MichelLoenneberg hat geschrieben:Morgen werde ich die Rechnung mit einem Zeugen unter "Vorbehalt der Feststellung der erforderlichen und abgerechneten Arbeitszeit" bezahlen und ein Schlichtungsverfahren bei der Handwerkskammer starten, so ist es mir auf telefonischer Nachfrage bei der HWK geraten worden. Diesen Weg hatten ja auch schon ein paar von Euch angedeutet...
Ganz schlechte Idee...
Wenn Du das zahlst (egal ob unter Vorbehalt oder ned) ist die Kohle weg. Die Schlichtungsstelle hat keinerlei Druckposition, wenn die was vorschlagen (mehr als ein Vorschlag ist das ned), lacht der und macht die Akte zu. Per Anwalt vermeintlich zu hohe Lohnkosten einfordern wird vor Gericht kaum Bestand haben, da es für solche Arbeiten keine Richtwerte gibt. Er kann auch immer damit argumentieren, dass er erst ein werkzeug anfertigen hätte müssen um den Bogen sauber fertigen zu können und schon isses rum mit der Argumentation.
Dein einziges Argument ist der mündliche KV und der ist nicht beweisbar. Nimm doch den Vorschlag an und er soll den Bogen wieder austrennen. Wenn er dabei mehr kaputt macht als notwendig, kannst ihn auf Schadenersatz verklagen. Das Abtrennen sollte aber auf jeden Fall unter Zeugen passieren. Nen Loop bauen und einschweissen können auch noch viele andere, das sollte das Problem nicht sein.
Der 2. Weg ist, per Anwalt vorzugehen und dabei dann gleich mit ner Forderung von Schadenersatz drohen, denn durch sein Verhalten kannst Du die Motorradsaison nicht wahrnehmen - das könnte man ähnlich wie entgangene Urlaubsfreude verargumentieren. Je höher die Gesamtforderung, desto eher wird er nachdenklich - zeigt die Erfahrung. Wer weiss, vielleicht hast Du ja nen Urlaub mit der Freundin geplant, mit 2 Motorrädern. Nachdem Deines dann nicht zur Verfügung steht, kann natürlich die Freundin auch ned in den geplanten Urlaub...
Wenn du rechtschutzversichert bist, sollte das mit dem Anwalt auch kostenneutral für Dich sein, für sowas hat man die ja.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...