https://www.openpetition.de/petition/bl ... hrzeugen/1
Könnte also dennoch zugelassen werden, wenn ich das richtig interpretiere.Der Petitionsausschuss weist auf die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) im Jahr 2012 hin. Damit wurde dem vom Petenten aufgezeigten Problem
Rechnung getragen. Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall auf den
erforderlichen Mindestzeitraum von 30 Jahren des erstmaligen In-Verkehr-Kommens
eines Oldtimers Zeiten anrechnen, in denen das Kfz außerhalb öffentlichen
Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde (§ 9 Abs. 1 Satz 4 FZV). So ist es
Behörden möglich, den besonderen historischen Wert im Einzelfall angemessen zu
berücksichtigen, ohne flächendeckend geltende Vorgaben auszuhebeln.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
für eine weitere Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des
Petenten teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)