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Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von DerAlte
Hallo Alric, jetzt laß mal die Hosen runter! Bist du vom Fach?? Rennleitung oder so was??? Ist ja nichts Schlimmes

! In der Frage : N hinterm Zahlenwert ja oder nein, da würde ich dir gerne widersprechen.
In allen bisher gelesenen Kommentaren war zu lesen: N steht für nationale Norm (kann auch weg gelassen werden).....
Hab noch alte Briefe aus den 70zig. Und 80zigern, wo's mal steht mit N und wo's einfach fehlt, nicht bei ner Umschreibung vergessen wurde.
Grüße Volker
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von Dengelmeister
DerAlte hat geschrieben:Hallo Alric, jetzt laß mal die Hosen runter! Bist du vom Fach??
Rennleitung oder so was??? Ist ja nichts Schlimmes

!
Hi Volker,
nööö ist er nicht, denn die jagt ihn auch
LG Hans
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von mrrowin
DerAlte hat geschrieben:Hallo Alric, jetzt laß mal die Hosen runter! Bist du vom Fach?? Rennleitung oder so was??? Ist ja nichts Schlimmes

! In der Frage : N hinterm Zahlenwert ja oder nein, da würde ich dir gerne widersprechen.
In allen bisher gelesenen Kommentaren war zu lesen: N steht für nationale Norm (kann auch weg gelassen werden).....
Hab noch alte Briefe aus den 70zig. Und 80zigern, wo's mal steht mit N und wo's einfach fehlt, nicht bei ner Umschreibung vergessen wurde.
Grüße Volker
Heißt also bei Bikes aus den 70ern gilt generell die alte Norm, auch wenn kein N eingetragen ist?
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von DerAlte
Nach allem was ich bisher an "amtlichen" Veröffentlichungen gelesen habe gilt die alte Norm - mit oder ohne das N - bis 11.1980.
Ich geh mal davon aus, der normale Sheriff weiß das nicht!
Grüße Volker
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 14. Feb 2015
von Alrik
Das "N"-Verfahren ist aus den 60ern, ich wüsste nicht, warum man in den 70ern die Eintragung mal mit und ohne Buchstabe gemacht haben sollte. Infos sind aber schwer zu finden, ich hab unser internes Recherchesystem schon auf den Kopf gestellt und auch ein paar Telefonate mit den Fachspezislisten geführt.
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 15. Feb 2015
von mrrowin
Danke Alrik. Das mit oder ohne N kommt aber doch daher, dass bei neu ausgestellten Papieren das N unterschlagen wurde. So hatte ich es verstanden. Der Vorbesitzer meiner 74er Honda z.B. hatte die Maschine neu zugelassen und einen neuen Schein bekommen, dort fehlt z.B. ebenfalls das N.
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 15. Feb 2015
von DerAlte
Ich hab mir mal die Mühe gemacht, alles aus meinem Bestand, die "eingedeutschten " ausländischen Papiere hab ich mal nicht berücksichtigt.
1.Zul. Neuer Brief am. Buchstabe
3.71. 12.73. keiner
6.69. 6.88. N
11.66. alter Br. D
12.72. 4.82. keiner
3.71. 5.82. keiner
9.77. 10.99. N
3.81. 6.13. N
Wer sich einen Reim drauf machen kann, der soll sich melden!
Grüße Volker
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 15. Feb 2015
von NoDino
Bei meiner XS 400 Baujahr 03.81 stand im alten Brief und Schein das "N" dahinter.
Jetzt habe ich bemerkt das bei diversen Eintragungen, Leistungssteigerung, Rahmenheck etc.
Das "N" einfach unterschlagen wurde.
Ich werde wohl nochmal zur Zulassungsstelle fahren und nachfragen ob die das "N" wieder hinter machen können.
Solange nehme ich immer den TÜV Bericht zur Leistungssteigerung mit.
Allerdings steht unten im Zitat das das "N" auch weggelassen werden kann.
Das heißt für mich doch eigtl. wenn nix hintersteht gilt "N" ...?
gutachten01.jpg
schein01.jpg
Ich habe zu dem Thema mal das hier irgendwo im Web gefunden:
Hier die TÜV-konforme Antwort:
Bei Motorrädern, die vor dem 1.1.1989 zugelassen sind, müssen lediglich bei der Montage von anderen Luftfiltern, vergasern usw. die Geräuschwerte und die Motorleistung überprüft werden.
Bei Motorrädern ab BJ 1.1.1989 sind kostenspielige Abgasuntersuchungen notwendig, sie müssen in ihrem Abgasverhalten der ECE-regelung Nr. 40 entsprechen.
Bei BJ ´92 bekommst Du offene Luftfilter nie offiziell eingetragen, selbst wenn Du die Abgsauntersuchungen machst (über 1000 €), so werden die Geräuschwerte die zulässigen Werte übersteigen!
Was die Geräuschwerte angeht, so gibt es da auch starke Unterschiede in den verschiedenen Baujahren!
Da hier auch immer wieder ziemlich viel Müll erzählt wird, hier mal eine kleine Aufklärung:
Übersichtstabelle zu Fahrgeräuschgrenzwerten
Art des Fahrzeugs bei der Zulassung des KFZ in der Zeit
(höchstzulässiges Fahrgeräusch in DIN-Phon / dB(A))
vom 13.09.1966
bis 30.09.1983 : 84
vom 01.10.1983
bis 30.09.1990 : 86
vom 01.10.1990
bis 30.09.1995 : 82
vom 01.10.1995 : 80
zum Verständnis der Tabelle:
- bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen - 1958, 1983, 1990 änderte sich das Meßverfahren, daher scheinen jüngere Fahrzeuge lauter sein zu dürfen...
Messverfahren:
bis 12.09.1966: DIN
bis 30.09.1983: Nationale Richtlinie (Rili)
bis 30.11.1984: EG
bis 30.09.1990: Anlage XX StVZO
seit 01.10.1990: EG und Anlage XX StVZO
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Wann trat welche Änderung in Kraft?
Anzuwendende Geräuschrichtlinien für das erstmalige Inverkehrbringen:
14.09.1953: Rili v. 14.09.1953
01.01.1959: Rili v. 14.07.1958
13.09.1966: Rili v. 13.09.1966
01.10.1983: Rili v. 07.11.1980
01.12.1984: Anlage XX
jeweils Fassung der RL 78/1015/EWG:
01.10.1988: RL 87/56/EWG
01.04.1994: RL 89/235/EWG
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Standgeräusch
Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)
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Zusätze in den Fahrzeugpapieren
D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden
P: wie 'Proximité' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann
E: steht für 'EG-Richtlinie'
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 21. Feb 2015
von hajunga
Moin hab mir sicherheitshalber von 12 qwert ein Foto von seinen Papieren schicken lassen.. Kawa z650 von 78... Meine ist EZ 31.07.79 im Brief steht Fahrgeäusch db(A)90p Standgeräusch db(A)84 OHNE Buchstabe... Was gilt jetzt für mich? Danke schonmal...
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 22. Feb 2015
von DerAlte
Für dich gilt, was für alle anderen auch gilt
Das P in Standgeräusch sollte da bei dem Zulassungsdatum nicht stehen, hat sich aber mal bei ner Umschreibung reingemogelt. Also gilts bei der Kontrolle durch die Freundlichen! Kein Spielraum von 26 dB vorhanden.
Beim Fahrgeräusch Muß eh nichts stehen! Die 84 dB waren für das Bj. der max. Wert!
Nimm's leicht...ändert ja nichts!
Grüße Volker