servusmartin58 hat geschrieben: 25. Jan 2023 Der Vollständigkeit halber (es könnten ja durchaus wenig informierte Zeitgenossen mitlesen): Die ABE der BSM bringt aber bei einer fachlich informierten Kontrolle rein gar nix, weil der Ansaugtrakt recht offensichtlich nicht mehr dem Serienzustand entspricht.
wenn der offene trichter eingetragen ist, gäbe es erstmal keinen grund zur beanstandung.
natürlich steht es den ordnungshütern bei begründetem zweifel frei die maschine zu beschlagnahmen und mittels prüfstelle einer fahrgeräuschmessung zu unterziehen.
hierin wird sowohl auspuff- als auch ansauggeräuch ermittelt und gegen die EZ-basierenden rechtlichen vorgaben abgewogen.
wohl dem, der im vorfeld zwecks eintragung diese messung durchführen hat lassen...

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pablo