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Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 9. Sep 2014
von bb42
obelix hat geschrieben:Ermittlungsbehörden ... verhindern damit ganz einfach, dass Du in so einem Fall das Auto der Nachkontrolle entziehst und so die Ermittlungen ins Leere laufen lässt.

Ich hab hier gar nix zu verbergen. Hier geht es um Prüfungen, die normal verlaufen, und dann darf man sich schon wundern und muss IMO auch auf die Barrikaden steigen, wenn man schuldlos wie ein Verbrecher behandelt wird.
Zumal in diesem Fall ja die Fahrer selbst aktiv den Prüfer bestochen haben...
Hae? Also geht es auf einmal um Bestechung durch den Kunden. Das ist doch eine völlig andere Sache.
Alrik hat geschrieben:Natürlich kann ein Prüfer mal was übersehen, gar keine Frage. Aber das steht hier doch auch gar nicht zu Debatte. Es ging doch um was ganz anderes.
...nämlich wer in solchen Fällen haftet.
.. der Prüfer muss also zwingend nach der Bremse schauen. Hat er dabei gepatzt (oder er war schlampig), kann er das im Schadenfall dem Richter erklären.
Um das Thema etwas zu illustrieren, hier noch ein Foto von der Scheibe, wo eine Stelle markiert ist, die Ausbrüche durch das Metall-Metall-Reiben erkennen lässt.
Meine Erfahrung aus gut 30 Jahren Schrauben und vielen Gebraucht-Käufen und -Tests ist, dass die HU-Plakette und die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs zwei ganz verschiedene Dinge sind.
Man braucht die Plakette für die Zulassung, fertig.
Für Bremse, Fahrwerk, Motor, Licht usw. bist du als Fahrer verantwortlich.
Also du sagst der Prüfer hat in einem solchen Fall die Haftung?

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 9. Sep 2014
von obelix
bb42 hat geschrieben:
obelix hat geschrieben:Ermittlungsbehörden ... verhindern damit ganz einfach, dass Du in so einem Fall das Auto der Nachkontrolle entziehst und so die Ermittlungen ins Leere laufen lässt.

Ich hab hier gar nix zu verbergen. Hier geht es um Prüfungen, die normal verlaufen, und dann darf man sich schon wundern und muss IMO auch auf die Barrikaden steigen, wenn man schuldlos wie ein Verbrecher behandelt wird.
Zumal in diesem Fall ja die Fahrer selbst aktiv den Prüfer bestochen haben...
Hae? Also geht es auf einmal um Bestechung durch den Kunden. Das ist doch eine völlig andere Sache.

Irgendwie hab ich den Eindruck, Du hast Probleme, Sachverhalte zu erfassen...
Niemand hat gesagt, dass Du was zu verbergen hast, ich habe lediglich verdeutlicht, wieso die Behörden so vorgegangen sind, nix anderes. Es geht auch ned "auf einmal" um Bestechung - sowohl bei den illegalen HU-Fällen als auch bei den irregulären Einzelabnahmen geht es um den selben Sachverhalt, der eben auch zu dem Kreis der hier angesprochenen Vorfälle gehört.

Ich beende das für meinen Teil hier jetzt, es ist relativ sinnfrei, da noch weiter zu diskutieren. Und bevor das ausartet, lehne ich mich lieber zurück und lese nur noch.

Nur eines noch - Du sagst ja, ein PB KANN nicht für ungültig erklärt werden - wieso nicht? Jedes Dokument kann, wenn es die Rechtslage erfordert, für ungültig erklärt werden, So geschehen mit jeder Menge TÜV-Gutachten nach Einführung der DIN-ISO 9001, wird ständig in Polizeikontrollen praktiziert, wenn Fahrzeuge, bzw. deren Eintragungen von den Beamten angezweifelt werden und bei der Zwangsvorführung durch einen Prüfingeniur wieder ausgetragen werden und wird vom KBA regelmässig als Massnahme eingesetzt, wenn sich herausstellt, dass Tuningteile unrechtmässig mit E-Prüfzeichen versehen wurden oder andere notwendige Bescheinigungen sich als "Eigenbau" der Hersteller herausstellen.

Obelix

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 9. Sep 2014
von Alrik
Obelix: Genau so isses. .daumen-h1:
bb42 hat geschrieben:Ich hab hier gar nix zu verbergen. Hier geht es um Prüfungen, die normal verlaufen, und dann darf man sich schon wundern und muss IMO auch auf die Barrikaden steigen, wenn man schuldlos wie ein Verbrecher behandelt wird.
Ist halt die Frage, was "normal" ist. Das was der Kunde (Du z.B.) gerne hätte (allen möglichen Kram eingetragen, "kleinere" Unzulänglichkeiten bei der HU übersehen, usw.) oder das, was vorgeschrieben ist? Sind wir doch mal ehrlich, wir sind hier in nem CR-Forum: Hat hier irgendwer Bock, wegen nem fehlenden Rückstrahler ohne Plakette vom Hof zu fahren? Das darf der Prüfer gern "übersehen", oder? Um nicht zu sagen: Es wird sogar erwartet. Und um das mal auf deutsch zu sagen: Der Prüfer begeht bei sowas eine Falschbeurkundung, das ist eine Straftat, kein Kleinscheiß. Sollte man vielleicht mal im Hinterkopf behalten, was man teilweise so ganz selbstverständlich verlangt, ohne sich da nen Kopp drüber zu machen.
Hae? Also geht es auf einmal um Bestechung durch den Kunden. Das ist doch eine völlig andere Sache.
Das wäre zumindest auch ein Beispiel, warum man im Verdachtsfall die Stimmigkeit der Prüfberichte anzweifeln könnte und warum die Fahrzeuge nochmal nachbegutachtet werden müssen.
Um das Thema etwas zu illustrieren, hier noch ein Foto von der Scheibe, wo eine Stelle markiert ist, die Ausbrüche durch das Metall-Metall-Reiben erkennen lässt.
Ganz eindeutiges Ding, gar keine Frage. Hätte man bei der HU sehen und bemängeln müssen, erheblicher Mangel -> kein Aufkleber.
Meine Erfahrung aus gut 30 Jahren Schrauben und vielen Gebraucht-Käufen und -Tests ist, dass die HU-Plakette und die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs zwei ganz verschiedene Dinge sind.
Sowas gibt's leider, ja.
Für Bremse, Fahrwerk, Motor, Licht usw. bist du als Fahrer verantwortlich.
Du bist zunächst mal grundsätzlich für alles an Deinem Fahrzeug selbst verantwortlich. Aber es gibt durchaus Fälle, in denen man jemanden mit ins Boot holen könnte, siehe unten.
Also du sagst der Prüfer hat in einem solchen Fall die Haftung?
Ich sage aus der Erfahrung von einer 5stelligen Anzahl an geprüften Fahrzeugen, dass es bei groben Schnitzern durchaus angebracht ist, mal nachzuhaken. Ein Reparaturkostenzuschuss kann da schon rausspringen. Im Schadenfall sieht's etwas kritischer aus, aber dazu hab ich ja schon was geschrieben.

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 10. Sep 2014
von bb42
Obelix, dass die Nachprüfung der Behörden da in Hessen aufgrund von Bestechungs (-Verdacht) geschah, das hattest du hier im Thread vorher nicht berichtet. Wenn ich schrieb "ich habe nichts zu verbergen", meinte das natürlich "Jedermann, der zur HU geht". Bei Bestechung siehts anders aus, das sind aber nicht die Fälle, die wir vorher besprachen.

Zum Ungültig-erklären von Dokumenten - ja wenn es Fälschungen sind, dann klar. Darum gings aber nicht, es ging um Fälle, wo der Bürger/Kunde ohne eigenes Fehlverhalten (wie Bestechung) eine Bescheinigung bekam, und die dann nachträglch ungültig werden soll. Und da sage ich: Das geht gar nicht, organisatorisch, rechtlich, politisch.
Die Verwaltung dient dem Bürger, nicht umgekehrt.
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", meinten dazu mal welche: http://tinyurl.com/mkwabvc

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 10. Sep 2014
von EnJay
Ich greif nur ungern in eure Diskussion ein, aber:

Der TÜV hat (ich meine es war 2009) etliche Gutachten zurückgezogen/für ungültig erklärt. Eintragungen auf Grundlage der Gutachten werden nicht mehr gemacht. WARUM das gemacht wurde und mit welcher Begründung kann ich nicht sagen, aber Fakt ist, dass es leider passiert ist.

TÜV Eintragungen können leider auch von der Polizei hinterfragt werden (ja... total toll, dass jemand ohne technische Ausbildung einen TÜV Prüfer anzweifeln darf) und eine erneute Prüfung (vermutlich dann von einem von der Polizei bestellten Prüfer) kann verlangt werden. Und es kann auch tatsächlich passieren, dass die Eintragung vollkommen legal und legitim war, aber der 2. Prüfer das anders sieht.

Interessant ist übrigens auch die Ganze EU/StVO Geschichte. Geltendes Recht ist eigentlich EU. Das hieße wir müssen mit den Motorrädern zb bei den Blinkern nur die EU Maße einhalten. Bei den Kotflügeln hat das Kraftfahrtbundesamt ja auch tatsächlich einen "Brief" veröffentlicht wo genau das bestätigt wird (EU Recht ist geltend, und auch nach STVO Zugelassene Motorräder können sich darauf beziehen). Leider eben nur für die Kotflügel (bzw explizit sogar nur hinten) und mit weiteren Argumenten begründet, aber ohne die rechtliche Grundlage dazu hätten die das wohl kaum gemacht...

Leider ist das scheinbar alles irgendwie Grauzone und keiner weiß was genau Sache ist. Die TÜV Leute wiedersprechen sich...dann wird argumentiert, dass "Rosinenpicken" ja "unfair" wäre (STVO Zulassung->muss mich an STVO Richtlinien halten, Eu Zulassung->EU , aber nicht STVO Zulassung aber teilweise EU Richtlinien)...

Re: AW: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 10. Sep 2014
von Alrik
So langsam wird's anstrengend....

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 11. Sep 2014
von bb42
Enjay, was du schreibst passt ins Bild - warum soll es mit Prüfern auch anders sein als bei Ärzten, Rechtsanwälten oder Dachdeckern? Was du kaum hören wirst:
"Das heilt von selbst, einfach ruhig halten, nächste Woche haben Sie es vergessen."
"Auf die Rechnung gar nicht reagieren, wenn das Amtsgericht schreibt können Sie sich ja nochmal melden."
"Das Bitumen hält ewig, das braucht man eigentlich nicht zu erneuern."
Denn kaum jemand erklärt sich selbst freiwillig für überflüssig.
Also wird man auch von einem Prüfer nicht hören:
"Das ist jetzt alles nach EU-Recht erlaubt, interessiert mich nicht was Sie da anbauen, ist allein Ihre Sache."
Und deshalb muss man sich selber schlau machen, misstrauisch bleiben, sich organisieren und ggf. Rechtsbeistand holen, denn man muss immer damit rechnen, dass diese Leute die Welt so erklären, dass du von ihnen abhängig bleibst :friendlyass:

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 11. Sep 2014
von Alrik
Genau, das ist alles ne Verschwörung.

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 12. Sep 2014
von bb42
Nein, das ist keine Verschwörung, da folgt jeder nur seinem persönlichen Interesse.

Daher sollten wir auch unserem Interesse folgen und nicht jemanden fasziniert wie das Kaninchen die Schlange anstarren, nur weil er einen Stempel in der Schublade hat.

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Verfasst: 12. Sep 2014
von Alrik
Ist mir noch nie passiert.