gar nicht zu Debatte. Es ging doch um was ganz anderes.
Um das Thema etwas zu illustrieren, hier noch ein Foto von der Scheibe, wo eine Stelle markiert ist, die Ausbrüche durch das Metall-Metall-Reiben erkennen lässt... der Prüfer muss also zwingend nach der Bremse schauen. Hat er dabei gepatzt (oder er war schlampig), kann er das im Schadenfall dem Richter erklären.
Meine Erfahrung aus gut 30 Jahren Schrauben und vielen Gebraucht-Käufen und -Tests ist, dass die HU-Plakette und die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs zwei ganz verschiedene Dinge sind.
Man braucht die Plakette für die Zulassung, fertig.
Für Bremse, Fahrwerk, Motor, Licht usw. bist du als Fahrer verantwortlich.
Also du sagst der Prüfer hat in einem solchen Fall die Haftung?