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Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 10. Mai 2016
von Fußhupe
Bei uns stellt der TÜV für solche Zwecke sein Kurzzeitkennzeichen(?, wahrscheinlich ein rotes 06er) zur Verfügung. Kostet dann 10 oder 12Eur. Daher können dort auch unangemeldete (per Hänger gebrachte) Fahrzeuge vorgeführt werden.

Gruß
Jürgen

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 10. Mai 2016
von Brownie
Armes Deutschland, zur Bananenrepublik verkommen.....

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 10. Mai 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Brownie,

in der "Banana Republic" würde man die Bullen bei einer Kontrolle einfach schmieren und dem Prüfer einen "schönen" Geldschein zu den Papieren beilegen, falls es überhaupt eine Prüfinstitution gäbe. Ganz so weit sind wir hier "leider" nicht ;)

Manchmal ist die typisch deutsche bürokratische Überregulierung eine echte Pein.
Statt einfach weiterhin rote Nummern an Privatleute auszugeben :stupid:

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 10. Mai 2016
von kem3004
So, nun bin ich ein Stück weiter!

Ich habe mit der Zulassungsstelle telefoniert, nach Angabe meiner Fahrgestellnummer und Vorlage des Kaufvertrages bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dann muss ich das Moped leider auf dem Anhänger zum TÜV transportieren um die Abnahme nach §21 zu bekommen.
Für solche Abnahmen haben die netten Kollegen angeblich ein rotes Kennzeichen vor Ort.

Ich bin mal gespannt, die werden bestimmt begeistert sein die erste Probefahrt auf einem Umbau machen zu dürfen :lachen1:

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 16. Jul 2016
von kem3004
Was lange währt, wird endlich gut! :mrgreen:

nach Absprache habe ich meine noch unlackierte Honda four per Anhänger zum TÜV gefahren. Dort musste ich vom benachbarten Motorradhändler eine rote Nummer für schlappe 50€ ausleihen und an das Moped schrauben :shock: :oops:
Damit konnte der nette TÜV-Onkel dann eine ausgiebige Probefahrt von einer halben Stunde machen. Der TÜV selbst, besitzt für solche Zwecke keine eigene Nummer mehr!
Nachdem mein Eisenhaufen etliche Bremstest und auch den Ausritt auf der Autobahn überlebt hat, habe ich gegen Einwurf von über 450€ den lang ersehnten Stempel für den Umbau bekommen. :rockout:
Wenn ich mich im Winter mit dem Motor, Vergaser und Luftfilter beschäftige, darf ich wieder hin.
Der nette Prüfer hat schon mit dem Leistungsprüfstand gedroht :banghead:

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 16. Jul 2016
von obelix
kem3004 hat geschrieben: Dort musste ich vom benachbarten Motorradhändler eine rote Nummer für schlappe 50€ ausleihen und an das Moped schrauben. Damit konnte der nette TÜV-Onkel dann eine ausgiebige Probefahrt von einer halben Stunde machen. Der TÜV selbst, besitzt für solche Zwecke keine eigene Nummer mehr!
Wechsel den TÜV!

Das sind ja schon mafiöse Strukturen - der Mopedhändler ist da wohl ganz dick im Geschäft... Ein rotes 06er-Kennzeichen darf vom Besitzer weder verliehen noch vermietet werden. Hast Du nen beleg für die Anmietung des KZ bekommen? Da gibt es seit einiger Zeit extra strenge Vorschriften. Ganz genau genommen darf der das KZ nicht mal zu einer Probefahrt rausrücken, wenn er nicht dabei ist. Ne gewerbliche Vermietung steht komplett im rechtsfreien Raum, das sollte man mal der zuständigen Genehmigungsbehörde melden, dann ist der ganz schnell das KZ los.

Wenn der Dampfkesselprüfer ne Probefahrt machen will, soll er selbst schaun, woher er die Nummer bekommt - das geht ja wohl mal überhaupt ned. Oder die Probefahrt auf dem Betriebsgelände machen...

Was wäre gewesen, wenn der Prüfer nen Crash gebaut hätte? Dann wärst Du der Gelackmeierte gewesen. Die HP der roten Nummer hätte dann vmtl. richtig Stress gemacht, der Prüfer, der Dein Möp in den Graben gefahren hat, hätte vmtl. was von technischen Mängeln gefaselt und Du stehst im Regen. Ob die beiden sich den Fuffi teilen???

Gruss

Obelix

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 16. Jul 2016
von kem3004
Die Zulassungsstelle sagte mir auch, dass der TÜV eine eigene Nummer hat. Das sah vor Ort dann anders aus.
Alternativ zum Ausleihen gegen 50 Chipse, hätten ich auch wieder nach Hause fahren können, natürlich ohne TÜV! :hammer:

Gruß
Klaus

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 16. Jul 2016
von obelix
kem3004 hat geschrieben:Die Zulassungsstelle sagte mir auch, dass der TÜV eine eigene Nummer hat. Das sah vor Ort dann anders aus. Alternativ zum Ausleihen gegen 50 Chipse, hätten ich auch wieder nach Hause fahren können, natürlich ohne TÜV!
Das sehe ich etwas anders. Es gibt keine Vorschrift in D, dass ein Fahrzeug für eine Abnahme zugelassen sein muss. Also muss der zuständige Prüfdienst in der Lage sein, ein Fahrzeug auch ohne amtliche Zulassung zu prüfen - wie er das anstellt ist seine Sache. Was hier passiert ist, ist nicht o.k., in meinen Augen Abzocke und der Prüfer hat sich für meine Begriffe zumindest der Beihilfe, wenn nicht sogar der Anstiftung zum Kennzeichenmissbrauch schuldig gemacht. Wie schon geschrieben, 06er-KZ dürfen nicht ausgeliehen oder gar vermietet werden. Wenn der Prüfer da ne Absprache mit dem Händler hat, steht er ganz übel im Abseits.

Letzten Endes isses auch ne Versicherungssache, denn der TÜV-Prüfer stellt sich da auch in ne ganz gewaltige Grauzone. er machts kaputt und die Versicherung des Händlers zuckt mit den Schultern... Denn ne Kasko ist auf der 06er garantiert ned drauf. Oh, tut mir leid, Ihr Moped ist leider kaputt. Wie? Zahlen? Ich doch nicht... Viel Spass noch und gute Fahrt nach der Instandsetzung, beehren Sie uns bald wieder. Ich würde da zumindest mal bei der in Deiner Region zuständigen Obervereinsleitung anklopfen, in wie weit die wissen, dass da in der Prüfstelle dermassen lax bzw. fahrlässig verfahren wird. Ich wette, die fallen aus allen Wolken.

Gruss

Obelix

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 17. Jul 2016
von DerAlte
Wenn ich das so lese, dann wird mir schwindelig. Hab zwar irgendwann Abitur gemacht, bin aber zu blöd dieses Procedere mit dem TÜV zu verstehen.
Nächstens wollte ich mit ner alten Guzzi - stand 20 Jahre in der Scheune und hat italienische Papiere - zum TÜV.
Ohne aktuelle Hauptuntersuchung gibts keine deutschen Papiere für das gute Stück!
Der Prüfer wird sicher ein paar Meter mit fahren wollen nachdem ich sie vom Hänger geladen hab.
Bin gespannt wie das Dilemma gelöst wird.

Grüße Volker

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 17. Jul 2016
von 12qwert
Mein TÜV hatte eine eigene 06er, aber Kurzzeitkennzeichen sind doch immernoch möglich für sowas.
Aber generell gebe ich Obelix mal recht, das ist ja ne Nummer, der TÜV soll doch prüfen und dann bitte auch die dazu benötigten mittel bereitstellen.