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Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 27. Dez 2014
von Marlo
Zwei Rückleuchten sind eigentlich auch nicht nach nationalen Recht zulässig :oldtimer:

Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 27. Dez 2014
von MaxEmil
Dann hatte ich es doch noch richtig im Kopf mit der mittigen Anordnung...

Ja, ich denke auch ich werde mal sehen das ich die Deckel von der C bekomme und die dann eventuell farblich etwas einpassen wie es @Bambi auch beschrieben hat oder eben etwas bearbeiten. Allerdings könnte ich mir bei den anderen Deckeln vorstellen das sie mich in matt schwarz gar nicht so sehr stören.

Wichtiger wäre mir daß das blöde Rücklicht kommt...

Gruß Maxi

Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 27. Dez 2014
von MadMac
Ich hab noch zwei Deckel und den Kasten von der C rum liegen ;)

Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 27. Dez 2014
von f104wart
Deckel von der C wären mir eigentlich zu einfach. Ich würde versuchen, die originalen so zu bearbeiten, dass sie "das gewisse Etwas" haben. :wink:

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Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 27. Dez 2014
von MaxEmil
MadMac hat geschrieben:Ich hab noch zwei Deckel und den Kasten von der C rum liegen ;)
Hier, ich, ich...
Ich schreib dir gleich mal ne PN.


Selbst wenn man daran weiter bastelt sind die Deckel von der C die viel bessere Basis, schau mal wie die Rundungen am Rahmen entlang laufen, um das bei den normalen Deckeln hin zu bekommen fängt man gleich an zu schneiden und zu laminieren. Ich will erst mal nur lackieren und dann mal sehen :-)



Grüße Maxi

Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 27. Dez 2014
von f104wart
MaxEmil hat geschrieben:Hier, ich, ich...
Bild

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Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 27. Dez 2014
von Alrik
Marlo hat geschrieben:Zwei Rückleuchten sind eigentlich auch nicht nach nationalen Recht zulässig :oldtimer:
Hmmmmmm.... naja....
Da steht
StVZO §53 (1) hat geschrieben:Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben.
Auf deutsch: Alle Fahrzeuge müssen zwei haben, beim Moppeds reicht auch eine. "Dürfen nur eine haben" sieht anders aus.

Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 27. Dez 2014
von Marlo
OK du hast natürlich Recht mit den 2 Rücklichtern, sie sollten aber mittig angebracht sein, was aber nicht zulässig ist sind 2 Bremsleuchten da hatte ich was durcheinander gebracht :-\

Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 27. Dez 2014
von Alrik
Da das ja beim Mopped in der Regel kombinierte Leuchten sind, ist das eh ein sehr theoretisches Problem. Es geht ja keiner freiwillig her, baut sich mittensymmetrisch zwei Schlussleuchten dran und setzt dann noch irgendwo in die Mitte ein Bremslicht. :stupid:
Ja, okay, wer im Hauptberuf LKW fährt, würde das wahrscheinlich machen. Denen ist ja selten irgendwas zu peinlich, was mit Beleuchtung zu tun hat.

Re: MaxEmil´s Güllepumpe

Verfasst: 28. Dez 2014
von grumbern
Sicher?!

Diese fahrenden Kirmesbuden mit Kühlschrank im Topcase leuchten doch, wo es nur geht :grinsen1:

Von Kellermann (ja, ich weiß...) gibt es eine Rücklicht/Bremslicht/Blnker-Kombi, die eine Zulassung hat. Wird einfach wie Blinker montiert, leuchtet aber im Normalbetrieb rot, bzw. Hellrot beim bremsen etc., quasi wie beim Auto. Blinker müssen eh dran und damit würde man sich das mittlere Rücklicht sparen.
Mir wäre es nix (alleine schon wegen der Marke), aber die Idee ist doch recht pfiffig.

Für Kennzeichenbeleuchtung reicht auch ein kleines LED-Licht.
Gruß,
Andreas